WILBERS : Fahrwerk

  • #912

    Die Firma POLO hat letzte Woche etwas Ärger bekommen-von mir.
    Habe gedroht sie bekommen das ganze Zeugs zurück, Grund:


    Mängelhaftung
    die Verpflichtung des Vertragspartners, für Mängel an der verkauften Sache oder dem hergestellten Werk einzustehen. Voraussetzung für Ansprüche aus Mängelhaftung ist, dass die verkaufte Sache mangelhaft ist. Das ist der Fall, wenn die verkaufte Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Fehlt es an einer Vereinbarung, kommt es auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte, hilfsweise auf die verkehrsübliche Beschaffenheit an (§ 434 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Verkäufer muss darüber hinaus auch für Beschaffenheitsangaben in der Werbung einstehen, auch wenn sie nicht von ihm selber, sondern vom Hersteller der Ware stammen (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB). Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer zunächst einen Anspruch auf wahlweise Neulieferung oder Mangelbeseitigung (Nacherfüllung, § 439 BGB). Scheitert die Nacherfüllung oder verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung innerhalb einer vom Käufer gesetzten Frist, kann dieser vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen oder den Kaufpreis mindern (§ 437 Ziffer 2 und 3 BGB). Die Berechtigung des Käufers, vom Vetrag zurückzutreten, ist unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Verkäufers. Neben dem Rücktritt kann der Käufer Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren im Regelfall innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung (§ 438 BGB). In Verträgen zwischen Unternehmern kann diese Frist verkürzt werden. Besondere Regeln gelten für den Verbrauchsgüterkauf; ähnliche Regeln gelten im Werkvertragsrecht (§§ 633 ff. BGB).


    Am Montag kam ein Anruf der Filialleiterin: Laut Firma Wilbers gibt es in zwei bis drei Wochen die ABE.
    War ich aber nicht mit einverstanden. Die selbe Aussage gab es bereits im November.
    Schau mer mal. Noch etwas abwarten, ansonsten ziehe ich das durch.

    Gruss aus Mainfranken
    Reinhold

  • #913

    @ Reinhold


    Alternativ: Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
    Die zugesicherte Eigenschaft wird gemäß §§ 434, § 437, 439 und 440 BGB gesetzlich geregelt.


    Eine Eigenschaft gilt als "zugesichert", wenn der Vertragspartner zusichert, dass er rechtlich dafür einsteht, dass sie tatsächlich vorhanden ist. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe die zugesicherte Eigenschaft besitzt. Wenn einer Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, so liegt ein Mangel vor. Dieser wiederum hat Gewährleistungsansprüche seitens des Käufers zur Folge; er kann entweder vom Kaufvertrag zurücktreten oder Nacherfüllung oder Minderung verlangen.


    Kommt aufs Gleiche raus.


    Gruß
    Jörg

    Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos!

  • #914


    ... ich oute mich mal und gebe zu nich alle 47 Seiten gelesen zu haben.


    Bis dato dachte ich, dass eine ABE vorliegt. Da so viele MT Treiber das Ding verbaut haben, ging ich zumindest mal davon aus. Aber jetzt, habe ich so meine Zweifel und warte mal lieber ab was aus dem Thema wird.


    Die Firma Wilbers hatte ich im Übrigen bisher nur mit positiven Referenzen in Verbindung gebracht ...


    VG, Thorsten

  • #917

    Ich hab von Polo den gesicherten Screenshot der Produktbeschreibung und ich hab die mündliche Aussage des Storeleiters das ich mein Federbein MIT ABE bekomme Ende März/Anfang April.


    Ohne ABE beim Abholen nehm ich das Ding nicht mit, setze eine Frist von 14 Tagen und wenn dann nix ist fordere ich mein Geld retour.

    Als Gott klar wurde das nicht alle Motorrad fahren können, schuf er für den Rest Lederbälle mit Luft drin.


    Wäre Motocross einfach, billig und langweilig... würde man Fussball dazu sagen.

  • #918


    Hi Jürgen,


    des halb auch mein Hinweis auf "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft".


    Viel Erfolg, falls die ABE bis dahin nicht vorliegen sollte.


    Gruß
    Jörg

    Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos!

  • #919

    ...erneuter Anruf beim Lieferanten:ABE liegt noch nicht vor - kommt aber bald
    ...erneuter Anruf bei Wilbers: ABE liegtz noch nicht vor - kommt aber bald


    Meine jeweilige Antwort: es liegt ein erheblicher Sachmangel vor - Folge: Nachbesserung innerhalb Fristsetzung oder anschließende Wandlung.


    Lieferant immer noch wirklich freundlich und um Hilfe bemüht (die können echt nix dafür - die verlassen sich ja auch nur auf die Aussagen bzw. Zusagen von Wilbers).
    Wilbers (wird am Telefon so langsam schnippisch) verweist mich an wenzelmann@wilbers.de.


    Mein Schreiben an Wilbers:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 19.02.2015 bzw. am 27.02.2015 kaufte Frau XXXXXX bzw. ich für Yamaha MT09 einen Satz Wilbers Gabelfedern bzw. ein Federbein Wilbers640 (Auftragsnummer XXXXXXXXXXX bzw. Belegnummer XXXXXXXXXXXX). Diese Artikel werden von Ihnen mit ABE beworben. Für beide Artikel liegt jedoch keine ABE vor. Dies stellt einen erheblichen Sachmangel dar (§434Abs.1Satz1BGB, §434Abs.1Satz2BGB, §434Abs.1Satz3BGB)

    Hiermit setze ich Ihnen eine Frist zur Nachbesserung bis zum XX.XX.XXXX, die ABE für genannte Artikel nachzuliefern.


    Nach Fristverstreichung werde ich auf Wandlung bestehen, einschließlich der mir hieraus entstanden und entstehenden Kosten, wie z.B. Ein- und Wiederausbaus der Teile (§437Ziffer2und3BGB)


    Mit freundlichen Grüßen,

    XXX XXXXXX

    ...AlwaysBlueSkies...

  • #920

    Ich verstehe nicht, was Du hier für einen Stress abziehst! Willst Du jetzt das Federbein haben oder nicht? Es ist doch bekannt, dass mit Hochdruck an der ABE gearbeitet wird und es momentan am TÜV hängt.


    Also genieße die Zeit bis dahin mit dem neuen Fahrwerk und entspanne Dich, ist sonst eh nur vergeudete Lebenszeit.


    Ansonsten kannst Du uns ja vom Ergebnis berichten, jeden Schrift- und Wortwechsel den Du mit den Lieferanten/Hersteller führst trägt zumindest nicht zu meiner Erbauung bei.


    Gruss Ralf

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