ABE aufs Handy laden

  • #11

    Du hast vollkommen recht, aber nicht vergessen… Wir sind hier im analogen Land der Faxgeräte und des Datenschutzfetischs.

    Das Problem der mangelnden Digitalisierung zieht sich durch alles.

    Da ich dienstlich oft auch in Asien unterwegs bin, sehe ich wie es anders gehen kann.

    Ein Beispiel: Wenn am Flughafen in Seoul der Reisepass bei der Einreise elektronisch durch den Reisenden eingelesen wird, spricht einen das System direkt in fehlerfreiem Deutsch an und sagt, was man machen muss (Fingerabdrücke und Foto etc.).

    Da sitzt nur jemand in einer Kabine, wenn etwas nicht klappt oder auffällig ist….

    Und eine Folge der mangelhaften Digitalisierung ist halt eben auch das Thema ABE…

  • #14

    Fahrzeugschein ist das Dokument das eine gesetzliche Mitführpflicht hat, ebenso Führerschein. Ausweis muss man nur haben, nicht mitführen, Umbauten muss man "nachweisen" das sie legal sind. Wieder ein neuer Begriff. Deswegen gelten eben auch unterschiedliche Regeln für diese Dinge. Ich hab zb den Ausweis nur im Ausland dabei. Hab auch nur Pass, statt Perso, weil ich nicht einsehe beides zu haben. Benötige den Pass aber beruflich. Perso reicht hierfür nicht. Das Dicke ding liegt also meist zuhause an seinem Platz, wo es hingehört.


    Foto davon reicht bisher. Lt einem Polizisten kann es aber sein das der Kollege verlangt das ich den Pass auf einerr Dienststelle vorzeigen muss. Aber er hat auch nur gehört das es solche Kollegen wohl gibt. Für ihn reicht das Foto. Tja...die scheinen da auch nicht einheitlich zu arbeiten. Letztendlich denke ich bis auf FZ-Schein und Führerschein darf alles als Foto dabei sein und im Zweifel wird man es nachreichen müssen.

  • #15

    Für die ABE gilt:

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    Absatz 4:

    (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

    1. des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und


    Was eine Ablichtung ist oder ob sie in Papierform sein muss hat der Gesetzgeber nicht definiert, ergibt sich aber hieraus:

    Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises" Drucksache 18/ 11279, 22.02.2017

    § 20 Absatz 2 PAuswG-E reguliert deshalb das Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen von Personalausweisen. Etwaige Eingriffsbefugnisse von Sicherheitsbehörden nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Die genannten Handlungsformen – Fotokopieren, Fotografieren und Einscannen – werden unter dem abstrakten Begriff des Ablichtens zusammengefasst, das Ergebnis wird als Ablichtung bezeichnet.


    Also: In Papierform muss nicht sein.

    Tracer 9 GT plus Power Gray - und 'ne 2005er Rockster in Kupfer

  • #16

    Also ich hab alle FZS und ABEs abfotografiert und in Ordnern im Handy abgespeichert. Ich sage jedem Polizisten, dass ich weiß dass das eigentlich nicht ausreicht und jetzt spontan nur mit diesen Bildern dienen kann. Alternativ biete ich an, die Papiere nach zu reichen. Bis jetzt immer ohne Verwarnungsgeld!


    Dabei gilt immer: Freundlich sein, auch wenn die Beamten es nicht akzeptieren sollten :)


    Meiner Meinung nach, sollte es da schon längst eine digitale Alternative geben in Zeit wo man online sein Auto ab- und anmelden kann (Seit 01.09.23).

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