Alles cool, hol sie ab, das ist wichtiger. Der Sommer beginnt ja erst
Beiträge von Chefin
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Ok, hab Tapezieren gecancelt. Könnte morgen zumindest mal angasen. Treffpunkt Platte oder Ilsfeld Aral. Vieleicht können wir Handynummern austauschen..bitte per PM dann
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Wenn wir das als Dauerthread so stehen lassen, poste ich mal rein. Bin aus der Region und oft hier unterwegs. Allerdings so kurzfristig schaffe ich es dieses Wochenende nicht. Ansonsten aber gerne dabei. Vieleicht gelingt es uns eine Gruppe zusammen zu bekommen.
Bin allerdings aktuell noch mit der BMW unterwegs, da ich immer noch auf die Lieferung warte(für Mai anvisiert inzwischen). Bin zwar auf 50PS beschränkt, aber nutze diese zu 100%.
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Meintest du den guten Freund Senator Schwanzus Longus?
Und wenn das nun wegen OffTopic in der Laberecke landet: bitte jeder nur einen Stein. Und achtet drauf das kein Weibsvolk anwesend ist.
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Manche mögen es es nunmal nicht einfach. Elektrik ist nicht meine Stärke, deshalb habe ich auch einfach den 7,5A Anschluss genommen. Wieso muss man das eigentlich anders machen?
Gruß Sigi
Muss man nicht. Die Drahtstärke für 2A ist bei 0,14qmm. Das sind die Adern wie man sie im USB-Kabel verbaut...bei ganz billigen. 0,5qmm reicht locker für 7,5A. Und ich glaube nicht, das irgendeine Ader mit weniger Querschnitt verbaut ist an Motorrad.
Trugschluss ist allerdings das die Sicherung IMMER nach Aderquerschnitt bemessen wird. Das gilt wenn überhaupt in der Hauselektrik und selbst dann nur umgedreht. Der Aderquerschnitt muss nach der Sicherung bemessen sein. Die Sicherung wiederum nach dem was man dort an Leistung abfordern darf. Und hier sagt die Norm im Haus: 16A benötigt 1,5qmm und eine normale Steckdose sollte 16A liefern. Aber eine andere Norm erlaubt 1qmm beim Fön mit seinen 2000W an einer 16A Sicherung(aber nur als flexibler Draht nicht fest verlegt). Einfach mal im Haus die Kabel anschauen, oftmals steht eingepresst drauf welcher Querschnitt das ist. Es gibt zb manche Monitoranschlusskabel mit nur 0,75qmm. Und die kommen in die Steckdose die mit 16A abgesichert ist. Haben trotzdem das Prüfzeichen drauf.
Den Aderquerschnitt kann man auch leicht dort erkenne, wo der Stecker ist. Dort sieht man die Adern. Allerdings braucht man die nötige Erfahrung um einfach die Sicherung zu vergrößern. Daher stimme ich auch Wortex zu: Finger weg, wenn man keinen Plan davon hat. Alle anderen die ein 0,14 von einem 0,5qm unterschieden können, können auch ihre Sicherung hochrüsten. Tabellen der Strombelastbarkeit gibts haufenweise im Internet.
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Ihr redet alle von Garantie, dabei gehts um Gewährleistung. Die ersten 2 Jahre sagt der Gesetzgeber das ein Hersteller Gewährleistung erbringen muss. Die Garantie ist eine seperate Geschichte und nicht gesetzlich geregelt.
Folglich: wenn in den Garantiebedingungen etwas steht gilt das auch. Allerdings ist die Geweährleistung vor der Garantie.
Des weiteren hat der Gesetzgeber inzwischen(das ist aber nicht ganz so lange her) geregelt, das Gewährleistung nicht an Pflichten gebunden werden darf. Beim Yamahahändler den Service machen wäre so eine Pflicht. Den man kann das durchaus selbst machen. Muss dann anerkannt werden.
