Alles anzeigenKann dir +10 Sachen an meiner MT09 zeigen die nicht sein sollten aber trotzdem sind
Ich meine nicht das optische sondern das macht mir unsicher,optisch wÀre noch ok da unter ne abdeckung
Alles anzeigenKann dir +10 Sachen an meiner MT09 zeigen die nicht sein sollten aber trotzdem sind
Ich meine nicht das optische sondern das macht mir unsicher,optisch wÀre noch ok da unter ne abdeckung
Sieht mir eher wie ein Riss in der Gussform als am Rahmen selbst aus. Gabs auch bei RN29/43 an einigen Stellen bei Gussteilen.
Trotzdem muss man sagen, dass der Rahmen der RN69 sehr steif & dĂŒnn und somit empfindlich ist. Man hört & liest sehr viel von RahmenbrĂŒchen bei eigentlich eher kleinen UnfĂ€llen, vor allem die englischsprachigen Gruppen & Foren sind voll davon.
FĂŒr mich sieht das auch mehr aus wie "schlecht gegossen"
Wie h0iJ0i schon schreibt ... schaut mal den Rahmen der RN29 an. Mir gefÀllt das teilweise auch nicht so wirklich, aber die hat 2015 neu "nur" 8600⏠gekostet und ich hab bis auf die Schönheitsfehler bis jetzt und mit fast 70.000km keinerlei Probleme.
Aber man muss auch sagen, dass können andere Hersteller fĂŒr den Preis leider besser.
Einfach mal zu Honda schauen.
FĂŒr den Fall das du mit GewĂ€hrleistungsrechten nicht oder nur wenig vertraut bist...
Sinnvoll erscheint es, zunÀchst deinem Yamaha-HÀndler aufzusuchen und den Mangel dort anzuzeigen. Sofern bei Yamaha gekauft.
Lass dich nicht mit schönen Worten abwimmeln. Bestehe in jedem Fall auf eine schriftliche BestÀtigung, das du an diesem Tag den Mangel gemeldet hat. Das ist ganz unabhÀngig davon, ob es nun ein echter Mangel ist oder nicht. Das wird dann ja in der Folgezeit geklÀrt werden.
Was in deinem Fall aber wichtig ist... Da das Moped erst 4 Monate alt ist, wĂŒrde in einem ggf. streitigen Verfahren vor Gericht, der VerkĂ€ufer nachweisen mĂŒssen, das der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war.
Das ist innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufzeitpunkt, so mein Wissen.
Sind diese 6 Monate bereits verstrichen, obliegt es dir den Nachweis zu fĂŒhren, das der Mangel bereits bei Ăbergabe vorhanden war - og. Beweislastumkehr. Nachdem es sich bei einem Motorradrahmen nicht um ein VerschleiĂteil handelt. Ein Gericht wĂŒrde dann feststellen, das der Mangel bereits vorhanden war und dir ein mangelbehaftetes Fahrzeug ĂŒbergeben wurde. Weshalb dir eine EntschĂ€digung zugesprochen werden wĂŒrde.
Ob mit oder ohne Rechtsschutz, fahre zu deinem Yamaha-HĂ€ndler und mach Druck. Insbesondere lass dich nicht noch zwei Monate hinhalten, dann ist diese erste GewĂ€hrleistungsfrist verstrichen. Dann must du deine AnsprĂŒche nachweisen und er kann es auf zu kommen lassen.
Wenn sich spĂ€ter im Laufe der Abwicklung dieser GewĂ€hrleistung herausstellt, das es sich "nur" um einen fertigungsbedingten GieĂfehler handelt, dann ist ja alles gut.
Gruss
P.S. Solche GieĂspuren/-fehler sind aber durchaus nichts unĂŒbliches. Benutze mal eine UV-Lampe und prĂŒfe ob im weiteren Verlauf des vermeintlichen Risses weitergehende Haarrisse zu erkennen sind. Ggf. nĂŒtzt auch eine sehr starke Lupe bei der PrĂŒfung des Fehlers.
Ich hoffe du hast da noch nicht mit einem Lappen drĂŒber gewischt. Ansonsten könnte man mit sehr starker VergröĂerung erkennen ob der Riss frisch oder alt ist.
Man kann an abgerissenen bzw. versagenden Teile recht gut erkennen, ob auf der RissflĂ€che schon Korrosion oder Schmutz vorhanden ist. Frisch gerissene Teile sind meist metallisch blank. Ăltere (Ab-)RissflĂ€chen sind oft verschmutzt oder korrodiert. Sieht man am besten aber bei eisernen Teilen.
Ich selber habe schon 2 nackte MT09 Rahmen in HÀnden gehalten und betrachtet. Ich meine, das Àhnliche Spuren vorhanden waren... Allerdings als Erhöhungen und nicht als Riss. Man muss das selber sehen. Fotos wie hier im Forum eingestellt sind bei so kleinen Rissen da nicht wirklich hilfreich.
das wĂŒrde ich so nicht hinnehmen. Zumindest wĂŒrde ich auf eine offizielle Mitteilung/Brief vom HĂ€ndler bestehen.
Ich wĂŒrde ihm dazu sagen dass du dies von einem unabhĂ€ngigen SachverstĂ€ndigen prĂŒfen lassen willst, dieses Recht steht dir zu.
Die Kosten eines unabhĂ€ngigen SachverstĂ€ndigen, von dir gewĂ€hlt, muss die Versicherung des HĂ€ndlers, soweit ich informiert bin, ĂŒbernehmen.
Damit hast Du dich zweifach abgesichert:
--- die Aussage des HÀndlers wird entweder bestÀtigt oder widerlegt
--- bei Widerlegung kannst du den Rechtsweg beschreiten, wenn der HĂ€ndler nicht einlenkt (egal wie und bei was)
Alles anzeigenIch wĂŒrde ihm dazu sagen dass du dies von einem unabhĂ€ngigen SachverstĂ€ndigen prĂŒfen lassen willst, dieses Recht steht dir zu.
Ja klar. Aber auf eigene Kosten
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