Alles neu bezgl. Reifenfreigaben ab 2020. Bund und Länder haben sich endlich geeinigt.
Reifenfreigaben ab 2020 - alles neu
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#4 Eine Verschlechterung für den Bruchteil der Motorradfahrer, welche vorher abweichende Reifengrößen gefahren sind.
Für den Rest ist es doch eine Verbesserung.. . . für den Rest hat sich seit 2005 nichts verändert.
Gruß
Wolle
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#5 . . . für den Rest hat sich seit 2005 nichts verändert.
Gruß
Wolle
Naja es gab Biker, die beharrten trotzdem auf die Reifenfreigaben obwohl die neueren Modelle schon lange keine Reifenbindung mehr haben.
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#6 Irgendwie ist das für mich immer noch nicht durchsichtig. Außer in Deutschland werden bei den neueren Maschinen ohne Reifenbindung alle Reifen akzeptiert, die die entsprechenden Spezifikationen bzw. Größe laut Schein erfüllen. In Deutschland scheint das eine Grauzone zu sein, weil es von den Reifenherstellern noch immer Reifenfreigaben bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt - begründet word das mit den vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten in Deutschland (besonders auf den BAB). Meine 2017er Tracer hat keine Reifenbindung und theoretisch könnte ich jeden Reifen der passenden Größe etc. aufziehen, ein gutes Gefühl habe ich aktuell dabei dennoch nicht. Versicherungen stürzen sich ja im Falle des Falles auf alles, was eine Regulierung verhindert. Ich bin da zwiegespalten und irgendwie immer noch unsicher, ob ich z.B. einen Trail Attack 3, der keine Freigabe von Conti für die Tracer hat, aufziehen könnte oder dürfte ohne Probleme zu bekommen...
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#7 Lies dir mal die Freigabe Diskussionen im Forum durch.
Auch in D werden alle Reifenfabrikate akzeptiert. Die neue Änderung bezieht sich nur auf die Reifengröße.
Michelin hat da auf seiner Seite im Reifenkompass ein Schreiben.
https://blobs.dgadteamdev.com/…r%C3%BCstung-motorrad.pdf
Letztendlich sagen Conti, Allianz, Triumph (sogar mit Bescheinigung) und ADAC einhellig, dass keine Freigaben benötigt werden und die Versicherung zahlt.
Größe, TW-Index und Geschwindigkeitsindex müssen wie im Schein sein (oder besser/höher), also ist auch Mischen (rechtlich) kein Problem.
Die Freigaben sind eh meist wertlos, weil sie sich nur auf das Originalfahrzeug beziehen. Ist irgendetwas verändert (Scheibe, Griffe usw), was ja wohl in den meisten Fällen so ist, kannst du dir mit der Freigabe . . .
Gruß
Wolle
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#9 Ich hake hier noch mal ein:
Ich habe es so verstanden, dass man z.B. auf einer aktuellen Tracer alles (Größe und Typ) fahren darf, was Im "Schein" schon drin steht, und das marken unabhängig
Mal ganz primitiv gesagt, müsste ich "jeden" (was die Marke betrifft) Tourenreifen in 120/70/17 und 180/55/17 aufziehen dürfen?
(Geschwindigkeitsindex etc. natürlich vorausgesetzt) -
#10 Ich hake hier noch mal ein:
Ich habe es so verstanden, dass man z.B. auf einer aktuellen Tracer alles (Größe und Typ) fahren darf, was Im "Schein" schon drin steht, und das marken unabhängig
Mal ganz primitiv gesagt, müsste ich "jeden" (was die Marke betrifft) Tourenreifen in 120/70/17 und 180/55/17 aufziehen dürfen?
(Geschwindigkeitsindex etc. natürlich vorausgesetzt)So habe ich das auch verstanden. Deutschland kocht da mit den Reifenfreigaben der Hersteller europaweit noch sein eigenes Süppchen - meines Wissens gibt es das in der Form im Ausland nicht. Hängt wohl mit den potenziell hohen Geschwindigkeiten in Deutschland zusammen. Ich werde demnächst auch auf Trail Attack 3 umrüsten, trotz fehlender Freigabe für die RN43 seitens Conti.
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