Alles anzeigenEine Nachrüstung bei den 96 dB Modellen - selbst wenn eingetragen, auch ein Auspuff mit 95 dB - wird in den 95 dB Verbotsstraßen nicht akzeptiert.
So ein Blödsinn habe ich überhaupt noch nicht gehört. Welche rechtlichen Argumente sollen denn dagegen sprechen? Entweder habe ich es in den Papieren oder auf dem Typenschild.