Zitat von BraindeadAlles anzeigenDoch, tatsächlich ist es genau das. Eine Straftat. Ganz offiziell. Und das ist es zu recht.
Das Entfernen des DB-Killers ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn Du mit dem Hobel fährst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, weil die Betriebserlaubnis nach StVZO erloschen ist. Eine Straftat liegt z.B erst dann vor, wenn man ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug im Sraßenverkehr bewegt (StVG).
Gruß Ralf