Mir geht schon seit längerem was im Kopf herum, und zwar ein Umbau der Tracer Front.
Aber das wird (wenn überhaupt) sicher was Größeres und in mehreren Hinsichten wohl auch problematisch.
Allem voran die Frage, wie sich das mit der Eintragung verhält.
Es heißt doch, wenn man ein Originalteil eines Motorradherstellers einbaut, muß das nicht eingetragen werden, weil das ja schon im Vorfeld geprüft wurde, sonst dürfte es ja gar nicht produziert und hier Europa verkauft werden.
Aber ich denke mal, man wird sicher nicht alle möglichen Marken frei nach eigenem Gusto mixen dürfen, das wäre ja zu schön, um wahr zu sein.
Was darf man denn genau?
Darf man bspw. die Frontverkleidung einer Yamaha R1 an eine Tracer bauen, ohne daß es eingetragen werden muß, weil es zwar unterschiedliche Modelle,aber eben alles originale, geprüfte Teile vom gleichen Hersteller (Yamaha) sind?
Oder dürfte man nur originale Teile ohne Eintragung einbauen, wenn es sich um das gleiche Modell bzw. die gleiche Modellreihe handelt, also bspw. wenn man das Rücklicht einer Tracer Modell RN43 an eine Tracer Modell RN57 bauen möchte?
Und der Eine oder Andere wird das sicher wissen: Es gab doch vor Jahren schon eine bekannte Firma, die solche Umbauten angeboten hat und die hat man meist schon an der Front erkannt, weil die alle diese beiden kleinen nebeneinander liegenden Rundscheinwerfer hatten.
Hab mal eine Honda VTR gesehen, die diesen Frontumbau hatte, sah Schweinegeil aus und auch nicht wie eine billige Bastelarbeit, sondern echt gut gemacht und als ob das so gehören würde.
Mir mag nur leider nicht mehr einfallen, wie diese Firma hieß und ich finde die auch nicht, vielleicht gibt's die ja auch schon gar nicht mehr.
Die Frontmasken hatten stets ein ähnliches Erscheinungsbild mit diesen zwei kleinen Rundscheinwerfern und sahen so ähnlich aus wie bei dieser Buell hier:
Frontmaske mit zwei kleinen Rundscheinwerfern
Weiß einer, wie diese Firma bzw. fieser Hersteller heißt, den ich meine?