Alles anzeigenHm, bei mir wurde es genau so in dem nach vorn gekippten Zustand eingetragen. Die Einschränkung mit der Kipprichtung hatte ich auch gar nicht vorher gelesen/gesehen.
Hat den Prüfer aber wohl nicht gestört.
Ist das dann damit legal?
Nein, weil für diese Anbauart kein Gutachten vorliegt und eine Eintragung mit Bezug das vorliegende Gutachten, das den Ausschluß der Einbauart nach vorne dezitiert enthält, nicht zulässig ist. Daran ändert sich auch nichts, dass der Prüfer einen Fehler gemacht hat. Im Falle einer Beanstandung muss eben die Einbauart laut dem Gutachten gemacht werden, aber zu sagen, die haben das vorschriftswidrig eingetragen, was geht das dann mich an, wenn ich das weiss, geht leider nicht. Wenn ich weiß, dass eine Achse gebrochen ist, aber trotzdem den TÜV bekommen habe, darf ich dann auch nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren, wenn mir der Mangel bekannt ist. Sich dumm oder unbedarft stellen, ist nicht immer eine gute Lösung.
Im Übrigen könnte der Prüfer sagen, bei der Abnahme war der Lenker in der richtigen Position, ansonsten hätte er den nicht eingetragen und der muss wohl später umgedreht worden sein. Was ja auch möglich wäre, d.h. wenn ich den Lenker in der richtigen Position eintragen lasse und dann nachher umdrehe, ist er deshalb auch nicht legal. Da sind die Fakten entscheidend. Ich würde den Lenker in der vorgeschriebenen Position fahren, aber nur meine persönliche Verhaltensweise, wenn ein Prüfer bei der Eintragung eine Änderung an meinem Fahrzeug einen Fehler macht, bin ich nicht raus, wenn ich weiß, dass der das falsch gemacht hat und den Anbau des Lenkers hat der Prüfer ja nicht gemacht. Aber wer das anders sehen will, ist jedem seine Sache.