95db eintragen lassen Tracer 9 / GT

  • #11

    Hallo,

    Ich war bei der DEKRA am Höherweg (Automeile) in Düsseldorf.

    95€ und dann die ca. 12 € zum eintragen.

    Das Typenschild ist das Alte, ist aber jetzt im Fahrzeugschein eingetragen. Wenn die Ösis das anzweifeln, ist eh alles zu spät.

    Sollen sie es halt nachmessen, 94.8 DB war der höchste Wert bei 6 Messungen, 3 Links & 3 rechts, wegen der zwei Auslässe.

    Da wurde nichts getürkt oder geschönt. Original Auspuff ohne jegliche Änderung.

  • #12

    Moin,

    Kannst Du damit in ganz Österreich fahren, und wenn die Ösis Dich anhalten Ist das offiziell was im Fahrzeugschein steht? Heisst also die können Dir nix vorwerfen. Die 95 db sind das was zählt.

  • #13

    Die 95 db sind nicht in ganz Österreich sondern nur auf paar Straßen in Tirol. Auf den anderen Straßen kannst du auch mit 105 db im Fahrzeugschein rumfahren!

  • #14

    Moin,

    ja, es geht um die paar Straßen in Tirol aber wer weiß was sie sonst noch so vorhaben. Der Fahrzeugschein ist ja nicht nur eine Empfehlung sondern ein gültiges Dokument. Sollte so passen.

  • #15

    Damit ich das richtig verstehe. Der originale Topf ist noch drunter und nix dran verändert. Ich könnte mit meiner Tracer also so zum TÜV und fragen ob die Mal messen könnten??

  • #16

    Moin

    Ich habe gerade eine Anfrage an die DEKRA in Kassel gestellt, wegen Messung und Änderung der db Zahl.

    Die Antwort, kurz und knapp, "leider nein".

    Ich wollte Mitte Juni durch Tirol fahren. Muss ich wohl die gesperrten Straßen umfahren.


    Allen frohe Ostertage

    und immer einen Spalt zwischen Lenker und Asphalt.

  • #17

    HIER: https://3ppp.de/produkte/95db-limiter/

    Da machen das korrekt.


    Aber es muss immer ein neues passendes Typenschild dazu geben.


    PS.: Einfach zum TÜV etc. zu fahren, Standgeräuschmessung machen lassen und wenn unter 95 dB eintragen lassen können ist eigentlich nicht möglich, üblich. Hat er wohl ne Menge Glück gehabt.


    Gut das ich sowas nicht benötige! Raubt einem ja die Endleistung. ;)

  • #18

    Es scheint mir nicht sicher, dass Du und die DEKRA euch richtig verstanden habt? :/

    DEKRA/TÜV machen nur die Lautstärkemessung und dokumentieren dies.

    Änderung der Zulassungsbescheinigung macht nur die jeweilige Zulassungsbehörde - auf Basis der von DEKRA/TÜV dokumentierten Lautstärke in dB.

    Es sind also zwei Schritte notwendig.

    Gruß
    Klaus

  • #19

    Die Tiroler Landesbehörde hat mir schriftlich bestätigt (siehe in vorherigen Posts von mir) das die Eintragung in der Zulassung ausreicht.

    Mehrere RN69/70 Fahrer haben das Prozedere bei mir nachgefragt und erfolgreich durchgeführt. Ein hiesiger YAMAHA Händler führt dies bereits bei mehreren Kundenmaschinen als Dienstleistung durch.

    Gruß
    Klaus

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