EG Modell und ABS Rückrufaktion

  • #11

    Feedback,
    mit Yamaha telefonier und folgendes kam heraus.


    ---------------------------------------
    wie soeben telefonisch besprochen, teile ich Ihnen hiermit gerne noch einmal mit, welche Garantiedokumente notwendig sind, um Ihr Fahrzeug im Sinne der „Yamaha-Euro-Service-Garantie“ als europaweit garantiefähig auszuweisen.
    Dies sind:
    -die Yamaha-Euro-Service-Karte und


    -das Yamaha-Euro-Service-Heft


    (beides in der gleichen Landessprache und, beginnend mit der Übergabe und der Übergabeinspektion, korrekt nach den im Yamaha-Euro-Service-Heft beschriebenen Garantiebedingungen, vom ursprünglich ausliefernden Yamaha-Händler, ausgefüllt bzw. abgestempelt)


    Wir hoffen Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleiben

    Johann

  • #12

    Das der Händler deine nicht repariert oder wartet ist alleine seine Meinung und nicht die von Yamaha. Habe darüber mit meinem Händler gesprochen. Meine Yam kommt auch aus Frankreich.. Wieso sollte die Garantie für eine Maschine die eh aus Japan, daher kommen übrigens alle Maschinen, anders sein als die aus Deutschland. Sind eh alle die gleichen Maschinen.
    Such dir einen anderen Händler / Werkstatt. Verdienen tuen die eh nicht am Verkauf, sondern an dem Service. Woher die Maschine kommt ist doch völlig Latte. Manche wollen offensichtlich nichts verdienen. Erledigt sich mit den Händlern meist von allein. ;)

    Be safe stay dirty


    Gruß Peter

  • #13

    Bei einem Reimport oder auch nem Import muss Dir doch eine EG-Übereinstimmungserklärung (CC-Papier oder so ähnlich) ausgehändigt worden sein. Dazu musst Du doch ein deutsches Serviceheft mit Stempel bekommen. Ist ja kein Privatkauf.


    Das war 2006 bei meinem Reimport-Passat aus Frankreich auch so. Habe das Heft zwar erst zwei Wochen später, da gerade keines da, aber war ohne Probleme. Diese Konformitätserklärung benötigst eh um eintragungspflichtige Umbauten durchführen zu lassen soweit ich weiß. Insbesondere wenn was an der Abgasführung (Auspuff!!) geändert wird.


    Mfg

    "Der Schlaf der Vernunft gebiert die Ungeheuer." - Goya


    Also fahrt überlegt und Vorausschauend. Lieber 10 km/h langsamer als mit Topspeed ins Grab!

  • #14

    Ich hab zu meiner EU-Maschine keine COC-Dokumente bekommen ??? ... Müssten die dabei sein oder werden die bei der Erstellung des Briefs dann eingezogen ?


    Zulassung war problemlos, da es schon einen Brief gab durch die Tageszulassung des Importeurs.

  • #16



    Gerade ins EU Ausland braucht man das COC, wenn du es bei Yamaha anforderst könnte es um die 50€ kosten oder vllt auch mehr.

    Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.


    MfG Chris

  • #17

    Bei Finanzierungen heften manche Händler die C O C Papiere gern an den Brief an und schicken sie nach der Zulassung zusammen zurück an die Bank.

  • #18

    Hallo Zusammen,


    mal `ne grundsätzliche Frage:
    Wer hat von Yamaha seine Yamaha-Euro-Service-Karte schon erhalten ?


    Ich war ja einer der ersten Zulassungen (Anfang Dezember 2013) und habe bei einem deutschen Händler mit Serviceheft gekauft, aber Karte habe ich noch keine zugeschickt bekommen.


    Gruß
    zerfant

    RD 350, RD 400, XS 2, TX 650 A, RD 350 LC, XS 750, FZ 750, MT 09, MT 09 Tracer

  • #19


    Bei mir, deutsches Modell, hat es ca. 1 Monat gedauert.

  • #20

    6.1. bezahlt 17.1 zugelassen 25.1. Karte bekommen, dafür bis heute kein Serviceheft

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    MfG Chris

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