Reifenfreigaben ab 2020 - alles neu

  • #4

    . . . für den Rest hat sich seit 2005 nichts verändert.

    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #6

    Irgendwie ist das für mich immer noch nicht durchsichtig. Außer in Deutschland werden bei den neueren Maschinen ohne Reifenbindung alle Reifen akzeptiert, die die entsprechenden Spezifikationen bzw. Größe laut Schein erfüllen. In Deutschland scheint das eine Grauzone zu sein, weil es von den Reifenherstellern noch immer Reifenfreigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt - begründet word das mit den vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten in Deutschland (besonders auf den BAB). Meine 2017er Tracer hat keine Reifenbindung und theoretisch könnte ich jeden Reifen der passenden Größe etc. aufziehen, ein gutes Gefühl habe ich aktuell dabei dennoch nicht. Versicherungen stürzen sich ja im Falle des Falles auf alles, was eine Regulierung verhindert. Ich bin da zwiegespalten und irgendwie immer noch unsicher, ob ich z.B. einen Trail Attack 3, der keine Freigabe von Conti für die Tracer hat, aufziehen könnte oder dürfte ohne Probleme zu bekommen...

  • #7

    Lies dir mal die Freigabe Diskussionen im Forum durch.

    Auch in D werden alle Reifenfabrikate akzeptiert. Die neue Änderung bezieht sich nur auf die Reifengröße.

    Michelin hat da auf seiner Seite im Reifenkompass ein Schreiben.


    https://blobs.dgadteamdev.com/…r%C3%BCstung-motorrad.pdf


    Letztendlich sagen Conti, Allianz, Triumph (sogar mit Bescheinigung) und ADAC einhellig, dass keine Freigaben benötigt werden und die Versicherung zahlt.

    Größe, TW-Index und Geschwindigkeitsindex müssen wie im Schein sein (oder besser/höher), also ist auch Mischen (rechtlich) kein Problem.

    Die Freigaben sind eh meist wertlos, weil sie sich nur auf das Originalfahrzeug beziehen. Ist irgendetwas verändert (Scheibe, Griffe usw), was ja wohl in den meisten Fällen so ist, kannst du dir mit der Freigabe . . .


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

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    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #8

    Fürs uns ändert sich nichts. Eine Verschlechterung ist es für Reifen mit abweichendem Geschwindigskeits- oder Lastindex. Das betrifft einige Stollenreifen für Reiseenduros, für die es bisher Freigaben gab, bzw. die sogar ab Werk montiert waren, und die jetzt eingetragen werden müssen.

  • #9

    Ich hake hier noch mal ein:


    Ich habe es so verstanden, dass man z.B. auf einer aktuellen Tracer alles (Größe und Typ) fahren darf, was Im "Schein" schon drin steht, und das marken unabhängig :eusa-think:


    Mal ganz primitiv gesagt, müsste ich "jeden" (was die Marke betrifft) Tourenreifen in 120/70/17 und 180/55/17 aufziehen dürfen?
    (Geschwindigkeitsindex etc. natürlich vorausgesetzt)

    Tracer 900 - 2018 - Wilbers Fahrwerk - Puig Scheibe - LED Blinker - V Trec Hebel - Komfort Sitzbank- Akrapovic

  • #10

    So habe ich das auch verstanden. Deutschland kocht da mit den Reifenfreigaben der Hersteller europaweit noch sein eigenes Süppchen - meines Wissens gibt es das in der Form im Ausland nicht. Hängt wohl mit den potenziell hohen Geschwindigkeiten in Deutschland zusammen. Ich werde demnächst auch auf Trail Attack 3 umrüsten, trotz fehlender Freigabe für die RN43 seitens Conti.

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