OpenPetition > KEIN MOTORRAD FAHRVERBOT ÜBER 95DB IN TIROL!

  • #11

    Aus meiner Sicht ist das Thema doch ganz einfach. Für mich muss ein Motorrad nicht laut sein. Für mich ist schöner Sound nicht gleichbedeutend mit laut sein.


    Das die Anwohner durch den Lärm teilweise Probleme habe, ist wie ich finde verständlich. Da muss man auch sicher entsprechend etwas dagegen tun, aber es kann nicht sein, dass dies bedeutet, das Fahrzeuge die ganz normal zugelassen und erlaubt sind, auf einmal bestimmte Bereiche einfach nicht befahren dürfen.


    Es kann doch nicht sein, dass ich mir ein legales Fahrzeug kaufen kann um dann festzustellen, dass ich das nicht einfach überall nutzen kann. Wenn dann sollte man die Zulassung eines Fahrzeugs direkt so gestalten, dass es entsprechend überall zu nutzen ist.

  • #12

    Wie war das mit den Stteckensperrungen für Diesel Euro?

    ;)

    Es geht sehr viel mit der richtigen Lobby.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #13

    Laut muss es für mich auch nicht sein.

    Lärmblitzer wären evtl. der richtige Weg um die schwarzen Schafe auszufiltern.

    Die Standgeräuschmessung kann man dann ja machen um die Manipulation nachzuweisen.

    Da aber auch dann PKWs mit einbeziehen.

  • #15

    Nee, nicht nur wegen des Lärms, das letzte Wohlfühlen und Grinsen (das sie von ihrer Buell XB12s kannte) hatte sich auf der MT09 nie so ganz eingestellt - trotz div. Anpassungsmaßnahmen (Öhlins v + hi, Bremsen, Reifen, Lenker + Sitzbank). Ausschlaggebend war letzte Woche die Probefahrt auf der Triumph SpeedTwin! Das Grinsen war im Serienzustand direkt da. Morgen unterschreibt sie den Vertrag.

  • #16

    Ein Lärm-Fahrverbot mit der Bauart zu begründen ist schlichtweg idiotisch-bürokratischer Faschismus.


    Es darf und muss einzig und allein über die Emissionen, also die Lautstärke des Fahrzeuges begründet sein.


    Der einzige Grund, weshalb man sich traut zu versuchen diese willkürlichen, verfassungswidrigen Verbote durchzusetzen ist der, dass es sich bei der pauschal diskriminierten Gruppe um eine Minderheit handelt.

    Mein Hintern saß 27.000 Kilometer auf einer 2014er MT-09.
    Seit 2016 nimmt er auf einer MT-10 Platz.

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