Abgebrochene ebay Auktion -> Schadenersatz für Bieter

  • #31


    Ich finde es schön wie du jegliche Argumente ignorierst und nicht annähernd widerlegst, ja dich noch dazu verbissen auf deinem Standpunkt hälst ohne Kompromiss.


    Ich hoffe du kommst nie für irgendwas vor Gericht, da du ja leider stark zwischen deiner "richtigen" Auffassung und dem "falschen" deutschen Recht unterscheidest.


    Ich fasse zusammen:


    - Der Verkäufer verstösst massiv gegen die AGBs und geltendes Recht.


    - Der Käufer kriegt kein Auto.


    - Der Käufer soll sich laut deiner Aussage nichts draus machen und einfach weiterziehn, nach dem Motto: "Passiert....".


    Wenn ich diesen Gedanken weiterführe und du ja dem Verkäufer absolute Freiheit lassen willst, dann möchte ich als Käufer auch mehr Rechte. Wenn ich bei Ebay jederzeit mit rechnen muss, dass Auktionen ohne Grund oder nur ohne rechtsgültigkeit abgebrochen werden, dann muss ich parallel auf identische Artikel mitbieten. Ich will ja irgendwann mal den Artikel in den Händen halten können.


    Also möchte ich gerne das Recht haben, nach der Auktion zu entscheiden, ob ich es kaufe oder nicht, was sagst du dazu? Also ich finde es moralisch total nett und jeder Verkäufer, der ein guter Mensch ist, sollte das auch einsehen, oder?


    :naughty: :naughty: :naughty:


    Aber nein, es gibt Regeln und da hat sich jeder dran zu halten.


    Was sagst du zu dem Punkt, dass offensichtlich gegen die Ebay AGBs verstossen wurde? Ich würde es sogar noch interessant finden, wenn sich Ebay noch die entgangene Verkaufsprovision beim Verkäufer einklagt^^

  • #32

    Mal angenommen ich schließe einen rechtskräftigen Kaufvertrag, wenn ich 1€ auf eine Sache biete. Auf welcher Grundlage hätte dann jemand das Recht mich zu überbieten? Damit würde ja mein rechtskräftiger Kaufvertrag nichtig.


    In meinen Augen muss das das "inkrafttreten" des Kaufvertrages mit Schluss der Auktion zusammenhängen. Wenn diese natürlich vorzeitig beendet wird ist sie ja auch zu Ende...


    Auf jeden Fall wird ebay immer unatraktiver für mich, der anfängliche Spaß ist mir da schon lange vergangen


    in diesem Sinne schönes Wochenende!

  • #33


    Schoen geschrieben, Respekt :clap:
    Kannst Du Gedanken lesen? :lol:

  • #34


    Genau diese sehr fragwürdige Argumentationslinie kommt leider häufiger: Mit dem Gebot soll schon ein Kaufvertrag abgeschlossen worden sein ( ist natürlich Käse, weil der Verkäufer ja niemals bereit ist VOR dem regulären Ende der Auktion zu verkaufen ), mit dem nächsten Gebot wird dieser Kaufvertrag ungültig und der nächste tritt wirksam in Kraft ( noch mehr Käse auf einem Haufen ! Wie kann denn ein Gebot einen wirksamen Kaufvertrag ungültig werden lassen ? )


    Alles in allem wird hier einfach ignoriert, dass die Auktion ein definiertes Ende hat, und erst dann wird der Kaufvertrag auch gültig.
    Das ist leicht zu verstehen: Der Verkäufer erklärt sich bereit, den Gegenstand zu verkaufen bei Ablauf eines Zeitlimits !


    Genau dann ist der Kaufvertrag rechtswirksam zustandegekommen eher nicht. Deswegen hat der Gesetzgeber diesen Paragraphen auch Sonderschülersicher formuliert : "Übereinstimmende Willenserklärung !" heisst es da und wo ist die denn bitte, wenn jemand einen € zum Beginn der Auktion bietet ? Geeeenau : Nirgends => Kein Kaufvertrag zustandegekommen.


    Das ebay das anders sehen möchte ist ja nun klar ;)

  • #35


    teils wahr, teils falsch...


    Du stellst was zur Auktion ein, ab diesem Moment ist der Artikel im Prinzip schon verkauft, du weißt bloss noch nicht zu welchem Preis. Dadurch, dass man kein Mindestgebot angibt, ist es demjenigen auch theoretisch also egal ob es 1€ oder 1000€ werden. Es gibt also kein zu niedriges Auktionsergebnis, denn davor kann sich der Verkäufer durch die Funktion Mindestgebot schützen und ja, auch 1€ für nen Ferrari ist dann MÖGLICH.
    Zu beweisen, dass noch jemand geboten hätte ist einfach nicht möglich, also meine Kristallkugel ist jedenfalls grad kaputt gegangen und tom cruise ist grad auf urlaub und kann den minority report nicht abliefern.



    Der Kaufvertrag kommt mit Ende der Aktion zustande, ein Abbruch ist das Ende... du willst es auch wirklich nichtmal ein bischen verstehen oder? das ist einfach so.
    Wenn der Abbruch gerechtfertigt ist, dann kommt es jetzt zur anfechtung des Kaufvertrags durch den Verkäufer und alles ist gut, denn damit verliert der Kaufvertrag an Gültigkeit. aber wenn der abbruch bzw. das VORZEITIGE BEENDEN nicht rechtmäßig war, dann ist es nunmal vorbei....aber ich wiederhole mich.


    Geh bitte zum Gericht und KLÄRE ALLE DIESE FÄLLE AUF.... du bist anscheinend der einzige der das deutsche Recht mit seinen Paragraphen richtig auslegt und Ebay sowie unsere Justiz quatschen ja nur Blödsinn und eintscheiden Mist....


    Ich kann dich nicht verstehen....


    wie kann man so, sagen wir mal, "lernresistent" sein und nicht wenigstens versuchen andere sachverhalte zu verstehen, wenn man selbst sogut wie kein fachwissen der materie vorweisen kann?


    vlt helfen dir noch ein paar mehr meinungen beim verständnis?
    http://extreme.pcgameshardware…adensersatz-zahlen-2.html

  • #37

    Das ist ja nicht so einfach und bei Online-Auktionen gelten andere Naturgesetze als bei "normalen" Versteigerungen. Dann gibt es ja noch Unterschiede zw. gewerblichem Handel über Auktionsportale und reinen Privatangeboten... alles sehr kompliziert! Das BGB und GewO helfen auch nicht immer weiter. Wer es genauer nachlesen will… bitte sehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Auktion#Rechtliche_Grundlagen


    Ansonsten: fragen Sie wie immer Ihren Anwalt oder Apotheker! :shhh:

  • #39


    Meine ex hat grad ihr erstes staatsexamen abgelegt :)

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