Ohne DB Killer 228 € Strafe

  • #51


    Das Entfernen des DB-Killers ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn Du mit dem Hobel fährst, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, weil die Betriebserlaubnis nach StVZO erloschen ist. Eine Straftat liegt z.B erst dann vor, wenn man ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug im Sraßenverkehr bewegt (StVG).


    Gruß Ralf

  • #52

    Vorsätzliche Manipulation und anschließende in Betriebnahme im öffentlichen Verkehr mit Beeinträchtigung der Umwelt ist nur ne Owi? Sicher? (Ernsthafte Frage - ich war bisher auf dem Trichter, dass sobald da Vorsatz dabei ist und starke Beeinträchtigungen einher gehen der Straftatbestand erfüllt ist. Wie wird die Höhe dieses Bußgeldes durch OWIs erreicht?)

    "Digger, wenn du dir ein Motorrad holst, dann gehörst du zur Gemeinde und dann hast du andere Motorradfahrer zu grüßen!"

    2 Mal editiert, zuletzt von Braindead ()

  • #54

    Oh je... Geht jetzt wieder das langweilige laber laber laber los???
    Braindead: Kaum einen Monat dabei und schon 100 Beiträge verfasst??? ( und schon so unsympathisch gemacht)
    Ich glaube ich werde hier mal eine Weile abtauchen und tschüss


    von unterwegs gesendet

    Erst anhalten, dann absteigen ;)
    MT-09 RN43 2019-?
    Tracer RN29 2015-2019

  • #55

    Ich wünsch dir alles Gute und frohe Weihnachten! :)


    Du hast recht, 100 Beiträge pro Monat sind etwas schwach. Ich versuche mich zu bessern. ;)


    Den einen ists unsympathisch, aber in manchen findet man auch Fans. Konnte hier doch einige nette Kontakte knüpfen.


    BTT:


    Ich finde grade nicht raus, wie der Typ aus der Eingangsgeschichte an über 200€ Strafe/Bußgeld kommt... Da ist wahrscheinlich noch was anderes im Spiel, mutmaße ich. Nur wegen nen DB-Killer kriegt man das nicht hin. Wenn er dazu aber noch zu schnell war, und vielleicht das Motorrad garnicht fahren durfte - dann is sowas denkbar, meine ich.

    "Digger, wenn du dir ein Motorrad holst, dann gehörst du zur Gemeinde und dann hast du andere Motorradfahrer zu grüßen!"

  • #56


    Chapeau. Leider ging die Hand ins Leere.


    Verständlich, Empathie ist keine normierbare menschliche Größe.

    Bonne Route, Harald
    mittlerweile reiner Genussfahrer.
    ErFahrung > 350kkm
    MTM850 garage grey

  • #58


    jepp! auch hier :lol:

    ´s war da Erich


    Ich kenne keine Furcht, es sei denn, ich bekäme Angst.(Karl Valentin)
    Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung. (Jean Jacques Rousseau)

  • #59


    Ja, lies Dir doch die Paragraphen 19 der StVZO und 21 der StVG durch.

  • #60


    Tatsache. Wie verhält sich das dann mit der hohen Strafe in diesem Eingangsbeispiel? Den 21 StVG kenn ich, der dürfte hier aber nicht reinspielen. So oder so müsste da ja dann noch etwas vorgefallen sein, oder?

    "Digger, wenn du dir ein Motorrad holst, dann gehörst du zur Gemeinde und dann hast du andere Motorradfahrer zu grüßen!"

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