Halterung Bremsflüssigkeitsbehälter ABE nötig?
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#2 Moin Bernie,wenn Du Dir Gedanken über den Urinbecher machst,dann sollte Dir auch bewusst sein,das du die Soziarasten nicht ohne Austragung in den Papieren abschrauben darfst. Soweit zum formellen.
Nein,ein Zubehörhalter braucht keine ABE.
KI:
Keine ABE-Pflicht (formal): Ein reiner Austausch des Behälters (z. B. von Marken wie Rizoma oder LSL) erfordert meist keine Allgemeine Betriebserlaubnis, solange er korrekt funktioniert. Bekannte Hersteller liefern oft trotzdem Gutachten oder eine ABE mit, um Diskussionen bei TÜV oder Kontrollen zu vermeiden.
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#3 Alles anzeigenMoin Bernie,wenn Du Dir Gedanken über den Urinbecher machst,dann sollte Dir auch bewusst sein,das du die Soziarasten nicht ohne Austragung in den Papieren abschrauben darfst. Soweit zum formellen.
Nein,ein Zubehörhalter braucht keine ABE.
KI:
Keine ABE-Pflicht (formal): Ein reiner Austausch des Behälters (z. B. von Marken wie Rizoma oder LSL) erfordert meist keine Allgemeine Betriebserlaubnis, solange er korrekt funktioniert. Bekannte Hersteller liefern oft trotzdem Gutachten oder eine ABE mit, um Diskussionen bei TÜV oder Kontrollen zu vermeiden.
Das ist mir bekannt, ja
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#4 Alles anzeigen(…) sollte Dir auch bewusst sein,das du die Soziarasten nicht ohne Austragung in den Papieren abschrauben darfst. Soweit zum formellen.
Das ist leider ein verbreiteter Irrglaube, der so nicht stimmt.
§ 61 Abs. 2 StVZO besagt:
„Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.“
Ergo: Mangelt es an dem Tatbestand „Beifahrer“, entfällt auch die Rechtsfolge „mit Fußstützen ausgerüstet sein“.
Also Soziusrasten müssen nur vorhanden sein, wenn auch jemand tatsächlich mitfährt.
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