Der nächste Punkt ist dann allerdings: Gewährleistung hat man vom Händler, nicht von Yamaha. Wenn also was kaputt geht, muss der Händler das tragen. Yamaha kann über die Garantie das übernehmen. Hier lässt der Gsetzgeber den Händler im Regen stehen. Den Hersteller schreibt Werkstatt vor, Gesetzgeber nicht. So kanns dazu kommen, das der Händler dafür selbst grade stehen muss und Yamaha keinen Garantieantrag genehmigt. Das sowas vom Händler bei den geringen Margen nicht gerne gesehen ist, auch klar. Führ dazu, das die sich zusammen schliessen und einen hochspezialisterten Rechtsbeistand anschliessen. Nun liegt es an den Kunden, nachzuweisen, alles richtig gemacht zu haben. Meitens labert man dann irgendwas daher, weil man keinen Anwalt deswegen bezahlen will. Kann gut ausgehen, aber muss man oftmals vor Gericht durchboxen mit dem Risiko zu verliren, die ganzen Kosten tragen zu müssen und immer noch den Defekt zu haben. Die wenigsten werden das machen.
Zumal nach 12 Monaten die Beweislastumkehr greift. Kommt allerdings auch noch auf den Fehler an. Wenn der Motor Kolbenfresser hat, wird Yamaha und auch der Händler erstmal Wartungsfehler rufen. Nun muss man nachweisen, das alles korrekt gemacht wurde. Bricht dagegen sagen wir mal die Fussraste einfach so ohne Unfall, spielt die Wartung keine Rolle.
Fazit: eigentlich haben alle es richtig erklärt, nur der eine aus Sicht des BGB, der andere aus Sicht der Garantie und andere Meinungen beziehen sich auf Dinge die garnicht zur Wartung selbst gehören. Bruch an Teilen, Oxidationen wegen schlechter Lackierung oder Versiegelung etc. Der Händler tendiert dazu alles abzudrücken an den Hersteller und wenn ein Kunde ankommt: ich habe einen Garantiefall, drückt er doch aus, das er garnichts vom Händler will sondern vom Hersteller.Nur wissen das viele garnicht und es läuft hier schon verkehrt. Also immer von Gewährleistung reden. Und dem Händler erklären, das man Gewährleistung will.
In dem Sinn: Theoretisch erlaubt der Gesetzgeber das man sogar selbst den Service machen kann, praktisch scheitert man an Anwälten und dem Rechtssystem bzw den Kosten die dabei entstehen. Und wenn man Garantie statt Gewährleistung geltend macht, hat man sowieso schon verloren.
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Naja...ich stelle mir bei solchen Diskussionen vor wie Rossi seine Rennmaschine einfährt. So mit 5000U/min um den Kurs cruisen, 2 Std lang, morgens vor dem Rennen. Damit der Motor auch schön eingefahren ist und länger hält. Und sobald ich mir das vorstelle verfliegt irgendwie diese ganze Diskussion mit dem Halbwissen hier.
Vorallem wenn man so hört: der ist Meister der hat Ahnung....und im nächste Thread liest man: der Meister von dieser Werkstatt ist ne Pflaume und die anderen 5 Werkstätten waren auch nicht besser. Sobald da auch nur eine Schraube nicht perfekt sitzt, sind diese Meister alles pfuscher die keine Ahnung haben. Sobalds ans Diskuttieren geht, sind das plötzlich Halbgötter.
Das selbe gilt für Ingenieure...oder eher noch schlimmer. Den das sind Menschen die immer mehr von immer weniger wissen, bis sie alles von Nichts wissen. Oder ums mal weniger humoristisch zu sagen: sie konzentrieren sich auf ihr Fachgebiet, werden in ganz Engen Grenzen zum Genie, aber meinen aufgrund dessen nun wissen sie auch alles andere.
Deswegen bin ich schon vor 8 Seiten eigentlich ausgestiegen. Ich hoffe nun, das er so langsam ein Ende findet.
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Ach lass die Jungs das glauben. Soll jeder fahren wie er meint.
Vermutlich denken die das der Hohnschliff dafür gut ist, das die Zylinderoberfläche glatter ist. Und der Kolben den Rest glättet. Ist doch auch ok, dann machen sie nichts kaputt. Sonst jammern die nur rum das alles so schlechte Qualität geworden ist.
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Von Vertragsstrafen steht da auch nichts. Allerdings vom Kündigungsrecht des Verkäufer
Dieser Vertragsvorschlag wurde 1:1 als Vertrag genutzt.
Vom Kündigungsrecht des Verkäufers steht dort nichts. Sag ich doch schon die ganze Zeit...
Entweder kannst du nicht lesen oder du willst es nicht lesen. Das ganze wird gerade sehr fruchtlos. Meine Meinung kennt ihr nun, jeder kann wohl selbst seinen vertrag durchlesen und sich eine Meinung bilden.. Bin dann hier raus.