LED Tagfahrlicht

  • #41

    Bin ja auch noch an dem Zusatzlicht dran.
    Meine Idee waren LED Klebeleisten die ich dahinter anbringe.
    Ich wollte mir die Lufteinlassabdeckungen mit MT 09 und dem Logo Lasern und dahinter die LED's verbauen. Sollte es zu hell werden, werde ich es mit einem weißen oder milchfarbenen Plastik abdecken.
    Damit sollten beide Logoso auch im ausgeschalteten Zustand gut zu sehen sein. Ich hoffe, dass ich bald mal die Zeit finde um das umzusetzen.

    Es gibt Tage da verliert man und es gibt Tage da gewinnen die Anderen......

  • #42

    soo...update...




    ist aber zu sehen... :eusa-whistle:


    in der Tiefgarage wirkt es natürlich extrem hell...mal sehen wie es draussen und bei Sonne wirkt.
    Evtl. die Helligkeit noch runter regeln.




    müsste alles legal sein: (lt. TÜV Nord)
    - LEDs haben ein E Prüfzeichen
    - zwischen 25 cm und 1,5m Einbauhöhe
    - Schaltung: Bei Zündung müssen sie automatisch eingeschaltet werden.
    - Bei schlechter Sicht, Nebel, Regen, Dämmerung muss auf Abblendlicht umgeschaltet werden.
    - Abstand zum Blinker mind. 40 mm

  • #48


    Hi,


    ja habs so verstanden, Tagfahrlicht only bei normalen bis hellen Lichtverhältnissen.
    Bei Dämmerung etc. Nur Abblendlicht / Positionsleuchten.


    der TÜV meint:
    Bei Einschalten der Zündung soll das TFL angehen. :eusa-think:
    Das ist aber quatsch, das Abblendlicht geht ja ohne Motor auch nicht an. :eusa-think:


    Idealerweise möchte ich:
    Einen Schalter linke Stellung TFL, rechte Stellung ABL
    Zündung einschalten -> Nur Positionslicht ist an. -> Jetzt schon der Fall
    Motor starten -> TFL oder ABL, je nach Schalterstellung, geht an.
    Motor ausschalten auf Zündung -> Positionslicht an.
    u.s.w.


    Perfekt wäre auch eine Automatik über Dämmerungsschalter, aber das ist weit weit wech... :eusa-whistle:


    http://www.tuev-nord.de/de/ser…en-am-motorrad-104208.htm


    Zitat:
    Tagfahrleuchten ersetzen das Abblendlicht


    Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.


    Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:
    erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
    Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.


    Bezüglich der Montage von Tagfahrleuchten an Krafträdern sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten.
    Genehmigung:


    Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder Gehäuse angebracht sein. Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen Abblendlichtes, um dieses als Tagfahrleuchte zu nutzen, ist unzulässig Beispiel für ein Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte:
    RL 00 04711 (RL steht für "Daytime Running Light")


    Elektrische Schaltung:


    Tagfahrleuchten müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden.
    Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.


    Hinweis: Beträgt der Abstand von Fahrtrichtungsanzeiger und Tagfahrleuchte weniger als 40 mm, darf bei eingeschaltetem Fahrtrichtungsanzeiger die TFL der betreffenden Seite automatisch gedimmt oder ausgeschaltet sein.

    Gruss aus Münster, Guido

  • #50


    :clap: :clap: :clap: :clap: geil :) ich persönlich hätte die tagfahrlichter etwas kleiner gemacht und irgendwo unter dem schweinwerfer gesetzt aber sonst geniale arbeit :) respekt :clap:

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