Garantie/ Gewährleistung deckt welchen (kapitalen) Schaden
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- RN 43 SP
- quickshifter
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#32 Jetzt ich
Habe ein bischen Ahnung davon
Keiner MUSS zum Vertragshändler fahren
Du musst die Arbeiten Nach HERSTELLER vorgaben machen,vor allem das auslesen der Steuergeräte was auch dokumentiert werden muss.
Du musst E Teile verbauen die Der Hersteller zulässt…
Und Du musst es nachweisen
Also …eine freie Werkstatt die das alles kann …und alles ist gut.
Als Privatmann wird es schwierig …ein Kaufbeleg für Öl was in die Karre passt reicht nicht…
Steuergeräte auslesen wird auch schwierig..
Kommt es zum Schadenfall,kommt es wieder drauf an was ging kaputt..
Motor….bekommst du wenn es eine freie Werkstatt war die alles richtig gemacht hat,keine Probleme außer das sie dich mit e Teilen zappeln lassen…..übrigens geht diese rep. Dann nur beim Hersteller….
Als Privatmann ….wirst du es vor Gericht aushandeln dürfen,viel Spaß,bis dahin gibt es ein neues Modell.
Geht ein Display ohne gewalteinwirkung,kaputt….wirst du es als Privatmann auch ersetzt bekommen….
Aber Kulanz…..
Keine Chance wenn es vorher in einer freien Werkstatt war oder du es selbst gemacht hast…..
Und ich bin das beste Beispiel….
Motorschaden nach ca. 14 Tage als die Garantie abgelaufen war
Neuer Motor und Yamaha hat alles übernommen…….garantiert nicht wenn du in einer freien oder du es selber gemacht hast….man kann natürlich alles vor Gericht bringen…kostet Zeit und nerven und mindesten eine Saison ohne Mopped.
Und jetzt könnt ihr euch weiter die Worte wie Gewährleistung-Garantie im Munde verdrehen….das was oben steht ist die Praxis….
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#35 Also.
Es gibt bisher genau einen, der nen neuen Motor bekam.
Nach der Garantiezeit. Bei wieviel km? Kostenpunkt? Wo wurde repariert?
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#36 Also.
Es gibt bisher genau einen, der nen neuen Motor bekam.
Nach der Garantiezeit. Bei wieviel km? Kostenpunkt? Wo wurde repariert?
2 Jahre und 14 Tage alt,16000km Runter
Kostenpunkt:keine Ahnung
Rep.bei Yamaha gemacht
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#37 Die ganze Diskussion entstand als ich Xj6ler kurz und offtopic darauf hinweisen wollte das er keine Garantie mehr hat wenn er seinen Service selbst durchführt. Fühle mich daher etwas verantwortlich und möchte die m.M.n. Wichtigen Punkte zur Garantie kurz zusammenfassen:
- Die Arbeiten müssen im Wartungsbuch / Serviceheft und im Yamaha System eingetragen werden
- Die Servicearbeiten müssen von einer Yamaha Werkstatt oder einer freien von Yamaha zertifizierten Werkstatt nach Yamaha Vorgaben durchgeführt werden
Ich weiß nicht ob alle freie Werkstätten Zugang zum Yamaha System haben und die Arbeiten eintragen können. Es ist aber immer von Vorteil wenn das gemacht wird, da nicht jeder von uns mit dem Wartungsbuch in der Tasche rumfährt. Wenn z.B. im Ausland was kaputt geht muss der Yamaha Händler vor Ort nur kurz am Rechner prüfen ob alle Servicearbeiten eingetragen sind. Das ist der große Vorteil der Eintragung im System!
LG
Andy
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