Habe mal bei meinem allwissenden Orakel nachgefragt.
Er hatte mich bei einigen Recherchen zu meinen Videos mit passenden Paragraphen und EG/EU Normen unterstüzt.
Der Spritzschutz ist nichts anderes als eine Radabdeckung.
Seine Aussage:
"Also für die Radabdeckungen (und für den Kettenschutz) gibt es keine Baugruppenvorschrift. Solange sich die Räder frei drehen können unter allen Betriebszuständen, ist alles Tutti. "
Und wenn es keine Baugruppenvorschrift dafür gibt, dann auch keine ABE oder Teilegutachten.
Über diesen Kenntnisstand solle jedes Prüf- Kontrollorgan verfügen.
Aber...
Nehme ich eine Veränderung, z.B. an dem Kettenspannerblock vor bzw. tausche diesen aus, dann habe ich ein Problem.
Könnte alles so einfach sein. 😂