Wie pervers darf eine Versicherung denn sein ???

  • #11

    Lies doch einfach mal in den AGB's bzw deiner Police nach was die genau ersetzen. Und dann such dir noch irgendwelche Urteile mit Aktenzeichen raus. Kannst du alles zusammen Googlen. Aber 2400,- € hört sich für mein Empfinden schon recht gut. Trotzdem sollte man bis zur letzten Patrone kämpfen. ;) Viel Erfolg

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

  • #12

    Halli hallo,


    in erster Linie auch von mir noch gute Besserung und Heilung für Körper und Geist (meine ich ernst, so ganz ohne Witz).


    Generell ist es ja immer so, wenn es ums Geld geht hört der Spaß auf....
    Versicherungen versuchen (wie jedes andere Unternehmen auch) gewinnmaximierend zu arbeiten.
    Klar ist dies pervers was sich da abspielt, jedoch die harte sachliche (und aus deren Sicht logische) Realität/Maßnahme.


    Nicht unterkriegen lassen, bei meinem Unfall war die gegnerische Versicherung auch so drauf.
    Sogar noch schärfer!


    Ich: Quittung aller Bekleidungen, Helm etc. eingereicht.
    Antwort Versicherung: Für Ihren Helm bekommen Sie nur noch 50 €, da der ja auf dem Foto des Unfallgutachtens Kratzer hat und Visier kaputt ist.


    Ja wovon kam das bloß :icon-eek: :icon-confused: :-x

  • #14


    Wäre nicht schlecht, wenn du eine Quellenangabe hättest, dass die Kleidung voll ersetzt wird. Sonst rennen nachher alle zu ihren Versicherungen (die einen Unfall hatten) und sagen: Ich habe im Motorradforum gelesen, dass meine Kleidung von der Versicherung voll ersetzt wird.
    Weil "irgendwo gelesen" ist etwas unsicher, weil im Internet vieles geschrieben steht.
    Ob sowas dann letztendlich stimmt, weiß dann auch niemand.


    Daher besser: Bei der Versicherung nachfragen ob das wirklich so ist ;)

  • #15

    Auf die schnelle gefunden. Sollte ich dies nicht veröffentlichen, bitte löschen.
    EINE Frage -tausend Antworten


    Motorradbekleidung hat Schutzfunktion


    Amtsgericht Bochum, Urteil vom 24. Oktober 2010, Aktenzeichen 42 C327/07


    Das Amtsgericht Bochum ist der Meinung, Motorradbekleidung habe keinen Zeitwert. Ein Abzug "neu für alt" sei nicht vorzunehmen. Motorradbekleidung beziehe ihren wesentlichen Wert aus ihrer Schutzfunktion. Die Anschaffung neuer Motorradbekleidung sei daher kein finanzieller Vorteil für den Motorradfahrer. Auch optische Vorzüge, neuer Motorradbekleidung seien kein finanzieller Vorteil für den bei einem Motorradunfall verletzten Motorradfahrer. Der Motorradfahrer bekommt daher nach Ansicht des Amtsgerichts die Kosten für neue Motorradbekleidung in vollem Umfang ersetzt.


    Einwandfreie Schutzfunktionen muss gewährleistet sein


    Landgericht Darmstadt, Urteil vom 28. August 2007, Aktenzeichen 13O 602/05


    Genauso sieht es dasLandgericht Darmstadt. Auch dieses ist der Meinung, dass Motorrad-Bekleidung keinen Zeitwert hat. Ein Abzug “neu für alt” sei bei Motorradbekleidung nicht angebracht. Es handele sich um Schutzbekleidung, bei der es nur darauf ankommen, dass die einwandfreie Schutzfunktionen gewährleistet wird. Bei einem Motorradunfall würde daher der Neuwert der Motorradbekleidung ersetzt.


