Beiträge von Dr. Snuggles

    Ich kann und will hier aber auch niemanden überzeugen; soll jeder machen wie er/sie meint!🤷🏽‍♂️😄


    Ich fahre jedenfalls äußerst beruhigt (und aus voller Überzeugung) schon recht lange mit meiner RN70 ohne (Beifahrer und) Beifahrerfußrasten und werde das auch weiterhin tun. ☺️


    Ich wollte mit meinen Aussagen auch nur verdeutlichen, dass jeder (noch so schlechte) Anwalt eine Anzeige wegen fehlender Beifahrerfußrasten (bei gleichzeitigem Fehlen eines Beifahrers) in der Luft zerpflücken würde bzw. könnte. ☺️


    Und noch ein Tipp am Rande:

    LLM‘s (ChatGPT und Co.) können durchaus nützlich sein; nur sollte man meines Erachtens heutzutage noch jede KI-Antwort SEHR kritisch hinterfragen.


    DLzG

    Michael Tracer

    Ich war auch neulich beim TÜV und die fehlenden Rasten waren kein Thema (ich war ja auch ohne Mitfahrer dort 😉). Man muss halt Regelungen lesen können (Tatbestand->Rechtsfolge).


    Du kannst gerne anderer Meinung sein, meine Meinung steht oben. Ich arbeite seit über 20 Jahren in der öff. Verwaltung.


    Vllt. erhellt dich ja dieses Reel etwas:

    RENNLEITUNG#110 ▪︎ anständig fahren ▪︎ recht.sicher ▪︎ law2ride auf Instagram
    618K Aufrufe, 13K „Gefällt mir“-Angaben: "2/1-SITZIGKEIT Immer ...
    www.instagram.com


    Evtl. hilft es dir, wenn du mal die Absätze 1 und 2 zu § 61 StVZO wortwörtlich vergleichst. Bei Abs. 1 kommt es auf die schiere MÖGLICHKEIT an, einen Beifahrer mitführen zu dürfen (Tatbestand), damit die Rechtsfolge eintritt (Haltesystem).


    Abs. 2 stellt hingegen nur noch auf einen (tatsächlichen) Beifahrer ab. Ist keiner vorhanden, ist die Rechtsprüfung (für den Anteil Beifahrer) an dieser Stelle beendet und die Rechtsfolge läuft ins Leere.

    Das ist leider ein verbreiteter Irrglaube, der so nicht stimmt.


    § 61 Abs. 2 StVZO besagt:

    „Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.“


    Ergo: Mangelt es an dem Tatbestand „Beifahrer“, entfällt auch die Rechtsfolge „mit Fußstützen ausgerüstet sein“.


    Also Soziusrasten müssen nur vorhanden sein, wenn auch jemand tatsächlich mitfährt.

    Oh, du hast Recht, ich habe da etwas verwechselt; mea culpa! Gut, dass wir darüber gesprochen haben. 👍🏼☺️

    Also meine Yamaha-Werkstatt macht es (leider) definitiv nicht nach Werkstatthandbuch. 😩


    Das hatte ich gesehen und auch angesprochen. Ich persönlich würde auch gerne mehr bezahlen, wenn es dann richtig ordentlich mittels PC gemacht werden würde.

    Ich hatte an meiner ersten RN70 den 3-Punkt-Sturzbügel von HEED verbaut.


    Als das Motorrad nach dem Wegrutschen des Vorderrades ins Erdreich gerutscht ist, hat der Sturzbügel wie ein Pflug bewirkt, dass recht viel Erde etc. in Richtung Kühler, Rahmen, Motor etc. geschaufelt/geleitet wurde, wodurch Schäden und zahlreiche Macken entstanden, die ohne Bügel so vermutlich nicht passiert wären. Aber da steckt man ja nie drin.


    Es kommt halt auch immer darauf an, welche Art von Crash man hat.


    Für meine jetzige RN70 habe ich auf die Sturzpads von GSG gesetzt und hoffe, dass diese nie zum Einsatz kommen werden. 🙏🏼


    Übrigens gibt es in Japan auch Originale Yamaha Sturzpads:



    Ich kenne das Phänomen auch. Sowohl von meiner ersten Tracer 9 GT/RN70 (Neuauslieferung bis Unfall/1.200km), als auch von ihrer Nachfolgerin (Neuauslieferung bis heute/13.000km).


    Man (bzw. ich) merke es nur in der Hand beim Kupplung ziehen, aber auch nicht immer.


    Es ist mir zwar aufgefallen und ich habe mich bei Gelegenheit auch gefragt, woher das wohl kommen könnte, habe das aber nie weiter verfolgt, weil es für mich letztlich immer irrelevant erschien.


    Jetzt habe ich aber zumindest eine Idee, woher das kommen könnte. 😄


    Insoweit: Danke! 😁