Ich kenne diese Art Schraube nicht, aber könnte es sein, dass man die Kreuzschlitzschraube heraus drehen kann und an deren Stelle einen Temperatursensor einschrauben könnte?
Vielleicht war der Entwickler am 1. April doch nicht bekifft...
Ich kenne diese Art Schraube nicht, aber könnte es sein, dass man die Kreuzschlitzschraube heraus drehen kann und an deren Stelle einen Temperatursensor einschrauben könnte?
Vielleicht war der Entwickler am 1. April doch nicht bekifft...
Alles anzeigenFür ein herzliches Dankeschön an TracerTom habe ich mich hier extra angemeldet, um mich persönlich dafür zu bedanken.
Bitteschön - freut mich, dass du anhand meiner Dokumentation das Positionslicht an deinem Zweirad zu deiner Zufriedenheit umsetzen konntest.
Alles anzeigenÄnderung an der Beleuchtung...illegal.
Das ist richtig, kommt aber auch drauf an, welche Auswirkungen der Umbau hat.
Meine schwach leuchtenden Blinker sind auch schon mal einem Beamten bei einer allg. Verkehrskontrolle aufgefallen.
Das zeigt, dass diese zusätzliche Beleuchtung auffällig ist und meiner Meinung ein Sicherheits-Plus darstellt. Nur darum geht es...
Da der Beamte sich offensichtlich jedoch nicht sicher war ob Serie oder nicht, meinte er nur: "das sieht man ja an immer mehr neuen Motorrädern".
Für den Fall der Fälle, ist mein "illegales" Positionslicht jederzeit per Schalter zu deaktivieren
Gruß
Thomas
Sowas sieht man aber auch in D.
Noch interessanter sind die Blinker...
Hallo alfonso,
ich bin mir ziemlich sicher, dass die Gummis der FJR1300 auch an der Tracer passen sollten.
Gruß
Thomas
Wenn ich das Handbuch richtig verstehe, musst du die Scheinwerfer-Einheit ausbauen um dann die 2 lackierten Teile je Seite abschrauben zu können. Möglicherweise bekommst die auch ab, ohne den SW demontieren zu müssen.
Auf jeden Fall muss die Scheibe inkl. der Halterung runter.
Diese "Sollbruchstelle" gibt es bei den goldenen Standrohren der RN57 GT auch - heute beim Putzen ertastet.
Gruß
Thomas
Ist das überhaupt auf der Außenseite?
Wenn dem so wäre, müsste man ja mit dem Finger eine Unebenheit spüren.
Für mich sieht das so aus, als ob sich im inneren die schwarze Maskierung löst
Gruß
Thomas
Garantie ist nicht das selbe wie Gewährleistung!
Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Darauf müssen sie gesondert hinweisen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website hierüber zu informieren, reicht nicht aus.
Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben."
Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen
Gruß
Thomas
Schwarz ist beim Japaner immer Minus.