Stand- und Abblendlicht
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#33 naja,
hier das gleiche aus deutschland...
http://www.ebay.de/itm/MOTORRA…-H4-H7-9005-/250578497749
und der schreibt:
ZitatFür den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig. Unsere Xenon-Umrüst-Kits sind generell per Einzel-Abnahme eintragungsfähig
sollte dann also gehen meine ich
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#35 ich kenn ein höheres tier bei der dekra, der ruf ich mal an, das interessiert mich jetzt... halte euch auf dem laufenden.
das problem ist, wenn man eine mt-09 im winter bestellt (und sie noch nicht fahren kann) dass man die wartezeit damit verbringt sich einen dermaßen großen scheissdreck zu überlegen verdammt nochmal
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#37 es geht noch billiger ...
http://www.ebay.de/itm/35W-Mot…teile&hash=item461a5d4e1b -
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#39 Ich kanns mir leider nicht anschauen, weil ich noch keine MT09 daheim habe.
ABER: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist. Eintragungsfähig sind nämlich alle Xenon-Scheinwerfer, WENN alle Voraussetzungen passen:
(Mehr stand bei dem Ebay Artikel nämlich nicht dabei. Das ist aus meiner Sicht nur ein dummer Verkaufstrick um des Teil loszuwerden und der Käufer hat dann später den Ärger)-Scheinwerfergehäuse muss für Xenon freigegeben sein. D.H. auf dem Scheinwerfergehäuse, meist am Glasrand, muss stehen HC/DC oder nur DC. Nur DC wird da aber nicht stehen, weil ja Halogenscheinwerfer verbaut sind und der Scheinwerfer nur mit Halogenscheinwerfer geprüft und zugelassen wurde. Auf der MT09 wird folglich nur HC stehen. Wer jetzt trotzdem Gasentladungslampen einbaut, verliert die ABE für den Scheinwerfer und damit die Betriebserlaubnis des Kraftrades. Bei einer Kontrolle heißt es dann ohne gültiger Betriebserlaubnis: STEHEN BLEIBEN, bis umgebaut. Und NUR wenn irgendwo auf dem Glas des Scheinewerfers AUCH DC steht ,dann darf man Xenon Scheinwerfer in diesem Gehäuse verbauen. Weiterers Problem: Die Aufnahme für das Leuchtmittel wird nicht passen, da Xenonbirnen normalerweise nicht in einen H4 oder auch H7 Sockel passen.
- Es muss eine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut sein. In dem Ebay Artikel ist NICHT aufgeführt, wie die Leuchtweitenregulierung funktioniert. In der Beschreibung und in den Bilder kann man keine Leuchtweitenregulierung erkennen. Diese muss nämlich zusätzlich verbaut werden. Wenn das in der ABE der Xenon-Scheinwerfer gefordert wird (und aus meiner Erfahrung wird das drin stehen) und es ist keine keine automatische Leuchtweitenregulierung verbaut, erlischt wiederum die Betriebserlaubnis. Kann man übrigens nachlesen: §19/ Abs. 3 Nr. 2 StVZO
Und zuguter Letzt:
- Scheinwerferreinigungsanlage. Ist von gesetzes Wegen Pflicht bei Xenon-Scheinwerfern. Sinn dahinter ist, da Gasentladunslampen zum sog. Kaltlicht gehören. Halogenscheinwerfer werden durch das erzeugte Licht warm und sind selbst in der Lage z.B. Schnee auf dem Scheinwerfergehäuse zu schmelzen. Xenon kann das nicht, deswegen braucht man die Reinigungsanlage.
Jetzt werden einige sagen, dass man mit dem Motorrad ja net bei Schnee fährt und BMW hat ja auch sowas und zwar ohne Reinigungsanlage. RICHTIG: Aber BMW hat hier ein hochkompliziertes Gesamtpaket entwickelt mit Neigungsmesser, Niveuregulierung usw. und haben bisher auch NUR für die 1200 GS eine Ausnahmegenehmigung vom KBA.FAZIT: Xenon-Scheinwerfer beim Motorrad zu verbauen, ist fast unmöglich, oder zumindest vom Aufwand her unverhältnismäßig.
Hier noch ein guter Artikel dazu
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