EG Modell und ABS Rückrufaktion

  • #21

    Oktober 2013 bestellt, Dez. geliefert, Mitte Feb. 2014 zugelassen sowie mit Serviceheft, COC, Kfz-Papieren und Schlüssel-Übergabe nach Hause geliefert, Anfang März Service-Karte per Post mit Fragebogen wg. Umfrage Zufriedenheit erhalten, Mitte März ABS-Schreiben bzgl. Rückruf erhalten!

  • #22

    Heute war Post von Yamaha im Briefkasten, hab ich mich gefreut: "Jetzt ist alles ok !"


    Die Garantiekarte war drin, schade, dass ich jetzt jemanden brauche, der mir das Anschreiben übersetzt, ist auf französisch..


    Das passt wieder prima zu der Aussage von Yamaha Deutschland, dass Serviceheft UND Garantiekarte in der selben Sprache sein müssen.


    Toll !! Wieder Unsicherheit. Ich frage jetzt direkt bei Yamaha an, das nervt mich.

  • #23

    Hi Endres!


    Ich schätze mal Du hast das gleiche Schreiben erhalten wie ich.
    Da steht:


    Chére Cliente, Cher Client
    Nous avons le plaisir de vous faire parvenir votre carte de garantie Yamaha Euro-Service.
    Cette carte permet l´identification précise de votre machine et devra être présentée à votre concessionaire lors des interventions que vous ferez effectuer sur votre machine.
    Nous vous remercions de la confiance que vous accordez à notre marque et vous souhaitons bonne route au guidon de votre Yamaha.


    P. NEZOT Le
    Responsable Garantie


    So. Dass heisst:


    Liebe Kundin, Lieber Kunde
    Wir haben die Freude Ihnen Ihre Garantiekarte überreichen zu dürfen.
    Diese Karte ermöglicht die genaue Identifikation Ihrer Maschine et sollte Ihrem Vertragshändler bei jedem Eingriff, welchen Sie an Ihrer Maschine durchführen lassen, vorgelegt werden.
    Wir bedanken uns für das Vertrauen, welches Sie unserer Marke entgegenbringen und wünschen Ihnen eine gute Fahrt auf Ihrer Yamaha.


    P. NEZOT
    Garantieverantwortlicher


    Habe meine MT Anfang April bekommen, ca. 2 Wochen nach Bestellung. Papiere (Brief und Konformitätsbescheinigung) kamen schon ca. eine Woche nach der Bestellung, die Garantiekarte ca. 2 Wochen nach Lieferung der Maschine.


    Gruß, Phil

  • #26

    Naja das blöde ist nur, dass die Aussage von Yamaha Deutschland kommt, und zwar von deren Garantieabteilung.


    Wenn ich mich in einem Garantiefall mit Yamaha in Frankreich herumärgern muss, wirds problematisch, das einzige, was ich auf französisch verstehe ist : Je taime und Rien ne va plus ;)


    Mal schauen, was meine Anfrage an Yamaha bringt, ich denke mal, die werden heute auch nicht viel arbeiten, ich liebe Brückentage :D

  • #27

    Na das ist doch schon mal was :lol:


    Wie dem auch sei, ich kann beim besten Willen nicht glauben, dass das beides in der gleichen Sprache sein soll. Wenn ich einen Garantiefall habe, dann kann ich den ja an jeder Stelle in der EU, Yamaha-Vertragshändler vorausgesetzt, beheben lassen, dazu ist die EU-Garantie ja da. In welcher Sprache mein Scheckheft ist, ist da doch völlig schnuppe. Steht ja überall das gleiche drin, nur in ner anderen Sprache halt. Ich glaube eine derartige Einschränkung wäre noch nicht mal EU-rechtskonform ... jedenfalls muss sich auch Yamaha Deutschland an die vorgegebenen Garantiebedingungen halten und kann da nicht einfach was dazu dichten.


    Bin nichtsdestotrotzt sehr gespannt was deine Anfrage ergibt! :!: oder erneut :?:


    :D

  • #28

    Weiss einer ob das mit der Garantiekarte vom Händler angeleiert werden muss oder macht Yamaha das sobald das Fahrzeug angemeldet ist???

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