Beiträge von TracerTom

    Ich kenne diese Art Schraube nicht, aber könnte es sein, dass man die Kreuzschlitzschraube heraus drehen kann und an deren Stelle einen Temperatursensor einschrauben könnte?


    Vielleicht war der Entwickler am 1. April doch nicht bekifft... :/

    Bitteschön - freut mich, dass du anhand meiner Dokumentation das Positionslicht an deinem Zweirad zu deiner Zufriedenheit umsetzen konntest.


    Das ist richtig, kommt aber auch drauf an, welche Auswirkungen der Umbau hat.
    Meine schwach leuchtenden Blinker sind auch schon mal einem Beamten bei einer allg. Verkehrskontrolle aufgefallen.

    Das zeigt, dass diese zusätzliche Beleuchtung auffällig ist und meiner Meinung ein Sicherheits-Plus darstellt. Nur darum geht es...


    Da der Beamte sich offensichtlich jedoch nicht sicher war ob Serie oder nicht, meinte er nur: "das sieht man ja an immer mehr neuen Motorrädern".


    Für den Fall der Fälle, ist mein "illegales" Positionslicht jederzeit per Schalter zu deaktivieren ;)


    Gruß

    Thomas

    Wenn ich das Handbuch richtig verstehe, musst du die Scheinwerfer-Einheit ausbauen um dann die 2 lackierten Teile je Seite abschrauben zu können. Möglicherweise bekommst die auch ab, ohne den SW demontieren zu müssen.

    Auf jeden Fall muss die Scheibe inkl. der Halterung runter.

    Ist das überhaupt auf der Außenseite?

    Wenn dem so wäre, müsste man ja mit dem Finger eine Unebenheit spüren.

    Für mich sieht das so aus, als ob sich im inneren die schwarze Maskierung löst :/


    Gruß

    Thomas

    Garantie ist nicht das selbe wie Gewährleistung!

    "Es gibt Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

    Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Darauf müssen sie gesondert hinweisen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website hierüber zu informieren, reicht nicht aus.


    Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben."


    Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen


    Gruß

    Thomas