Weiß eigentlich jemand, wie das genau mit den rechtlichen Konsequenzen aussieht.
Im Netz kursieren verschiedenste Varianten, aus denen man nicht wirklich schlau wird.
1. Jede Veränderung bedetutet Erlöschen der Betriebserlaubnis, da Abgas und Lärmwerte nicht mehr eingehalten werden.
2. Erlaubte Grenzwerte bei einer Veränderung der Übersetzung von nicht mehr als 3%, 7% oder 8% - von nicht eintragungspflichtig bis hin zu auf jeden Fall eintragen lassen.
3. Gar kein Problem, da die Änderung der Übersetzung gar nicht im juristischen Katalog der Kriterien, welche die Betriebserlaubnis beeinträchtigen, enthalten ist.
Dann wieder Panikmache, dass Haftpflicht-Versicherungen sich nach einer Veränderung, den beglichenen Schaden vom Versicherungsnehmer zurück fordern können. Oder aber: Die Versicherung muss nachweisen, dass die Veränderung ursächlich mit dem Schaden zusammen hängt.
Ist das nun harmlos oder ein Kapitalverbrechen?