Akrapovic-Euro4- DB entfernen

  • #51

    Mag ja sein, dass ich was falsch verstehe, aber in der Zeichnung steht "welded screw".

    Und das bedeutet: "geschweißte Schraube".

    Also muss der Eater bei Termi mit einer gepunkteten Schraube gesichert sein-


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #53

    Das stimmt so nicht, Rausschrauben des Db-Eaters ist im Straßenverkehr immer illegal gewesen, und nur das Lösen der Schraube, z.B. zum Reinigen, nicht, wenn die Schweißung wieder erneuert wird.


    Das gilt ab Euro4 für alle Motorräder, somit muß auch hier bei Serientöpfen verschweisst sein. Bin mal gespannt wann das Programmpunkt bei der Verkehrskontrolle wird.

    Streng genommen entspricht das bei nur Schraube nicht mehr der Betriebserlaubnis.

  • #54

    es geht um das genau das gleiche Thema, da hier die gleiche gesetzliche Regelung gilt.

  • #55

    Also wenn ich einen db-Killer einsetze und dann fest schweiße bin ich safe?


    Und das Angebot des Akras hat sich in Luft aufgelöst. da hat wohl Ebay-Kleinanzeigen interveniert.

  • #56

    Schade.


    Die Befestigungsschrauben werden verschweißt, so wie es in dem Zertifikat steht. Der Termi hat mich aufs Glatteis gelockt, da er mit 2 DB-Eatern zum wechselseitigen Einsatz Street/Race beworben und geliefert wird. Dazu sollte dann wohl noch im Set ein Schweißgerät verkauft werden... Die Schaube bei meiner Anlage, bei der es sich um eine volle Anlage mit Kat und E-Nummer handelt, wie auch die Akra, und das obwohl wir es im Zertifikat ja anders gesehen haben, nicht verschweißt ab Werk.

  • #57

    Für Zubehörendschalldämpfer gilt die gesetzliche Regel, das diese erst ab 2020 (**) einen nicht "mehr entfernbaren" dB-Eater haben müssen.

    Die Rede ist von neu zugelassenen Endschalldämpfern(**)!


    Wenn du also für deine RN 43 einen Auspuff findest der seine EG-BE noch vor 2020 erhalten hat, darf dieser noch einen entnehmbaren Eater haben.

    So will / sagt es UNECE 92.01.


    Oder um deine Frage einfach zu beantworten: Wenn du die Schraube punktest, egal wann(*) der Auspuff seine Zulassung erhalten hat, bist du immer save. Was(*) ich natürlich nie machen würde. Warum auch!?

  • #58

    Ich habe mir gerade dein reingestelltes Foto (Beitrag 48) von dieser Y102 Termi angesehen.

    Ok, da liest man "verschweisste Schraube" in der Skizze.


    ABER bei der Y102 handelt es sich um eine Termi die ihre Zulassung (EG-BE aus England / E11 in 2015 erhalten hat.

    Damit darf sie bis zu ihrem Lebensende einen "entfernbaren Eater" besitzen. Ohne Schweißpunkt!


  • #59

    Ich kenn das von Medizinprodukten so, dass wenn sich nen Standard oder ne Verordnung ändern, man "eigentlich" die Konformitätserklärung neu machen sollte. Das wird aber sogut wir kaum kontrolliert ^^ denke mal das Prinzip der notwendigen Anpassung eines CoC / DoC Dokuments.

    Betrifft natürlich nur Produkte, die weiterhin im Verkauf sind.

  • #60

    Danke, das wäre wirklich super. Dann bräuchte ich zwischen Renne und Strasse nicht zu punkte (theoretisch). Habe noch folgenden Artikel aus der Motorrad gefunden:


    Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um.

    Quelle: http://www.motorrad-recht.de/m…chverordnung-seit-1-1-16/


    Das deckt sich mit deiner Einschätzung, sogar Herstellerland-unabhängig.

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