B.t.T. Withe008 , auf deinem Foto ist nun zu sehen, dass der mech. Umbau "oben" statt fand und der QS somit elektrisch funktional umgedreht werden muss. Da hier niemand zu wissen scheint wie, bleibt dir nur die Wahl, es bei Yamaha in Erfahrung zu bekommen. Hoffentlich hast du einen engagierten Händler.
Serienquickshifter umdrehen auf Rennschaltung
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#12 Alles anzeigenDie Originale Fussrastenanlage lässt es zu, die Schaltung umzudrehen, was ich nun auch gemacht habe.
Aber in dieser konfiguration funktioniert de QS und Blibber nicht.
Denn der Quickshifter ist halt original eingestellt, dass Druck= hochschalten und zug= runterschalten ist.
Nun ist es aber anders herum und ich kanns nicht umstellen.
Versteht ihr was ich meine?😅
du hast das Gestänge am oberen Hebel auf der Gegenseite?
Wenn die Sensorik in der „Schaltstange“ auf Druck und Zug ausgelegt ist, ergo nix blippert, weils zur falschen Drehrichtung eben nicht geht, hast du mal die „Schaltstange“ kopfüber eingesetztt?
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#13 Alles anzeigendu hast das Gestänge am oberen Hebel auf der Gegenseite?
Wenn die Sensorik in der „Schaltstange“ auf Druck und Zug ausgelegt ist, ergo nix blippert, weils zur falschen Drehrichtung eben nicht geht, hast du mal die „Schaltstange“ kopfüber eingesetztt?
ICh meinte, ob der QS kopfüber ist oder nicht spielt keime grosse Rolle? Zug und druck verändern sich js dadurch nicht?
Oder liege ich falsch?
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#14 Ich weiß nicht, wie die eGimmicks programmiert sind.
Wenn beim Hebelwechsel von li auf re nix mehr passiert könnte es gut sein, dass, wenn du s umdrehst, die Sensoren die Detektions Richtung richtig rum auswerten. Was vorher Druck war könnte sehr wohl nun als Zug detektiert werden, der dann zur gedrehten Anlenkung passt.
Ist aber nur ein Gedankenspiel.
Nichts desto Trotz, wers ned probiert, wirz ned erfahren.
Da fällt mir nochwas ein:
Zumindest bei der RN43 gibt es ein Anlern-Procedere. Das bezieht sich zwar nicht auf eine Schaltumkehr, aber auf die Schalt-Druckverhältnisse, die sich durch Spiel im System einschleichen.
Könnte schon sein, dass das System ebenfalls neu angelernt werden muss.
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#15 Servus, ich hab die Gilles-Rastenanlage von Yamaha. In der Anbauanleitung steht genau so wie beim Bild von Scholzi das man den Sensor mit dem Gestänge einfach auf der anderen Seiten montieren kann.
In der ABE der Anlage steht aber, dass das Verwenden der Umkehrschaltung nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist. Obs bei einer Kontrolle jemand merkt bezweifle ich.
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#16 Alles anzeigenServus, ich hab die Gilles-Rastenanlage von Yamaha. In der Anbauanleitung steht genau so wie beim Bild von Scholzi das man den Sensor mit dem Gestänge einfach auf der anderen Seiten montieren kann.
In der ABE der Anlage steht aber, dass das Verwenden der Umkehrschaltung nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist. Obs bei einer Kontrolle jemand merkt bezweifle ich.
Richtig. Alle Neuzulassungen ab 2016 dürfen keine Umkehrschaltung im öffentlichen Straßenverkehr betreiben. Die BE würde erlischen. Nur unter 50ccm darste das noch.
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#17 Moin.
Vielleicht interessiert das Thema immer noch jemanden - ich habe diese Woche mir hier Inspiration geholt.
Also - umgekehrte Schaltung ist im Straßenverkehr nicht verboten, es gibt keine Vorschrift darüber. Manche Hersteller sichern sich vorm Verschalten ab, indem sie einen solchen Vermerk einstellen, aber rechtlich gibt es nur die Einschränkung, dass die Schaltung auf der linken Seite sein und unbeeinträchtigt arbeiten muss. Was es tatsächlich gibt: ab Euro 4 müssen die Fußrasten klappbar sein. Ich habe sowohl die Anbauanleitung als auch das aktuell Teilegutachten für die Fußrastenanlage AS31GT3-Y15-B vorliegen, in beiden ist keine Rede von der Schaltrichtung.
