EG Modell und ABS Rückrufaktion
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#33 Laut meinem Verkäufer wird auch ein EU-Import Modell ganz normal bei Yamaha registriert und ich er hat mir die 24 Monate Werksgarantie schriftlich auf dem Kaufvertrag zugesagt.
Die Garantiekarte hab ich auch schon bekommen, zwar von Yamaha aus Frankreich bzw. Belgien, aber das sollte egal sein. Die Garantie gilt schliesslich Europaweit.
Einzig die Frage nach der Sprache im Serviceheft ist noch offen, aber das poste ich, sobald ich ne Antwort von Yamaha habe...
Eigentlich mache ich mir mittlerweile auch keine Sorgen mehr. Wenn ich irgendwo nen Schaden habe und Yamaha sollte die Garantie ablehnen, dann kricht der Händler eben die Rechnung. Er hat mir schliesslich die Werksgarantie zugesagt, dann muss er im Notfall auch dafür geradestehen.
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#37 Zitat von Endress
Der Stempel muss doch aber von einem Yamaha Händler kommen oder ?
Im Idealfall ja, aber zur Not auch vom ausliefernden Nicht-Yamaha-Händler (wird allerdings nicht einfach im Garantiefall)… Die Garantie besteht trotzdem nur die Beweislast wird sicher nicht einfacher. Die 1000er Insp. würde ich aber unbedingt bei einem Yamaha-Händler machen lassen. -
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#39 Zitat von veldocqAlso ich bekomme von meinem Händler ums verrecken kein Serviceheft. Werde mir eins selbst besorgen. Habt ihr so ein Heft?
Die deutsche Maschinen werden mit Heft geliefert.
Meine ist ein EU-Fahrzeug und in dem Fall muss der Händler separat ein Heft anfordern bei Yamaha Deutschland. In der Regel dauert das max. 3~4 Tage.
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass das so schwierig ist für dein Händler -
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