Abgebrochene ebay Auktion -> Schadenersatz für Bieter

  • #52


    Wie geht das bei der eindeutigen Rechtslage?


    :clap: :clap: :clap:


    Bringe mir doch den Gesetztestext und/oder die Zeile in der Ebay AGB, welche deine eindeutige und absolute Meinung zulassen.


    Aber ich wiederhole mich und hasse es mit leuten zu diskutieren, die unbelehrbar sind, obwohl sie keine argumente bringen.


    oder gilt DAS:



    für dich nicht?

  • #53


    Vielleicht noch soviel von mir: wenn es sich rumspricht, dass jemand gnadenlos "sein Recht" durchsetzt, wird mit diesem jemand
    keine Geschäfte mehr machen wollen.Das machst Du ein paar wenige Male und dann will mit Dir keiner mehr was zu tun haben...
    Muß halt jeder selber wissen, wofür man seine Reputation auf's Spiel setzt.

  • #54


    was hat das eine mit dem anderen zu tun?


    ihr pauschalisiert das alle immer so groß. lasst ihr euch bescheißen und freut euch dabei? sorry, sowas kann ich nich :eusa-whistle:



    ich hab da meine ansprüche und gerade wenn man selbst regeln unterworfen ist, dann darf ich das von anderen auch erwarten.



    haha, ihr denkt wohl ich hab ne dauerflatrate beim rechtsanwalt und gericht wa? ich hab nichmal ne rechtschutz, brauch man bei eindeutigem unrecht auch nicht.


    Desweiteren geht es mir darum, dass der TE immer fein OHNE FACHLICHEN hintergrund diskutiert, selbst aber von anderen Nachweise fordert...

  • #55


    Mag ja alles so sein und kann sich auch ruhig rumsprechen, es ändert aber nix am Gesetz ;)


    Man kann auch mal überlegen ob man mit den Anbieter noch Geschäfte machen sollte. Wenn jeder nach Lust und Laune seine Sachen reinstellen kann und dann wieder rausnehmen ohne weiteres, wie glaubwürdig ist dann E-Bay noch?


    Vielleicht werden durch diese Aktion auch mal einigen Leute wach, vor sie was reinstellen in der Bucht. Es ist halt kein Spiel, wobei man, "wenn keine Lust mehr oder ich habe gerade ein besseres Spiel gefunden" einfach aufhören kann.


    Noch nicht solange her (und in manche Branchen immer noch üblich) galt ein Handschlag als Kaufvertrag. Ein Wort ist ein Wort und daran sollte man sich halten, oder erst gar nicht teilnehmen.
    Wir haben doch deswegen tausende Gesetze (manchmal auch nicht nachvollziehbar), weil es eben Leute gibt die ihr Wort brechen und als häßlicher Rattenschwanz dann auch Leute, die koste es was es wolle auf ihre Rechte bestehen.


    Egal wie verschieden unsere Meinungen auch sind in dieser Angelegenheit, aber es ist mal gut dass ein Zeichen gesetzt wurde, wie peinlich es auch für den Anbieter ausgegangen ist.

  • #56


    Da kann ich zustimmen !


    Allerdings ist der Klagehansel-Trend meiner Meinung nach keine Reaktion auf Leute, die ihr Wort ( Handschlag) brechen, sondern
    eine Folge des Wegfalls sozialer Mechanismen wie ungeschriebene Gesetze oder Erziehung durch eine Gruppe.Heute denken viele,
    sie brauchen sich an keine sozialen Normen mehr zu halten, einzig das Recht muß beachtet werden.Ich kenne da so einige Beispiele
    aus der Umgebung, es wird gar nicht mehr verhandelt sondern die Sache direkt "zum Anwalt gegeben".Gleichzeitig hat dadurch
    auch das Denunziantentum wieder zugenommen.

  • #57

    Ich kann mal ein interessantes Gegenbeispiel bringen. Ich habe mal vor ein paar Jahren bei Ebay auf ein Fahrzeug geboten. Das wollte ich dann aber doch nicht haben, da ich ein besseres Angebot gefunden hatte. Ich habe 1,5 Tage vor Auktionsende mein Gebot zurückgezogen. Nun Stand der Preis des Fahrzeugs auf einmal nur noch bei nen paar €. Nach der Auktion wollte der Verkäufer mich auf Schadenersatz verklagen.


    Ich dachte erst, was n das für n Typ, ist doch nicht mein Problem, wenn er kein Mindestpreis eingibt etc bla bla. Hab dann mit meinem Anwalt gesprochen und er meinte, dass er tatsächlich ein Schadenersatz geltend machen könne. Ich sah das natürlich völlig anders, aber gut so war es eben. Geld hat er trotzdem nie bekommen, da er so viele Formfehler gemacht hat und auch ein paar Angaben, die man vor Gericht gegen ihn hätte verwenden können. Am Ende hätte er wahrscheinlich mehr Ärger bekommen, durch seine unüberlegte Verkaufsaktion.


    Aber ich wollte das nur mal als Gegenbeispiel bringen. So viel zur Frage von Recht und Moral. :eusa-whistle:

    Der Standpunkt bestimmt die Perspektive

  • #58


    Tja, Recht haben und Recht bekommen sind halt bekanntermaßen immer wieder mal zwei völlig unterschiedliche Dinge. Der Paragraphendschungel machts möglich.
    Es muss aber trotzdem betont werden, dass es für die Gleichheit aller vor dem Gesetz wichtig ist, Gefühlsregungen wie Mitleid bei der Urteilsfindung zu vermeiden, speziell beim Vertragsrecht.

  • #59

    Ja das es schwierig ist, steht außer Frage.


    In deinem Fall MTcruiser hätte das auch echt schiefgehen können, Glück gehabt.



    http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_2.html

  • #60


    Ich finde das Urteil ein wenig übertrieben. Aber wenn der Verkäufer die Auktion ohne Megawichtigen Grund abbricht, dann muss er u.U. mit Konsequenzen rechnen.
    Jedoch sieht jeder dieses Urteil anders.

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