    OLG Karlsruhe: Motorradbekleidung hat Zeitwert


    Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21. September 2009, Aktenzeichen 15 U 71/08


    Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist hingegen der Meinung, dass Motorradbekleidung einen Zeitwert habe. Ein Abzug “neu für alt” müsse vorgenommen werden. Dabei sei jedoch die besondere Haltbarkeit von Motorradschutzbekleidung zu berücksichtigen. Der Abzug “neu für alt“ müsse daher grundsätzlich eher gering ausfallen.


    Fazit:


    Grundsätzlich kann bei halbwegs neuer Motorradbekleidung der volle Neuwert gefordert werden. Dabei handelt es sich regelmäßig um den Einkaufspreis der zerstörten Motorradbekleidung. Wenn die Anschaffungsbelege nicht mehr vorliegen, kann die Höhe des Schadens durch Recherche bei Händlern für Motorradbekleidung ermittelt werden. Bei Motorradbekleidung, die bereits einige Jahre in Gebrauch ist, muss man sich jedoch eventuell einen Abzug “neu für alt” gefallen lassen. Gleichwohl kann man auch hier riskieren, im Hinblick auf die oben genannten Urteile in die "Vollen zu gehen" und auch bei der Zerstörung älterer Motorradbekleidung den vollen Neuwert verlangen. Schließlich geht es bei Motorradbekleidung um die Gewährleistung von Sicherheit. Der geschädigte Motorradfahrer muss in die Lage versetzt werden, auch nach dem Unfall wieder sicher fahren zu können. Dabei kommt es nach Ansicht vieler Amtsgerichte nicht darauf an, ob der geschädigte Motorradfahrer dadurch einen Vermögensvorteil erhält. Dieser sei nicht realistisch, da gebrauchte Motorradkleidung faktisch unverkäuflich ist. Der finanzielle Vorteil sei daher nicht zu realisieren. Ich halte es daher für vertretbar, auch bei etwas älterer Motorradbekleidung eine volle finanzielle Entschädigung zu fordern.



    Die knappe Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Trotz gründlicher Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


    Ansgar Honsel, Rechtsanwalt


    Sie können mich erreichen:


    Kanzlei Honsel
    Willibald-Alexis-Straße 15
    10965 Berlin
    Tel: 030 - 609 865 940

  • #16

    Ich hab alles voll ersetzt bekommen. Naach einem dreiviertel Jahr. Ich Antworte Versicherungen nicht.
    Auch keine Telefonate. Alles über mein Anwalt und der kennt nur maximum Attacke.


    Sinnlos an irgenwas zu appellieren bei Profit orientierten Vereinen

    Aus freude am tanken

  • #17

    Ich hatte vor 4 Wochen einen unverschuldeten Autounfall.
    Jede Versicherung arbeitet so, da kann sie noch soviel positive Werbung machen, sie versuchen mit allen Mitteln so wenig wie möglich zu bezahlen.
    Ohne Rechtsanwalt wird man immer über den Tisch gezogen.
    Einen Abschlag, egal in welcher Form, gibt es aber immer, außer es ist ein "Neufahrzeug".

    Kawa 600 ZL
    Yamaha TDM 900 ABS
    Yamaha MT 01
    Yamaha XT1200Z Super Tenere
    Yamaha MT 09
    ------------------------------
    Fahr nie schneller, als dein Schutzengel fliegen kann !

  • #18

    Ich hatte mal einen Fahrradunfall, Autofahrer hat mir die Vorfahrt genommen und ich übers Auto geflogen.


    Die gegnerische Versicherung hat mir ein "10 Seitiges" Formular zum ausfüllen geschickt :o
    Ich habs einfach meinen Anwalt übergeben, der hat es erst mal zerissen und dann einen Brief mit unseren Vorderungen geschickt.
    Gedauert hat das dann 4Monate, aber auch nur weil die Polizei so lange mit dem Unfallbericht gebraucht hat.
    Danach wurde alles (auch Schmerzensgeld) ohne Probleme an mich überwiesen.


    Würde das beim nächsten mal wieder so machen und mich mit keiner Diskusion mit der gegnerischen Versicherung einlassen.

  • #19

    Warum überhaupt als Betroffener mit der Versicherung rumstreiten, Anwalt u fertig

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    MfG Chris

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