Zitat von blahwasAlles anzeigen0xdefec
Die Versicherung schickt einen Gutachter, und der ermittelt Reparaturkosten sowie den Wert vor und nach dem Unfall = Wertverlust. Erstattet wird das geringere von beiden, abzüglich Selbstbeteiligung natürlich. Ob der Restwert über eine Börse ermittelt wurde oder nicht ist dafür zunächst unerheblich. Das heißt nur, dass dir jemand das Motorrad garantiert zum angegebenen Restwert abkaufen würde.
Wenn Du mit optischen Mängeln leben kannst und weiter fahren willst, lass dir den vollen Schaden auszahlen und nur das nötigste reparieren. Die MWSt deiner tatsächlichen Teil-Reparaturkosten kannst du dir auch noch erstatten lassen.
danke für die infos. soweit ich das mit der wrackbörse verstanden hab, reparieren sie damit bis zum zeitwert und nicht nur zeitwert - wrackwert. bei wrackbörse wird geschaut was das wrack noch wert ist, (hausnummer 5000€) ermitteln vom gutachter den zeitwert (7000€) und wenn die reparaturkosten 2000€ überschreiten, wirds als totalschaden behandelt und man bekommt die 2k aber keine 2.5k ums zu reparieren. ohne wrackbörse reparieren sie bis zum zeitwert (7000€) und nur wenns da drüber ist wird vom gutachter der wrackwert bestimmt um festzulegen was man bekommt.
macht das sinn? bin mir nicht ganz sicher ob ich das alles richtig verstanden hab