Reifenfreigaben Tracer 900 RN57 (>2018)

  • #71

    fyi - ich trage darüber hinaus auch noch Schwimmflügelchen. Man weiß ja nie...


    Sowohl Moped- als auch Reifenhersteller haben alle Schiss vor der immer schärfer werdenden Produkthaftung.

    Deshalb gehen die alle lieber auf Nummer sicher, auch wenn der Reifen bei 98% der Fahrer funktioniert.

    Die übrigen zwei Prozent könnten eben trotzdem teuer werden.

    Wie sagte es mein Händler so treffend im Bezug auf die mögliche Montage des CR3's: "Du kannst mir unterschreiben, was Du willst. Wenn sie Dich von der Straße kratzen, verklagt uns Deine Versicherung und Deine Frau trotzdem"

    immer eine handbreit Straße übrig lassen

  • #72

    Gibt es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auch nur einen einzigen dokumentieren Fall von Produkthaftung bei Motorradreifen?


    "Ich bin aus der Kurve geflogen, aber der Reifen war Schuld!" Da lachen doch die Hühner.

  • #73

    Und selbst wenn dort Kilo weise Rollsplitt liegt, dann bist Du trotzdem Schuld, weil Du nicht Angepasst gefahren bist. " Musst halt Aufpassen Du Depp"


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #74

    Reifenbindung hin oder her - Haftung ja oder nein - Ich verstehe eine Sache nicht.

    Der Hersteller eines Produktes sagt - bitte verwendet es nicht in Kombination mit jenem Produkt.

    Was bewegt einen dazu es trotzdem zu tun ? No risk no fun ?

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #75

    Weil er es nicht offiziell tut, sondern nur auf Einzelanfrage.

    Nochmal:

    Ich muss nicht auf Herstellerseiten nach Freigaben suchen. Wenn ich es bei Conti trotzdem mache steht auf der ersten Seite, dass ich das nicht brauche.

    Wenn Conti sagt, mein Produkt ist gefährlich mit Bike xy, dann soll es das über das KBA bekannt machen.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #76

    Du beziehst dich damit auf die eine Email, die ein einzelner bekommen hat?

    Wenn dann müssen die so eine information für die Allgemeinheit rausbringen und das haben sie nicht.

  • #77

    Und genau das muss der Reifenhersteller nicht (mehr) machen. Er fertigt einen Reifen nach vorgegebenen Normen und testet ihn nach Normen und gesetzlichen Vorschriften.

    Der Fahrzeughersteller macht das selbe.

    Es gibt aber unglückliche Paarungen (Reifen, Fahrzeug) die nicht gut funktionieren. Die gab es immer und die wird es immer geben.

    Als es die Freigabe noch gab konnte man relativ sicher sein das Fahrzeug und Reifen zumindest in einem gewissen Bereich gut miteinander klar kamen weil der Reifenhersteller das durch z. B. Tests erprobt hat. Hat er bei Tests festgestellt das sein Reifen mit einem Fahrzeug nicht gut funktioniert hat er keine Freigabe erteilt.

    Heute braucht es diese Fahrzeuspezifischen Tests nicht mehr.

    Herstellung nach Norm reicht aus.

    Mehr ist nicht mehr gefordert.


    Wenn ein Reifen/Fahrzeughersteller früher Probleme mit bestimmten Paarungen festgestellt hat gab es entweder keine Fahrzeugfreigabe oder eine Reifenbindung .


    Heute testet der Verbraucher!

    Und das mit gesetzlicher Absegnung.

    Ich als Verbraucher darf jetzt die unsinnigsten Reifenkombinationen auf mein Moped basteln solange ich Größen und Geschwindigkeitsindex einhalte. Supersport vorn und Grobstoller hinten z. B.

    Hersteller und Konturen bunt gemischt. Alles erlaubt.

    Es gibt Motorradfahrer die das einschätzen und beurteilen können wie sich sowas auf der Straße verhält.

    Es gibt ja sogar Motorradfahrer die fahren können.

    Viele haben aber mit vernünftigen Fahrzeug/REIFEN Kombinationen schon Probleme auf der Straße zu bleiben oder beurteilen einen Reifen nach der zum Lebensstil passenden Optik.

    Es ist also nur eine Frage der Zeit wann sich Gerichte mit Schäden durch solche Unsinnigen Kombinationen und die Frage der Haftung auseinander setzen müssen.

    Jetzt haftet einzig und allein der Halter des Fahrzeugs.

    Ich für meinen Teil werde jedenfalls keinen Reifen auf mein Motorrad ziehen, den der Hersteller früher extra nicht frei gegeben hat, so lange ich hunderte von funktionierenden gleich Guten Möglichkeiten habe.

    Aber das darf ja zum (Glück) jeder so machen wie er will.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

  • #78


    Hi


    Also erstens wird sich Niemand der keine Ahnung hat selber eine Unsinnige Reifenkombi aufziehen. Erstens hat er nicht das Nötige Werkzeug und zweitens nicht das wissen wie es geht. Da gibt es also schon mal Entwarnung.


    Zweitens wird jeder Reifenhändler sich weigern eine Unsinnige Kombination zu montieren. Grobstollen mit Supersport Reifen.


    Und drittens wie schon oft Erwähnt, ist noch kein Fall bekannt, wo ein Gericht Irgendjemand Schuldig gesprochen hat, weil er eine komische Reifen Kombination gefahren hat.


    Diese Reifenbindung war schon 2007 bei meiner Speedy nicht mehr vorhanden und das sind jetzt 13 Jahre, in denen das schon möglich ist.


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #79

    Bomibaer

    Wie du schon richtig schreibst: "Mit gesetzlicher Absegnung"

    Also braucht niemand den Weltuntergang an die Wand malen, wenn man die "unsinnigen" Kombinationen fährt.

    Ist ja nicht wie bei Carglas, wo das Auto explodiert, wenn man den Steinschlag in der Scheibe nicht sofort reparieren läßt.;)

    Und nur darum geht es doch in diesen Freigabethreads.

    Es ist legal und keine Versicherung oder sonstwer kann einem einen Strick daraus drehen, wenn man etwas legales macht.

    Ob es sinnvoll ist, oder vielleicht sogar besser (Sportreifen vorne, Tourenreifen hinten) (alles ist besser als die Originalbereifung RN29), sei dahingestellt.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #80

    Das würde voraussetzen das derjenige ein Mindestmaß an Ahnung hat.

    Jeden Morgen steht ein neuer Dummer (Ahnungsloser) auf.


    Dem Reifenhändler kann es letztendlich egal sein. Du bringst eine oder 2 oder auch 7 Felgen und sagst auf welche Felge welcher Reifen kommt. Das ist der Auftrag den der Reifenhändler bekommt und ausführt. Da es ja nur noch Freigaben aus Altbeständen gibt fragt da spätestens 2022 keiner mehr nach.

    Deutsche Gerichte sind bekanntlich nicht soooooo schnell. Warte mal noch ein paar Jahre ab.

    Eine Reifen Bindung gab es bei den meisten Motorrädern doch schon in den 1990er Jahren nicht mehr. Trotzdem durftest du auf deiner Speedy nur die Reifen fahren für die es eine Freigabe gab.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

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