Zum Umbau selbst: ich haben die RN69 von 2021. Man kann die Fußrastenrastenanlage von Gilles holen: https://www.gillestooling.com/…GT3-schwarz/AS31GT3-Y15-B, kostet momentan 547,36€ (auf der Seite steht, dass sowohl Normal- als auch Umkehrschaltung möglich ist).
Man kann den Schalthebel selbst modifizieren wie hier: https://www.fz09.org/threads/g…google&utm_medium=organic.
Oder den hier aus Übersee holen: https://www.vcyclenut.com/stor…HIFT_LEVER_AND_PIVOT.html.
Ich habe auf der Seite von Gilles gelesen, dass einzelne Teile, sofern nicht sicherheitsrelevant, auch einzeln nachbestellt werden können. Daraufhin habe ich mir die Anbauanleitung besorgt. Teilenummern.pdf Wie darauf ersichtlich ist, benötigt man Nr.: 6,21,5 - das ist der Hebel selbst, ich habe 10€ mehr bezahlt, damit er in Schwarz kommt,19,18,15,7,10,8. Bis hierhin war es leicht. Dann kam die Crux: beim Versuch, die Teile bei Gilles zu bestellen, wurden nicht alle Teile angezeigt. Daraufhin habe ich bei Hehl Racing angerufen, einem autorisierten Gilles-Händler. Und es war einfach geil: Herr Rossi, der Chef des Ladens, hat sich alle Nummern geben lassen, nachgeschaut, dass sie Teile bei Gilles lieferbar waren, sie bestellt und sofort an mich weitergeschickt. Dauer des Ganzen: Dienstag abends das erste Telefonat, Mittwoch vormittags Rückruf seinerseits + ich habe abends die Teile über seinen Shop bestellt, Samstag habe ich das Paket erhalten. WOW! Eine Feinheit ist bei diesem Verfahren zu beachten: die Schaltwippe in der Teileliste besteht aus zwei Teilen: 10+8. Inzwischen (zumindest bei Hehl Racing) ist es aber ein Bauteil: UTR-24, also braucht man 8 nicht bestellen. Kosten insgesamt: 150,07€, mit Märchensteuer und Versand.
Bei der besagten Schaltwippe: in die darin enthaltene Schraube 8 war ein Gewindebolzen eingeschraubt. Dieser muss raus, damit die Wippe über die Schraube 18 mit dem Exzenter verschraubt werden kann. Hier aufpassen: dieser winzige Gewindebolzen wurde mit einer Unmege Locktite eingesetzt, nach 1/8 Umdrehung hatte ich die berechtigte Angst, ihn abzureißen. Also richtig heiß gemacht, dann konnte ich ihn herausschrauben. Danach ging der Einbau simpel. Weil das Schaltgestänge von innen in den Hebel eingeschraubt wird, muss man es erst am Hebel montieren, und diesen danach am Moped festschrauben. Am Hebel sind vier Bohrungen: zwei vor und zwei nach dem Drehpunkt. Ich hab die innere, also direkt nach Teilenummern.pdfTeilenummern.pdfdem Drehpunkt, genommen.
Mein Fazit: nicht billig, aber passgenau, sieht wertig aus und funktioniert sagenhaft, jeden Cent wert.
Off-topic. Die RN69 wurde von Anfang an zurecht für den hohen Lenker kritisiert. Ich fahre nur Renne und hatte tatsächlich immer ein maues Gefühl fürs Vorderrad. Abhilfe: https://mtp-racing.de/Riser-kp…amaha-MT-09-850-RN69-2021. Auf der Seite steht zwar, Produkt sei nicht für RN69 geeignet, aber in der downloadbaren ABE ist die RN69 aufgeführt. Ich habe meinen Lenker mit diesen Raisern um 5 cm tiefer montiert. Jetzt ist das Gefühl fürs Vorderrad genial.
Gruß
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#18 Leider ist es doch nicht zulässig.
Es gibt weltweit allgeneine Regelungen.
So wie Airbag und Sicherheisgurte im Fahrzeugen, so auch die Schaltreihenfolge bei einspurige. Fahrzeugen.
Solche Angelegenheiten werden von allen Staaten mitbeschlossen.
Bei der Vereinten Nationen.
Es muss explizit nicht in deutschem oder europäischen Recht aufgeführt werden.
Hersteller und Staaten haben das geneinsam beschlossen.
