Es gibt kein einseitiges Kündigungsrecht. Das ist immer beidseitig. Und so wie der Kunde wegen Liefertermin überschreiten kündigen kann, kann das auch der Händler. Natürlich will er das erstmal nicht, weil ihm Geschäft flöten geht. Und es hinterlässt einen Scheiss Eindruck und Reputation.
Aber wenn Yamaha die Preise soweit anhebt das der Händler drauf legt, wird er das eben NICHT machen und kündigen. Und das Kündigen wegen Preiserhöhungen ist in den Verträgen die ich so kenne auch immer drin.
Es gibt keine Verträge die unkündbar sind....und zwar von beiden Seiten. Es gibt natürlich Auslegungen die durch Gerichte getroffen wurden. zB wenn du die Maschine mit hohem Rabatt kaufst, der Händler nun jemanden findet der mehr bezahlt und es diesem Kunden verkauft und dich stehen lässt. Nur das musst du auch nachweisen können. So und ähnliche Dinge darf der Händler nicht. Aber wenn von aussen der Aufschlag auf ihn zukommt, darf er ihn weiter geben oder kündigen.
Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "so isses" und das wird durch BGB und die hundertausend Urteile im laufe der letzten 70 Jahre seit das BGB gilt geregelt. Könnte man Kündigungen ausschliessen würden das viele Unternehmen machen. Was allerdings geht, sofern du es nachweisen kannst, Kosten die entstanden sind aufgrund deiner Bestellung dem Händler aufs Auge drücken. zB wenn du schon Tuningteile bestellst, die du nun aufgrund der Kündigung nicht gebrauchen kannst. zB weil du nun eine andere Maschine kaufst die schneller lieferbar ist. Nun ist dir ein Schaden dadurch entstanden und für den ist er durchaus haftbar. Nur muss der Schaden auch entstanden sein, was man dazu noch nachweisen muss und er darf nicht provoziert worden sein.
Keiner darf durch die Kündigung schlechter da stehen. Preiserhöhungen sind davon aber ausgenommen.
Man bekommt aber keinen Schaden ersetzt als Rache. Konventionalstrafen müssten vorher im Vertrag stehen.