RN29 Braking Waves Bremsscheiben

  • #71

    Hi Eule,


    Du hast schon recht, dass das missverständlich beworben wird, aber vermutlich nicht strafbar, da nur steht, es "passt" auf die MT-09 und nicht es ist zugelassen, gibt ein Gutachten oder eine ABE. und es wird darauf hingewiesen, dass verfügbare ABE heruntergeladen werden können.

    Aber wenn es eine ABE für die normalgroßen Scheiben gibt und eben auf die schnelle keine für die großen, obwohl entsprechend beworben, da würde (und wurde) ich misstrauisch.

    Denn ich war auch interessiert, aber dieser Punkt war direkt unklar.

    Ist echt ärgerlich, aber da die Scheiben auf jeden Fall nciht der beworbenen Version entsprechen, hasst Du zumindest für Umtausch/Wandlung gute Karten...

    Schreib mal, wie der Händler reagiert.


    VG

    Andreas

  • #72

    Ich hab das ganze Zeugs (Papierkram) genommen und bin zu einem nächsten TÜV gefahren und habe ihm auch die Händler Annonce gezeigt.

    Dort sagte man, dass die angebotenen Scheiben nicht für oder als Mt09 Scheiben verkauft werden dürfen wenn sie tatsächlich für R1 sind.

    Ein anderer Herr, der da grad am PC saß sagte (wie ich Heutefrüh), dass für den Kunden in der Annonce ersichtlich sein muss in Form von "keine ABE für Mt09" oder dergleichen.

    Der andere dann wieder : Ja, dann würde die Scheiben niemand kaufen

    Dann werden die Scheiben bestmöglichst für Mt09 angepriesen.


    Sein Rat an mich : Ich soll den Händler anschreiben, dass hier ein Sachmangel vorliegt und er die zurück nehmen muss. Es wurde für Mt09 bestellt aber für R1 geliefert.


    Dass ist jetzt der aktuelle Stand.

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #74

    Sorry aber das ist einfach falsch.
    Du hast ja die Abstandshalter bekommen die eben notwendig sind um die 320mm-Brakingscheibe (die eben eine Zulassung für R1 aber auch andere Yamahamodelle mit serienmäßig 320mm Scheiben haben) an der MT-09 zu montieren.
    Hättest du eine R1-Set bekommen wären logischerweise auch keine Abstandhalter dabei.

    Du hast bewusst die Oversize-Variante bestellt und bemängelst jetzt, dass es eine 320mm Scheibe (WK071, zulässig für Yamahamodelle mit serienmäßig 320mm Scheiben) ist.
    Was hast du erwartet?!

  • #76

    Drück euch auch die Daumen das Ihr da halbwegs schadlos aus der Nummer raus kommt.

    Mir persönlich wäre aber schon das "Oversize" (Übergrösse) ins Auge gefallen.

    Und unter Downloads gibt es eben bei diesen Set keine ABE zum ausdrucken, bei normaler Grösse für alle erdenklichen Modelle

    schon eine. Und ohne vorher die ABE in der Hand zu halten, hätte ich nicht bestellt.

    Das Set wird auch auf anderen Webseiten genau so angeboten, nirgend steht etwas von keine ABE

    https://hehl-racing.de/shop/BR…en-Kit-320mm-Yamaha-MT-09

    https://www.ebay.de/itm/OKWK11…T-09-TRACER-/273687963640

    https://www.omniaracing.net/en…-yamaha-1417-p-80145.html

  • #78

    Ja klar habe ich die bestellt, aber für Mt09 und so steht es auch in meiner Bestellung und Lieferschein ;)

    Der TÜV sieht es genauso wie ich, R1 Scheiben werden hier als Mt09 Scheiben verkauft was falsch ist. Da kann man sich jetzt die Köpfe heiss reden, bringt nix. Habs nun von mehreren gehört, dass die Scheiben falsch angepriesen werden/wurden. Ich warte ab, was der Händler zurückschreibt und vielleicht kommen wir da zu einer Einigung.

    Zumal ich vorher (bevor ich die Bestellung aufgegeben habe) noch 2x nachgefragt habe, damit ich nix falsch bestelle/bekomme und mir wurde zugesichert dass diese für meine Mt sind.

    Spätestens da hätte man mir aber sagen können, dass da keine ABE dabei ist, dann hätte ich die nämlich nicht bestellt.


    Ansonsten habe ich hier noch etwas "Rechte bei Lieferung einer falschen Sache" :


    2. Welche Rechte hat der Käufer?

    Wird eine falsche Sache geliefert, so liegt immer ein Sachmangel vor. Dies gilt sowohl für die versehentliche als auch für die bewusste Falschlieferung. Ob das gelieferte Produkt einen höheren oder geringeren Wert hat als die eigentlich bestellte Sache, ist nicht entscheidend. Für den Sachmangel ist nur entscheidend, dass eine andere als die bestellte Sache geliefert wurde.

    » Rechtsfolge: Der Käufer kann vom Verkäufer die Lieferung der eigentlich bestellten Sache verlangen. Die Kosten für den Transport hat der Verkäufer zu tragen.

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #79

    Es passt doch für die MT09 ohne Probleme. Von ABE explizit für das Kit steht nichts im Text, von daher muss man davon ausgehen daß es keine ABE für die MT09 hat. Daher ist es auch egal ob das MT09 oder R1 Scheiben sind, denn sie passen ja an MT09. Außer du hast telefonisch nach ABE gefragt... Wenn du nur gefragt hast, ob es für MT09 ist oder an MT09 passt, sehe ich da eher das Problem an den Fragen.

    Aber schauen wir mal was letzten Endes herauskommt.

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