MT-09 RN83 35KW - Alle Abgasanlagen der "großen" Mt-09 gültig?

  • #21

    Moin


    Dann möchte ich Dich sehen, wenn der Junge mit einer " Legalen Anlage" nur im ersten Gang mit 8000 U/min die Straße 5 mal am Tag, rauf und runter fährt. Darf er doch. Ist ja Legal. :D


    Fakt ist, das die Hersteller von Zubehör Anlagen, den Grenzwert nur in einem bestimmten Drehzahl Fenster Homologisieren müssen. Alles drüber ist Egal, aber eigentlich Illegal, weil längst über dem Grenzwert.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #23

    Wer dafür bestraft wird, hat sich dann einfach nur dumm angestellt.

    Gibt immer einen Grund den man nennen kann. Sei es ... wollte Zigaretten holen, einkaufen, kumpel was vorbeibringen usw.

  • #24

    In edlichen Städten wird gezielt auf solche POSER mit welchen Fahrzeugen auch immer (PKW, Motorräder natürlich) geachtet. Selbst wenn deren Abgasanlagen nicht manipuliert wurden, kann es vorkommen das der Fahrer nur aufgrund seiner sich wiederholenden Gasstösse rausgefischt wird.


    DAS trifft ja dann auch meistens die richtigen. Die an der roten Ampel stehen und immer mal Aufmerksamkeit erregen möchten und dann in ähnlicher Fahrt durch die Stadt gleiten "Hey Leute! Seht, hört ihr mich kleines Licht auch alle??!!!!! Nee? Na dann nochmal kurz auf's Gas!!"

  • #25

    Nur das FAHRgeräusch unterliegt einer gesetzlichen Vorgabe. Solange diese Anlagen beim Zulassungsverfahren diese einhalten passt es.

    STANDgeräusche sind dann ein Anhaltspunkt um auch bei Kontrollen einen Hinweis auf Manipulation bzw. einfach "auf zu laut" aufzuzeigen.

    Bei nachgewiesener Manipulation gibt es auch Punkte. Falls "nur zu laut" gibt es keine Punkte.


    Unsere MT's liegen in der dB-Klasse bis 77. Natürlich fand die Prüfung / Zulassung nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren statt. Gleiches gilt für Zubehöranlagen.


    Das dieses Prüfverfahren nichts mit der Realität auf den Straßen zu tun hat, also komplett abweicht, ist bekannt. Da kommen viele solcher Fahrzeuge auf reale ca. 100 dB FAHRgeräusch.

    ABER ja offensichtlich vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten so akzeptiert! Somit legal und somit ok.

  • #26

    Das ist ja das traurige. ;(



    Und wer entscheidet jetzt, das es ein Unnützes hin und her fahren ist ? :/


    In meiner Jugend bin ich Mofa gefahren und bestimmt an manchen Tagen 20 mal die Straße hoch oder runter gefahren. Zum Beispiel wenn ich zur Schule fuhr, nach der Schule nach Hause, dann zum Freibad, dann zum Einkaufen, dann zum Kumpel und mit drei Kumpels zurück die auch alle eine Krawalltüte hatten. Anschließend zur Freundin die Abgeholt und wieder nach Hause zu mir. Nach dem Petting dann die Freundin wieder nach Hause gefahren zum Umziehen, selber zurück und Umziehen für die Disco. Freundin wieder Abgeholt, drei Kumpels wieder dagewesen und wollten zu mir. Ok zu viert losgefahren und Freundin Abgeholt. Zigaretten vergessen wieder nach Hause gefahren usw.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #28

    nun, das läuft so: der Polizist meint das es unnütz ist. Er macht eine Anzeige. Du denkst das es Gründe gab, also widersprichst du. DAs Ganze landet vor dem Gericht und dort stehen dann Polizist und du. Und der Richter wird dann sagen: na dann laden wir deine Freundin und die Kumpels mal dazu und fragen die auch.


    Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Es stimmt was du sagtest, deine Kumpels werden das gerne auch bestätigen die waren ja dabei.


    Oder du hast Blödquatsch erzählt, deine Kumpels werden keinen Bock haben, deswegen vor Gericht rumzulügen. Den wenn das rauskommt bekommst du ein Bussgeld von 50 oder 100 Euro und die sind wegen Falschaussage mit mindestens 3 Monaten(§153 StGB) vorbestraft. Natürlich nur die zwei die mitgespielt haben. Der eine der gepetzt hat kommt ohne Strafe davon.


    Die Polizei jedenfalls macht die Anzeige und der Polizist ist Beweis genug, weil er dich eben hat mehrfach fahren sehen. Du musst ihn also widerlegen oder zahlen. Wir wissen aber alle wie das ausgeht, wir zahlen alle, weil wir keine Kumpels haben die sich deswegen Mindeststrafe 3 Monate aka vorbestraft zum Lügen hinreisen lassen. Solche Kumpels haben nur Menschen, die kriminell sind und kriminelle Kumpels haben und das im Bereich von größeren Knastaufenthalten.

  • #29

    Leuz!

    Lasset langsam jut sein. Als nächstes homologiert Putin noch nen 2-Takt-Panzer.


    Der Gutste wollte sicher nicht, dass neben dem Auspuffsound auch das Forum expoldiert 🧨🤣🥳😇

    Ich seh das ganz entspannt.

    Er würde gern mehr “Sound” haben, hat ne Gedrosselte, für die es mutmaßlich gar keine Krawalltüte gibt -also alles gut 😜

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • #30


    Würde mich interessieren wie das bei denen dann abläuft zwecks Zulassung. Ich habe einen Roadsitalia (RN69) letzte Woche gekauft und in der Zulassungbescheinigung ist eine Liste von Motorrädern für die die E-Nummer gilt, aber keine RN83. Aufgeführt ist dort Ducati Scrambler/Monster/Hypermotard, MT07 (tracer), MT09, TMAX. Also entweder haben die verschiedene Zulassungen für die gleiche Abgasanlage und jeweils verschiedene Gruppen von Motorrädern oder es ist doch nicht der gleiche Auspuff. :/ Oder die haben einfach gar keine Zulassung für die RN83 :whistling:


    Kann den Roadsitalia übrigens sehr empfehlen.

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