KFZ Versicherer will den Vorversicherer wissen

  • #11

    Amtsschimmel bei den Versicherungen, die kommunizieren ihre eigene Sprache. :confusion-shrug:

    Bei solchen Formulierungen frage ich dann immer zurück, was sie meinen bzw was genau sie von mir wissen wollen. :obscene-drinkingcheers:

    1970 Hercules K 50 RX; 1974 Yamaha RD 250; 1981 Maico MD 250 wk; 1983 Kawasaki GPZ 1100; 1987 Yamaha FJ 1200; 1988 Yamaha SRX 6; 1991 Honda ST 1100; 1993 Honda ST 1100 ABS; 1999 Honda CBR 900 RR; 2001 Honda GL 1800; 2005 Honda GL 1800; 2012 BMW K 1600 GTL; 2016 Triumph Tiger Explorer; 2018 Tiger 1200; 2021 Kawasaki Versys 1000 SE GT; 2023 Tracer 9 GT+ und ADV 350


    Gruß aus dem Tullnerfeld von Edi :boywink:

  • #14

    Uhhh Beamtendeutsch in Bestform. Freu mich das es aufgeklärt ist und so banal war....und doch absolut unverständlich für Normalo.

  • #15

    Könnte in der Theorie ja auch ein Fahrzeug sein, welches bereits von einem selbst bei einer anderen Versicherung versichert war und auch schon eine SFK hat und für das jetzt ein Versicherer-Wechsel mit Zweitwagenregelung vorgennommen wird. Dann wäre die Frage nach Vorversicherer wieder sinnig.


    Vermute eher mal das Derjenige, der das Webformular gebaut hat, nicht ganz den Durchblick hatte. Hier fehlt ggf. die Abfrage der bisherigen Versicherungsnummer des Erstfahrzeugs, welches bereits bei der WGV versichert ist? Damit wäre dann eigentlich, so meine Logik, die Beantwortung der Frage nach Vorversicherer hinfällig, wenn kein eigener Vorversicherer für das neue Zweitfahrzeug existent war.


    Vorversicherer = Amtssprache, och nee, wenn dann bestenfalls Versicherer-Kaudawelch 😁.

    Egal, für mich dann doch eher schlecht gebautes Webformular.


    Mach der WGV einen Verbesserungsvorschlag und bitte um Sonderkonditionen für den Zweitwagen 😁.


    Abschließend - falls ich zur Verwirrung beitragen konnte - war nur teilweise beabsichtigt 😂.

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