• #11

    Welche Art von "Unfallhergang"??

    Auffahren auf einen Vorrausfahrenden?

    Jemanden die Vorfahrt genommen?

    Oder ein Dritter hat dir die Vorfahrt genommen?

    Beim Überholen in den Gegenverkehr gefahren?

    ....

    ....

    Du hast eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten?

    ....

    ....

    Interessiert keinen was sich innerhalb der Gabelholme befindet. Da der jeweilige Grund in allen Fällen sicherlich kaum die Feder, das Öl, das Luftpolster ist wenn man jemanden reinfährt etc..

    Entweder bist du und der andere "schuld" oder beide mehr oder weniger.


    Ganz anders sieht es bei offensichtlich unzulässiger Bremsanlage & Co. aus. Ist aber auch wieder ein etwas anderes Thema. Wobei auch da natürlich der Gegner schuldig ist wenn er dir die Vorfahrt nimmt und du erhälst da keine Teilschuld bezogen auf den Unfall.

  • #12

    Muss mal was loswerden (und werde dafür hoffentlich nicht gesteinigt 🙈): hab so das Gefühl, dass hier im Forum „große Angst herrscht“ und außergewöhnlich viel über „was ist/könnte böse & verboten sein“ diskutiert wird…. jedenfalls kenne ich das sooo nicht von anderen Foren (Ducati & Aprilia). Andererseits ist man wohl bei den Nachrüsttüten eher „relaxter“ (wobei das (immernoch) in anderen Foren gleich ist).

    Beste Grüße

    Micha

  • #13

    Mag den Anschein haben.


    Ich für mich sag dazu mal folgendes:

    Man kann und sollte schon darüber sprechen was legal, zulässig ist und was nicht.

    Manche Reflexfolie ist nicht zulassig, manch andere Sache auch nicht. Anderes .... wie auch immer.

    Man muss sich einfach nur darüber im klaren sein, wann man sich selber angreifbar macht und ob man dann im Falle eines Falles damit klarkommt.


    Ich selber fahre ein Motorrad z.B. ohne seitliche Reflektoren, obwohl ich es müsste. Habe die sofort nach Kauf Ende 2016 (Modell 2017) abgerissen.

    Eventuell würde ich mir, habe aber noch keine Lust drauf, mir alternativ da auch unzulässige Folie auf die Holme kleben. Natürlich schon mal augenscheinlich ^^ besser als komplett ohne Reflektoren zu fahren. ;) Rechtlich trotzdem identisch als hätte ich keine seitl. Rückstrahler dran.


    Mein Endschalldämpfer bei einem Motorrad hat eine EG-BE. ABER eine für EURO 3 (gab damals noch keine mit 4'er Zulassung von der die ich haben wollte) .... und dieses Moped ist bereits EURO 4. Tja, augenscheinlich bin ich bisher seit 2017 damit durch jede HU + zweimal durch die Strassenkontrolle gekommen. Einmal sogar das volle Programm einer Standgeräuschmessung. Weil zu 99,9 % niemand diese EG-BE Kennzeichnung checkt. Ist menschlich! Man sieht eine Kennzeichnung, das Teil ist nicht zu laut .... fertig.


    Trotzdem spricht man hier im Forum solche Themen an, durch. Hat somit überwiegend sicherlich nichts mit "Großen Ängsten hier in diesem MT-Forum" zu tun. :)

    4 Mal editiert, zuletzt von Boxer_Leichtgewicht () aus folgendem Grund: Viel Blablabla ;-)

  • #14

    Trifft wohl den Nagel aufm Kopf ^^


    Ich denke mir immer ...

    Die meisten die das Umbauen, wissen was sie machen und sollte was passieren und man kann das darauf zurückführen, dann werden halt die Mühlen den Gesetzes anfangen zu mahlen. Oder auch nicht.

    Schlimm ist es immer nur dann, wenn unbeteiligte in die Sache mithineingezogen werden.

