Dashcam fürs Moped
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#12 Tatsächlich sieht die Lage in D echt traurig aus Sicht der Dashcambesitzer aus, die Nutzung ist strikt nur zur eigenen Verwendung erlaubt, eine Weitergabe von Bildmaterial an Polizei, Versicherung u.a. kann mit bis zu 300.000 Euro bestraft werden, sagt der ADAC:
https://www.adac.de/infotestra…19666&SourcePageId=202144 -
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#13 Man darf sich gar nicht ausmalen, was da hätte passieren können. Die Frau hätte wahrscheinlich gesagt, der Hund habe sich losreissen wollen. Aber auch da ist es nicht so einfach raus zu kommen. Der Hund muss so angeleint sein, das dieser für niemand eine Gefahr darstellt.
Somit Teilschuld....aber auf die Idee zu kommen, einfach auf die Straße zu laufen um Euch zwangs anzuhalten ist schon ein dicker HundMan könnte der Frau (im schlimmsten Fall) einen "gefährlichen Eingriff in Straßenverkehr" anhängen. So ganz unschuldig wäre die Frau somit dann auch nicht
Das Problem wäre hier dann die Beweislage. Gut, dass ihr zu mehreren wart somit wären genügend Zeugen vor Ort gewesen.
Daher bin ich auch dafür, Fahrten zu filmen. Es geht einfach darum, wenn man als Motorradfahrer allein unterwegs ist und es passiert was wo man selbst definitiv keine Schuld hat, dies dann zu beweisen.
Ich meine irgendwo gehört zu haben: Wenn Beweismaterial (Bilder/Videos) den Angeklagten entlastet, diese gerichtlich zugelassen werden.
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#14 Ich weis das es verboten ist das Bildmaterial an Dritte weiter zu geben.
Ich habe auch nicht vor das Material (wie viele andere) in YouTube zu stellen
oder Personen damit anzuzeigen oder ähnliches.
Soll ne reine Versicherung sein falls es mal hart auf hart kommt.Spinnen wir die gestrige Situation doch mal weiter.
Dies Person springt noch etwas kürzer vor uns auf die Straße......
einer der Fahrer erschrickt und überbremst sein Moped..... Moped rutscht
fast ungebremst in die Gruppe......1 Toter 2 schwer verletzte.Nur ne Theorie.
Ob dann ein Gericht das Videomaterial ablehnt um die Schuldfrage eines
Todesfalls zu klären?Aber all das spielt jetzt erstmal keine Rolle.
Mir gehts hier in erster Linie um die Bedienbarkeit der Cam. Ich mach ja erstmal
nix anderes wie viele hier und auch anderswo.....ich filme meine FahrtPS.: Wenn man nur ein wenig sucht gibt es auch andere Urteile:
https://www.datenschutz-praxis…nungen-in-strafverfahren/ -
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#15 Hi,
ich fahre nur noch mit Cam! Sei es auf dem Bike oder mit dem Auto. Ich hatte einen Auffahrunfall, und dank dem ich diesen mit meiner GoPro3 aufgenommen hatte, konnte ich beweisen, dass der Unfallgegner grundlos eine Vollbremsung auf Landstrasse mit 80 Kmh vollzogen hat.
Zudem hatte der Unfallgegner einen Kumpel bei sich im Fahrzeug (ich alleine) und beide sagten bei den Freundlichen aus, dass sie keine Bremsung gemacht hätten. Das Bildmaterial darf in der Schweiz verwendet werden solange keine unbeteiligten Personen darin vorkommen oder andere Kontrollschilder zu sehen sind. Das Video habe ich so zusammen geschnitten, dass es der Anforderung vor Gericht entsprach.
Dank der Kamera konnte ich beweisen, dass:
1. Ich nicht zu schnell gefahren bin (wurde durch Fachleute anhand der Aufnahme errechnet, 76 Kmh)
2. Genügend Abstand zum Unfallgegner hatte
3. Der Unfallgegner unbegründet eine Vollbremsung vollzogFazit:
Der Unfallgegner wurde wegen der Vollbremsung verzeigt, und beide bekamen eine Anzeige wegen Versicherungsbetruges. Ich konnte mein Auto auf Kosten vom Unfallgegner reparieren und habe keine Strafe oder dergleichen erhalten. Daher nur noch mit Cam!Ich habe eine GoPro Hero3 mit Wlan, welche ich mit dem Smartphone bedienen kann, und wie schon beschrieben wurde, sehr einfache Bedienung. Nun habe ich eine Hero 4 erhalten und werde demnächst die Hero 3 mit vielem Zubehör veräussern ( Halterungen, 3 Akkus, sep. Ladegerät und Kabel für ans 12Volt Boardnetz)
alteas -
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#17 Verstehe Euch nicht. In so einem Fall sofort zur nächsten Polizeistelle und die Tante anzeigen. Mit allen aus der Gruppe. Manche selbsternannten Sheriffs meinen das sie sich alles erlauben können.
Ob das nachher vielleicht ausgeht wie das Hornberger Schießen ist doch erstmal egal. Hauptsache ist doch das diese Tante erst mal Streß hat.
Das wäre es mir in diesem dreisten Fall wert gewesen. -
#18 Zitat von Peter01Hauptsache ist doch das diese Tante erst mal Streß hat.
Das wäre es mir in diesem dreisten Fall wert gewesen.Ohne Namen ist das eine Anzeige gegen Unbekannt und werden nach kürzester Zeit wieder eingestellt. Gegen wen sollte also ermittelt werden?
Die Tante hat somit kein Stress, weil niemand von den Motorradfahrern ihren Namen kennt.
Bringt letztendlich den Motorradfahrern nichts -
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#19 Bis zur nächsten Wache waren es ca 20km.
Wer weis ob da überhaupt wer gekommen wäre wenn man da anruft und den Grund nennt.
Aussserdem war es in der Gruppe ca 12 Personen, wir zu 5.Wir wollten Moped fahren, nicht mehr, nicht weniger. Raus
gekommen wäre da eh nix. Also nach nem Wortgefecht weiter
und Spaß haben. -
#20 Bei uns in Kärnten haben wir das grosse Problem, dass Flüchtlinge auf die Strasse springen, (in Ortschaften) sich theatralisch vor Schmerz winden und Verletzungen markieren um Schmerzensgeld zu fordern. Gleich sind dann auch ein paar andere da, um als Zeugen auf zu treten). Viele rüsten nun mit Dash Cams auf. Die sind wie in Deutschland auch nicht vor Gericht als Beweismittel zugelassen, aber trotzdem hilfreich um seine Unschuld zu beweisen.
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