Alles anzeigenDas glaubst du? Ich nicht. Nennt man Kontroverse.
Wenn der Unfallhergang darauf schließen lässt, wird auch die Gabel untersucht, der Schaden muss nur groß genug sein.
Welche Art von "Unfallhergang"??
Auffahren auf einen Vorrausfahrenden?
Jemanden die Vorfahrt genommen?
Oder ein Dritter hat dir die Vorfahrt genommen?
Beim Überholen in den Gegenverkehr gefahren?
....
....
Du hast eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten?
....
....
Interessiert keinen was sich innerhalb der Gabelholme befindet. Da der jeweilige Grund in allen Fällen sicherlich kaum die Feder, das Öl, das Luftpolster ist wenn man jemanden reinfährt etc..
Entweder bist du und der andere "schuld" oder beide mehr oder weniger.
Ganz anders sieht es bei offensichtlich unzulässiger Bremsanlage & Co. aus. Ist aber auch wieder ein etwas anderes Thema. Wobei auch da natürlich der Gegner schuldig ist wenn er dir die Vorfahrt nimmt und du erhälst da keine Teilschuld bezogen auf den Unfall.