Wenn ich mich recht erinnere für alle einspurigen Fahrzeuge über 50ccm und ab Herstellung 2016.
Da ist nichts dran zu rüttel. Sorry.
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#20 Hallo, superhelmut.
Grundsätzlich hast du recht, das Schaltschema ist vorgeschrieben. Aber nicht erst seit 2016, sondern sogar seit 1992 in Deutschalnd und seit 1998 in der EU, für Fz mit mehr als 200 ccm. Allerdings: die R60 richtet sich an die Typgenehmigung eines Fahrzeugtyps, nicht unmittelbar als Umbauvorschrift an den einzelnen Motorradhalter.
Fall1: Zubehör-Anlage. Es kommt darauf an, was in deren ABE beziehungsweise Teilegutachten steht. Wenn die Anlage so geprüft und genehmigt wurde, ist die GP-Schaltung okay; so zB in der ABE KBA91669 für TRW-Austauschfußrastenanlagen steht im technischen Prüfbericht ausdrücklich: „Schaltung: an einigen Modellen ist auch die Möglichkeit einer Umkehrschaltung gegeben.“ Des Weiteren ist in dieser ABE die Honda CBR 1000 RR Fireblade RR/SP, Typ SC77 aufgeführt. Zu ihr gehört unter anderem der Hinweis Nummer 10. Dieser lautet: „bei Umkehrschaltung, Ritzelabdeckung entfernen“.
Ein ähnliches Beispiel ist die Tieferlegung bei PKW: genehmigt wurden eine bestimmte Höhe des Fz, durch Federn wird sie zulässigerweise unterschritten. Oder hunderte von Fz mit ECE-genehmigten Scheinwerfern für Halogenleuchtmittel - die durch LEDs von Osram und Philipps ersetzt werden dürfen, obwohl der Scheinwerfer dafür nicht genehmigt ist.
Fazit: Eine für GP-Schaltung ausgelegte und GEPRÜFTE Anlage darf verwendet werden. Eine ausdrücklich nur für Normalschaltung genehmigte Anlage darf nicht auf Umkehrschaltung montiert werden.
Fall 2: jemand baut ein eigenes System. Erlischt die Betriebserlaubnis?
Gem. §19(2) StVZO erlischt die BE wenn:
die genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.Es könnte höchstens greifen, dass eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Aber der allgemeine Maßstab der Rechtsprechung spricht gegen eine pauschale Einstufung: Der BGH hat entschieden, dass weder die Veränderung eines vorgeschriebenen Fahrzeugteils noch die bloße Möglichkeit einer Gefährdung ausreicht. Es müssen konkrete Umstände vorliegen, aufgrund deren eine Gefährdung mit einem gewissen Maß an Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Im BGH-Fall genügte selbst die Montage nicht genehmigter Felgen ohne konkrete technische Feststellungen nicht automatisch für das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dasselbe gilt fürs Verschalten:
- Das ist zunächst nur eine abstrakte Möglichkeit.
- Verschalten ist auch beim Standardschema möglich.
- Ein Fahrer, der sich bewusst für ein GP-Schema entscheidet und daran gewöhnt ist, muss nicht wahrscheinlicher fehlbedienen als beim normalen Schema.
- KBA-genehmigte Umkehrschaltungen zeigen, dass ein umgekehrtes Bedienprinzip nicht generell als unvertretbares Fehlbedienungsrisiko angesehen wird.Eine Gefährdung ist somit zu erwarten nicht beim Schalt-Schema, sondern bei einer konkreten technischen Änderung, wenn sie mangelhaft oder unsachgemäß durchgeführt wurde, zB: mechanisches Verklemmen, fehlende Freigängigkeit, zu geringe Einschraubtiefe der Verbindungen und Ähnliches.
Fazit: wenn die Änderung sachgemäß ausgeführt wurde - kein Erlöschen der BE.
Und: Eine UN/ECE-Regelung wirkt nicht automatisch allein durch ihre Existenz als allgemeines deutsches Recht. Sie muss von Deutschland oder der EU angenommen und über das jeweilige Genehmigungsrecht anwendbar gemacht worden sein. Heißt: 1. Deutschland muss EG-Regelungen ins nationale Recht übernehmen, damit sie wirksam werden; 2. Deutschland muss den ECE-Regelungen beitreten, damit sie national wirksam werden; oder die EU ist dieser Regelung beigetreten - dann gilt 1.
Gruß
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