Leiser und rücksichtsvoller oder Fahrverbote!? Ist leiser der bessere Sound?

  • #133

    Jetzt geht's hier um Semantik? WP sagt:


    "Rennen steht für: einen Wettkampf, sofern es sich nicht um ein Alleinrennen handelt, zwischen Menschen oder auch Tieren, siehe Laufsport, Radsport, Ski Alpin, Automobilsport, Motorradsport, Pferderennen, Windhundrennen, Hundeschlittenrennen." - Wettkampf wenn man hintereinander herfährt?


    Und selbst wenn: "Das Rennen war vorbei". Danach gab's einen Unfall. Warum wird dann der nicht am Unfall Beteiligte bestraft, der 100 Meter dahinter gefahren ist, wenn zu dem Zeitpunkt kein Rennen stattgefunden hat? Steht "Hat am gleichen Tag ein Rennen gefahren." im Gesetz?


    Das hat niemand gemessen und da war auch kein Fachmann dabei, das zu bewerten. Die Aussagen stammen von der Besatzung eines Busses auf Kaffeefahrt. Das ist die subjektive Wertung einer Rentner-Gang. Wenn die über meine Fahrweise urteilen müssten, wüsste ich wie das ausgeht. Selbst wenn ich mit 50 im 5. Gang durch den Ort rolle.


    Aber sei's drum - es gibt hier nix zu gewinnen ;)

  • #135

    blahwas

    Wir werden alle nie erfahren was der wahre Grund war.

    Ich würde auch nicht vor Gericht was aussagen, was mir selbst schaden würde.

    Es wird schon genug Beweise gegeben haben, die das Urteil rechtfertigen.

    Von Kaffeefahrt Rentnern steht zudem nix im Artikel. Was drin steht, dass ein Sachverständiger festgestellt hat das er die Kurve mit über 120km/h gefahren ist.

    Der Unfall hat ein kleines Kind zum Krüppel gemacht und ihm den Vater genommen.

    Die haben auf jeden Fall nichts gewonnen!

  • #137

    Und das ist gut so.

    Teilweise siehr man Videos, wo die Motorradfahrer bei einer Polizeikontrolle den DB Killer aus dem Rucksack holen, wieder einschrauben und mit einem Verwarnungsgeld von 20,- Euro davonkommen. Da kann man sich dann vorstellen, dass der nach ein paar Kilometer den DB Killer wieder heraußen hat.

    1 x BMW R 1250 GS

    1 x Honda NC 750 X DCT

    1 x Yamaha X-Max 400

    1 x Fiat Talento Business Van DCT

  • #138

    Die Polizei legt garnichts still, hat sie keinerlei Befugnis zu. Stilllegung eines Fahrzeugs kann nur die Straßenverkehrsbehörde.

    Wenn überhaupt kann die Polizei nur sicherstellen zur Begutachtung durch einen Gutachter. Oder sie kann dir die weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagen.

    Hast du den DB Eater unter der Sitzbank und gibst dies vor der Polizei an könnte man dir Vorsatz unterstellen was unter Umständen teurer wird.

    Ich finde diese Krawallidioten auch nicht gut aber wenn die Polizei flächendeckend so handelt werden die Gerichte einiges zu tun bekommen.

    Lärmmessung vor Ort und bei Überschreitung eine saftige Geldstrafe und Punkte.

    Eigentlich gibt es ja genug Möglichkeiten für die Behörden aber die Kosten für Kontrollen will keiner übernehmen. Dann lieber noch ein paar Blitzer aufstellen, die bringen Gewinn.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

  • #139

    Mehr als ausreichend. ABER:


    Bislang hatte die Polizei zumindest in D-Land dafür nach meinem Kenntnisstand auch dafür keine Befugnis, sofern man vor Ort bei der Kontrolle das KFZ in einen legalen Zustand versetzten konnte.

    D.h. man hat den unter der Sitzbank/Rucksack/Jackentasche mitgeführten DB-Killer wieder eingebaut und dem Polizist dabei grinsend erklärt, dass man den kürzlich daheim lediglich zu "Testzwecken" ausgebaut, dann aber vor der Tour bedauerlicherweise "vergessen" hat ihn wieder dran zu bauen.


    Na hoffentlich.


    Sofern das nicht mittlerweile schon der Fall sein sollte (warum sonst kann sich die Polizei Hessen erlauben die Weiterfahrt zu untersagen?) ), wäre es an der Zeit die Gesetzeslage so zu ändern, dass kein Gericht mehr "PRO Krawallidiot" entscheiden wird.

  • #140

    Vielleicht tun sie es in Zulassungsstellen Deutsch nicht stilllegen, allerdings steht im Polizeibericht, dass die Betriebserlaubnis erlischt und somit die Weiterfahrt beendet ist.


    Der betroffene muss sich dann um eine erneute Erteilung der Betriebserlaubnis kümmern.


    Das ist für mich die Definition von Stilllegen. Oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Quelle: der Polizeibericht oben.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!