  • #15

    Das macht den Thread zwar mehr und mehr zu Offtopic, aber Chefin wird das dann schon verschieben ^^


    Mich wundert bzw. eigentlich wundert mich es nicht, dass du ohne Reflektoren durch den TÜV kommst.

    Beweist einfach mal, dass die Prüfstelle ihren Job nicht wirklich ernst nimmt und nur das offensichtliche prüft.

  • #16

    Zweimal bereits durch die selbe GTÜ Prüstelle. Jeweils ein anderer mir fremder Prüfer. Recht freundlich ABER unsagbar gewissenhaft. Musste bei der zweijährigen den Boxer auf den Mittelständer stellen damit er das Lenkkopflager checken konnte. Persönlich fand ich es bei der damaligen Laufleistung schon "witzig". Mag sein, das man die fehlenden Strahler netterweise übersehen hat. Keine Ahnung, auch egal.


    Die beiden Rückstrahler hatte ich in der kleinen Tanktasche + doppelseitiges Klebeband. Für die Plakette hätte es dann auch gepasst. :) Den AC-SCHNITZER mit seiner EURO 3 Zulassung finden alle ok. ;) Wird ja nicht hinterfragt. Würde ich auch nicht machen.

  • #17

    Kugy81 Da wir hier in Plauderecke sind denke ich man kann das noch so stehen lassen. Urspünglich gings ja um ABE bzw Eintragung und Zulässigkeit. Nur eben von Federn.


    Etwas offtopic, aber nicht völlig weg vom Thema, daher lass ich das laufen. Zumal es sehr sachlich und freundlich zugeht.

  • #18

    Das kommt dann echt auf den Prüfer an.

    Bei mir wurde bemängelt (habe trotzdem die Plakette bekommen), dass ich Standlichter in den Blinkern hatte und die beiden Begrenzungslampen neben dem Scheinwerfer nicht deaktiviert waren. Sind halt zu viele Lichter.

    Aus der Entfernung sieht man das gar nicht getrennt, der Scheinwerfer und die Standlicher der RN69 wirken wie eines.

    Ist aber trotzdem nicht korrekt.

    Der hätte garantiert die fehlenden Reflektoren bemängelt…

  • #19

    Das trifft meinen Stein des Anstosses. Das könnte nicht verboten sein, Federn ohne Abe/Eintrag sind verboten. Und dann wird hier häufig die Haltung vertreten, das merkt keiner und damit gut, dem folgt dann die Volksseele mit, man kennt einen der einen kennt und der hat gehört…

    Das mag alles sein, und das kann ja jeder für sich selbst entscheiden. Wichtig ist mir einfach einen Gedanken auf mögliche Konsequenzen zu verwenden. Risikobewertung, ganz einfach, Eintrittwarscheinlichkeit zu möglichem Schaden.

    Dies auch vor dem Hintergrund das es für die Versicherungen ein lukratives Geschäft geworden ist ihre Leistungen im Schadensfall zu reduzieren, und speziell bei hohen Schadenssummen wird hier ein beachtlicher Aufwand betrieben.

  • #20

    Damit du meinen Gedanken nachvollziehen kannst, Unfall mit Todesfolge, Unfall mit Behinderung und AU oder Unfall mit Tanklaster im Naturschutzgebiet und erfolgter Verunreinigung, such dir etwas aus.

    Gerade weil das Fahrwerk ein sicherheitsrelevantes Teil ist, afaik.

    Jetzt kann jeder für sich ausrechnen, ab welcher Schadenshöhe es für die Versicherung lukrativ wird, wieviel Geld in die Unfall-Untersuchung zu stecken, um die Auszahlungshöhe zu reduzieren. Das ist einfach ein Geschäft.

    Und natürlich wünsche ich allen, niemals in eine solche Situation verwickelt zu sein, geschweige denn einen Unfall zu haben.

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