Never ending story... Probleme meiner MT09

  • #31


    Das hast Du auch gesehen ? https://www.texadeutschland.com/losungen/bike


    oder hier
    http://www.motorrad-rauber.de/main.htm





    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #32

    Hallo,
    erst einmal eine grundsätzliche Frage zu den Fehlercodes.
    Erscheinen die immer wieder oder waren sie nur einmal im Steuergerät gespeichert und wurden nur nie gelöscht? Solange sie nicht gelöscht werden, bleiben sie nämlich bis in die Ewigkeit gespeichert.
    Bei den Modellen bis 2017 bleiben evtl aufgetretene Fehler gespeichert, aber die Motorkontrolleuchte geht wieder aus, sobald das Mopped wieder richtig läuft.



    Für mein Empfinden sind die Werte zwischen D1/D13 und D14/D15 zu unterschiedlich, sie sollten annähernd gleich sein.


    Was hier bei den Diskussionen um den Leerlauf immer etwas untergeht, ist die Diagnosecode-Nummer 67 (ISC/Leerlaufdrehzahlsteuerung).
    Um gleich mit dem Gerücht, was hier schon ein paarmal gestreut wurde, die MT09 hätte ein Leerlaufregelventil ähnlich der MT07, aufzuräumen: das hat sie nicht!
    Der Leerlauf der 09er wird nur über das Steuergerät und die Drosselklappensynchronisierungsschrauben (die nix anderes sind wie die CO-Schrauben an Verasern) geregelt.


    Gehe ins DIAG-Menu und schaue bei D62 noch einmal nach, ob wieder Fehler gespeichert sind (dort wird die Anzahl der gespeicherten Fehler angezeit).
    Steht dort Null, ist kein Fehler mehr gespeichert, ansonsten zurück auf D61 gehen und die Fehlercodes auslesen (erscheinen nacheinander).
    Bei abstrus vielen Fehlern: tatsächlich Batterie/Lima/Regler einschließlich fehlerhaften Masse.


    Ansonsten gehe auf D67 und betätige den Killschalter (nicht den Anlasser) dreimal innerhalb von 5 sec und die Anzeige springt von 1 oder 2 auf 0 (Die Lerndaten der ISC (Leerlaufdrehzahl-Steuerung) wurden gelöscht).


    Probieren!

  • #33

    hey das sind super infos! werde das gleich morgen ausprobieren, danke


    weisst du auch, ob man die version des mappings irgendwo auslesen kann?



    Wieso? Kannst du mir sagen was das für Werte sind? Gibt es irgendwo eine Tabelle, wofür die Werte alle stehen? Idealerweise für Laien verständlich? :icon-mrgreen:

  • #34

    Der Leerlauf der 09er wird nur über das Steuergerät und die Drosselklappensynchronisierungsschrauben (die nix anderes sind wie die CO-Schrauben an Verasern) geregelt.



    :naughty: :naughty:
    Das stimmt leider nicht(bei den anderen Sachen hast Du recht)
    Die Drosselsynch,haben nicht ansatzweise was mit den CO Schrauben des Vergasers zu tun
    Drosselsynch.schrauben gibt es auch beim Vergaser ...aber das sind nicht die CO schrauben

    Ist mir egal wer Dein Vater ist,solange ich hier Angel läufst Du nicht übers Wasser!!!

  • #35


    Moin


    Ich vermute mal, ohne mich jetzt mit der Yamaha Software auszukennen, das es sich bei den Werten um den Öffnungswinkel der Drosselklappen handelt. Der sollte Einleuchtender Weise, bei allen drei Gleich sein, damit auch auf allen drei Zylindern die selbe Menge an Luft angesaugt wird. Die drei Zylinder werden ja nicht jeder für sich Einzeln gesteuert, sondern alle zusammen.


    Sonst bräuchte man in jedem Krümmer eine Lambda Sonde, und für jeden Zylinder Einzeln, einen Luftmassen Messer, einen Drosselklappen Stell Motor und im Steuergerät müsste alles Einzeln Geregelt werden. Das ist zu Aufwändig.


    Daher werden alle drei Zylinder über eine Lambda Sonde und einen DS Stell Motor geregelt.



    https://motorrad-handbuch.jimdo.com/yamaha-fehlercodes/




    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #36

    Off topic: Wie hast Du es überhaupt hingekriegt, die ECU flashen zu dürfen? Einfach machen lassen und weitergefahren? Manipulationen am Steuergerät sind in der Schweiz meines Wissens unzulässig, sofern eine Leistungssteigerung eintritt oder die Abgaswerte verändert werden. In jedem Fall muss ja das „neue“ Motorrad vollständig der alten Typengenehmigung entsprechen, was ich mir nach einem Flash/Tuning kaum vorstellen kann.


    Viel Glück.

  • #37


    Ich Antworte mal kurz.


    Solange die Vorgeschrieben AU Werte beim TÜV Eingehalten werden, kannst Du das machen. Eine Signifikante Leistungssteigerung, wirst Du durch das Flashen nicht Hinbekommen. Diese drei oder 5 PS mehr an Leistung, liegen im % Bereich und spielen keine Rolle.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #38

    In der Schweiz haben wir die Motorfahrzeugkontrolle als Pendant zu eurem TüV und die asa setzt die Rahmenbedingungen fest für die Typengenehmigung. Alles Schweiz-spezifische Regelungen. Es genügen kleinste Veränderungen an der ECU und das gesamte Fahrzeug verliert seine Zulassung für den öffentlichen Verkehr (die neuen Spezifikationen entsprechen nicht mehr denen in der originalen Genehmigung). Aber nun gut, der Flash wurde ja glücklicherweise rückgängig gemacht. Nicht auszudenken, wie sich der Versicherer und die Krankenkasse im Falle eines Unfalls verhalten würden, erführen sie vom Flash.

  • #39

    Danke für deine Ansprache, aber es sollte doch jedem klar sein, dass ein Flash einen Verlust der ABE nach sich zieht und damit nur für die Rennstrecke gedacht ist.

  • #40

    Der Flash ist natürlich absolut verboten wenn er nicht abgenommen wird. Theoretisch.
    Ich habe aber noch nie gehört, dass jemand wegen einem ECU Flash schwerwiegende Nachteile erfahren hat. Beim MfK fällt es 0 auf (Abgaswerte etc. werden alle eingehalten), das Motorrad fährt wie es soll. Gut, meins jetzt nicht, aber normalerweise tut es das ;)


    Noch als Info am Rande: man verliert nicht den gesamten Fahrzeugschutz bei einem Unfall, nur weil man etwas geändert hat.
    Erlischt die Betriebserlaubnis, erlischt nicht automatisch der Versicherungsschutz.
    Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis ist das eine (Strafrechtlich). Der Versicherungsschutz ist zivilrechtlich.
    Strafrechtlich wird man natürlich belangt. Zivilrechtlich sieht das ganz anders aus. Das Bauteil muss in Kausalität mit dem Unfall stehen.
    Wenn ich einen nicht erlaubten Auspuff anbaue und in einer 30er Zone einen Unfall habe, besteht hier absolut keine Kausalität und die Versicherung kann auch nicht einfach sagen "Pech gehabt". So jedenfalls in DE. Wie es genau in der Schweiz ist, muss ich erst nachschauen.*
    Und ja... das ist gerade sehr off-topic. Wäre schön wenn wir dafür einen eigenen Thread machen könnten.


    *) bei Bezahlung des Schadens für die Gegenseite. Der eigene (materielle) Schaden kann natürlich komplett versagt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von slackito ()

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