[Thema] ECU Flash MT09...hier rein
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#12 Zitat von LeserVielleicht eine (blöde?) Zwischenfrage: Haben die ganzen Begrenzungen/Veränderungen ab Werk wie Zündungsparameter, Gangdrosseln usw. nicht auch ihre technische Berechtigung oder wieso sollte sich Yamaha jetzt (unnötig?) selbst beschränken?
Das hat den Hintergrund um die Abgasvorschriften in der EU einzuhalten. So und so dreckig darf es hinten rauskommen und nicht mehr. Um das zu erreichen muß YAMAHA eben das Gemisch abmagern, was dann wiederrum ein etwas schlechteres Ansprechverhalten in bestimmten Drehzahlbereichen zur Folge hat. Die Tuner schei... auf die Abgasnorm und machen es so dass der Motor am Besten läuft und sichern sich eben durch diesen Hinweis ab. >> Rechtlicher Hinweis : Sämtliche Änderungen an der ECU sind nicht für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen!! Die ECU Umprogrammierung darf nur auf der Rennstrecke eingesetzt werden!! <<<. Zulassung flöten, Garantie flöten, Versicherung flöten, Mit 2 Beinen im Knast wenn was passiert. Wenn sie Mehrleistung hat - Versicherungsbetrug.Viel Spaß beim tunen !!!!
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#14 Wieviel besser soll den die MT noch laufen?
Wenn keine Zeitung und keiner der Tester etwas am Motor zu meckern hatte,
kann doch Yamaha seinen Job nicht so schlecht gemacht haben.
Und mehr wie 210 km/h schafft keiner lange mit einem Naked-Bike.
Also ich hatte bei der Probefahrt mal kurze Zeit 180 drauf,
aber beim Absteigen reichten die Arme bis zum Boden.Seit vorsichtig wenn ihr raus geht- Weihnachten steht vor der Türe
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#17 Zitat von PelliMoien,
wenn die Abgaswerte stimmen merkt der TÜV nix vom umprogrammieren. fahre jetzt seit 34 Jahren Motorrad und hatte noch nie Probleme mit der Polizei.von außen sieht man es ja nicht im Gegensatz z.b.zu einem Powercomander oder sonstigen Zusatzboxen.
Gruß Guy.
Bei einer mobilen Kontrolle mit Prüfstand kommst du damit aber nicht durch (die Polizei ist nicht blöd)… die erkennen damit nahezu alle Arten von Chip-Tuning, 10-Cent-Tuning, Black- oder Power-Box, Flashings (die einzig erlaubte ist das geänderte elektr. Gaspedal, sofern die Leistung der Maschine nicht erhöht wurde). Und im Zeifel wird das Fahrzeug beschlagnahmt und einem Gutachter vorgeführt.Erlaubt sind natürlich eingetragene Tunings (durch TÜV; Dekra etc.), die auch den Kaskoschutz nicht einschränken, sofern dem Versicherer bekannt. Vorteil hier, bei seriösen Chip-Tunern wird eine Garantie (meist bis 100.000 km) gewährt auf die betroffenen Teile von Motor, Abgasanlage etc.
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#19 Guy, ich denke nicht, dass dich hier einer vertreiben will. Was du mit deiner Kiste machst ist deine Entscheidung. Aber hier im Forum lesen auch einige Besucher mit, denen nicht klar ist, dass sie bei so einem Eingriff auch mit technischen und evtl. rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Ich sehe auch keinen Automatismus darin, nur weil es "cool" ist, an der CPU herumzuflashen.
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