Zitat von EndressAlles anzeigenGenau da liegt das Problem. Während der eine die Gebotsabgabe schon als rechtsgültigen Kaufvertrag ansieht, steht der andere eher auf dem Standpunkt, dass der Kaufvertrag erst zum Ende der Auktion zustande gekommen ist. Was ich im übrigen auch immernoch so sehe !
Das ist auch ganz einfach zu verstehen: Die Gebotsabgabe allein KANN noch kein Kaufvertrag darstellen, da der Verkäufer ganz eindeutig eine zeitliche Begrenzung der Auktion vorgegeben hat und natürlich wird der Kaufvertrag erst dann auch gültig.
Aber whatever das Urteil ist und bleibt falsch, da gibt es nichts drann zu rütteln.
Ich finde es schön wie du jegliche Argumente ignorierst und nicht annähernd widerlegst, ja dich noch dazu verbissen auf deinem Standpunkt hälst ohne Kompromiss.
Ich hoffe du kommst nie für irgendwas vor Gericht, da du ja leider stark zwischen deiner "richtigen" Auffassung und dem "falschen" deutschen Recht unterscheidest.
Ich fasse zusammen:
- Der Verkäufer verstösst massiv gegen die AGBs und geltendes Recht.
- Der Käufer kriegt kein Auto.
- Der Käufer soll sich laut deiner Aussage nichts draus machen und einfach weiterziehn, nach dem Motto: "Passiert....".
Wenn ich diesen Gedanken weiterführe und du ja dem Verkäufer absolute Freiheit lassen willst, dann möchte ich als Käufer auch mehr Rechte. Wenn ich bei Ebay jederzeit mit rechnen muss, dass Auktionen ohne Grund oder nur ohne rechtsgültigkeit abgebrochen werden, dann muss ich parallel auf identische Artikel mitbieten. Ich will ja irgendwann mal den Artikel in den Händen halten können.
Also möchte ich gerne das Recht haben, nach der Auktion zu entscheiden, ob ich es kaufe oder nicht, was sagst du dazu? Also ich finde es moralisch total nett und jeder Verkäufer, der ein guter Mensch ist, sollte das auch einsehen, oder?
Aber nein, es gibt Regeln und da hat sich jeder dran zu halten.
Was sagst du zu dem Punkt, dass offensichtlich gegen die Ebay AGBs verstossen wurde? Ich würde es sogar noch interessant finden, wenn sich Ebay noch die entgangene Verkaufsprovision beim Verkäufer einklagt^^