Übersetzung ändern

  • #51

    Weiß eigentlich jemand, wie das genau mit den rechtlichen Konsequenzen aussieht.
    Im Netz kursieren verschiedenste Varianten, aus denen man nicht wirklich schlau wird.


    1. Jede Veränderung bedetutet Erlöschen der Betriebserlaubnis, da Abgas und Lärmwerte nicht mehr eingehalten werden.
    2. Erlaubte Grenzwerte bei einer Veränderung der Übersetzung von nicht mehr als 3%, 7% oder 8% - von nicht eintragungspflichtig bis hin zu auf jeden Fall eintragen lassen.
    3. Gar kein Problem, da die Änderung der Übersetzung gar nicht im juristischen Katalog der Kriterien, welche die Betriebserlaubnis beeinträchtigen, enthalten ist.


    Dann wieder Panikmache, dass Haftpflicht-Versicherungen sich nach einer Veränderung, den beglichenen Schaden vom Versicherungsnehmer zurück fordern können. Oder aber: Die Versicherung muss nachweisen, dass die Veränderung ursächlich mit dem Schaden zusammen hängt.


    Ist das nun harmlos oder ein Kapitalverbrechen?

  • #52


    1. ist richtig ! Ich hab wegen genau dieser Sache mit dem TÜV telefoniert und ohne Einzelabnahme ist die Betriebserlaubnis erloschen.


    Das mit der Versicherung ist in dem Zusammenhang auch zum Teil richtig. Die können nur einen bestimmten Teil zurückfordern, aber das nutzt dir überhautpnichts, wenn du nachher mit Zivilklagen überzogen wirst. Dann hast du die nächsten 7 Jahre ( bis die Privatinsolvenz abläuft ) nichts mehr zu lachen. Bei Personenschaden kommen natürlich noch Strafrechtlich auch ein paar Sachen auf dich dazu, aber ansonsten bin ich ein Fan von solchen Eingriffen ;)


    Bei der Superduke wollte ich damals auch die Übersetzung ändern, habs dann aber gelassen, weil die Einzelabnahme mir zu teuer war und ich vor allem nicht wollte, dass der TÜV Prüfer eine Vollgasfahrt auf der Autobahn macht. Das war laut TÜV bedingung.


    Ist mir ein Rätsel, wie das in Landstrichen gemacht wird, in denen die Autobahn beschränkt ist ... aber whatever war mir zu blöd.

  • #53

    Danke für die Info, Tom. Das habe ich befürchtet. :pray:


    Was ich mich nur frage, warum der eine dennoch ohne großen Aufwand ein kleines Ritzel eingetragen bekommt, während der andere hört, dass es überhaupt nicht - also auch mit Einzelabnahme - nicht zulässig ist.
    Irgendwie scheint mir da der TÜV in sich selbst uneinig zu sein.

  • #54

    Hatte bei meiner 600er eine Weile ein 15er drin. Da die kein ABS hat, zeigte der Tacho zusätzlich 7-8 Prozent mehr an.
    Also meiner Tüver hat nichts gesagt!... aber der hat mein Bike auch nicht auseinander genommen und die Zähne gezählt :D :D :D


    Ansonsten hab ich dass im Net gefunden, ist aber ohne Gewähr !!!


    Innerhalb einer Spanne von 8% ist die einfache Eintragung möglich. Darüber wird ein neues Abgas- und Geräuschgutachten fällig.
    8% ist in der Regel Ritzel +/- 1 Zahn oder Kettenblatt +/- 2 Zähne.


    Frag doch am besten mal beim TÜV nach!


    Ich persönlich würde bei der MT die Übersetzung nicht veringern. Wozu gibts denn den A-Modus oder wollt ihr nur noch auf Hinterrad fahren? ;)
    Kette & Ritzel werden es Euch danken!


    lg

  • #55


    Das ist leider - oder zum Glück je nachdem ;) - vom Prüfer abhängig. Wenn er der Meinung ist, er kann das eintragen, dann knallt er halt seinen Stempel drauf und fertig, ein anderer reisst dir das Nummernschild vom Motorrad und hauts dir um die Ohren ;)


    Der eine fährt einmal über den Hof und gibt seinen Segen, der andere will erstmal über die Autobahn fahren und sagt dann NJET !

  • #56

    Man glaubt es ja kaum, dass man durch die Gewichtseinsparung von nur EINEM Zahn am Ritzel einen dermaßen grossen Spasszuwachs generieren kann :clap: ...... das Ding bleibt oben und wird maximal durch ein 48 er Kettenrad ersetzt :dance:

    Das Einzige, auf was Verlass ist, ist die Schwerkraft .........

    Einmal editiert, zuletzt von GIGIMAN ()

  • #57


    Na, wenn du bedenkst, wie schnell sich dieses Ritzel dreht, was da für Fliehkräfte wirken, und dass das Ritzel aus Blei ist, dann kommen da TONNEN zusammen. Was du da sparst...
    Vor allem, da das Motorrad keine 200 Kilo wiegt...
    :roll:

    Gruß


    Fili


    --------------------------------


    Ich habe nix Sinnvolles für die Signatur.


    Daher schlicht allzeit gute Fahrt!

  • #58

    kleiner Nachtrag meines 15er-Ritzeltests:
    War heute damit erstmals auf meiner schönen kurvigen Hausstrecke unterwegs.
    Fazit: Wer´s nicht probiert hat dem entgeht was :D
    Ich denke eigentlich, dass die MT09 für die Zielgruppe zu der ich mich zähle (und da kommt das Wort Höchstgeschwindigkeit + Autobahn mal nicht vor) ab Werk :!: :!: FALSCH ÜBERSETZT IST :!: :!: :eusa-whistle:
    15/45 (oder 16/48) ist für mich das Wahre (mehr muss nicht :dance: )

    Das Einzige, auf was Verlass ist, ist die Schwerkraft .........

  • #60

    ICH hab kein Problem mit der Gasannahme - würde mich aber schon eher als Feinmotoriker bezeichnen und habe mich so an die Eigenheiten meiner MT schon längst gewöhnt ( Zusatz: Mapping März 2014 - Dummystecker von Marki - Teflon von der Tante + Auspuff von Termignoni ) :dance:


    Problem mit meiner Gasannahme hatten eher "hubraumstärkere" Kollegen die ebenfalls auf dieser Strecke unterwegs waren und sich vielleicht mehr lange Geraden gewünscht haben .... :D


    Das Ding zieht jetzt aus der Ecke wie Sau bleibt aber immer noch schön beherrschbar punkto Haftungsverlust am Vorderrad.

    Das Einzige, auf was Verlass ist, ist die Schwerkraft .........

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