Alles anzeigenUnd von welchem Hersteller?
Und Kosten für das Material?
Ich weiß, ich könnte suchen, aber......
Beiträge von Triple/one
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Keine Ahnung wie es heute ist, aber mein Rider konnte ich nach 5 Jahren in die Tonne kloppen. Gleiche beim Garmin.
Das sollte aber nicht sein. Als ich es gekauft habe stand Lebenslange Updates für Karten und Pois usw. Sollte das nicht mehr sein, wird TomTom eine Mail bekommen, in der ich mein Geld zurück verlange, wegen nicht Erfüllung gemachter Versprechen.
Gruß
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Wieviel Leitungen hast Du den ersetzt?
Alle bis auf die Stahlleitungen.
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Garmin und TomTom kommen für mich, aufgrund der Firmenpolitik, nicht mehr in Frage.
Ich habe immer viel Geld für Motorrad- und Autonavigationsgeräte ausgegeben.
Wenn die o.g. Firmen aber bei jedem Gerät nach einer bestimmten Zeit den Service einstellen und man keine Updates für neue Karten bekommt, bringt mir das Navi einfach mal garnichts.
Mein Handy habe ich sowieso immer dabei und da brauche ich kein extra Navi mehr.
Hmmm
Ich hab mir vor 4 Jahren das TomTom Rider 550 mit Lebenslangem Ubgrade gekauft und bis heute immer wieder Updates und die Neuesten Karten bekommen. Früher war es bei TomTom so, das man für neue Karten Bezahlen musste. Heute doch nicht mehr.
Gruß
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EIne Frage nochzum Thema entlüften. Wenn man nur die Gummileitungen wechselt, besteht dann die Gefahr, dass Luft in das ABS Modul kommt bzw. wie entlüftet man das (ABS-) System?Moin Moin
Ich habe nach dem Umbau ganz Normal Entlüftet und das hat auch gut Funktioniert. Das ABS Modul hab ich dann während dem Fahren auf Schotter oder Kies ein paar mal zum Arbeiten gebracht.
Gruß
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Ehrlich gesagt lohnt das nicht mal der Debatte. Du bist ein Koffer und postest belanglose Links von "Hanfverband.de"
Alles klar. Weniger Kiffen, mehr informieren. Und zwar nicht auf Kifferseiten, sondern evtl wo anders.
Ich bin ein Koffer ? Was soll das sein ?
Dann bist Du ein Idiot in meinen Augen.
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Links von "Hanfverband.de"..OK.
Mein Tipp, weniger Kiffen und mehr auf anständigen Seiten informieren.
Ich bin raus. Mit Abhängigen darüber zu diskutieren, das ihre Droge nicht gut ist, ist halt nicht sehr aussichtsreich.
Mein letztes Wort:
Finger weg von psychoaktiven Substanzen. Und wenn du meinst, du müsstest dich in irgendeiner anderen Form denn als Fußgänger am Verkehr teilnehmen, wenn du nicht wenigstens ein paar Tage nichts konsumiert hast, dann gehört dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Ist natürlich alles nur meine subjektive Meinung 🫡😄
Ich verbiete mir das Du mich als Abhängigen Bezeichnest. Ich habe Nirgends davon gesprochen das ich Cannabis Konsumiere. Es ging immer nur um Rechtsfragen und Studien. Also lass das bitte sein, mich als Abhängig zu Bezeichnen, sonst werde ich Arg Böse mit Dir.

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D.h. der Schnelltest-Verweigerer im Video nimmt sehr wahrscheinlich doch Drogen (obwohl er das verneint), meint trotz auffälligem Verhalten & Ausfallerscheinungen beim Pupillentest zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle wäre seine Fahrtüchtigkeit vollumfänglich gegeben, muss allerdings befürchten, dass für ihn ein Schnelltest aufgrund der längeren Nachweisbarkeit eher positiv ausfallen wird, und pocht deshalb auf den für ihn eigentlich zeitraubenderen Bluttest, in der Hoffnung, dass wenigstens der negativ sein wird.
Die Polizei erkennt eben meist doch ihre "Pappenheimer"...
Ja das kann schon so sein. Aber leider gibt es bis heute keinen Gesetzlichen Grenz Wert, der aussagt ob ich Fahrtüchtig bin oder nicht. Erst ein Bluttest kann in Etwa sagen ob man Gelegenheitskiffer ist oder Dauer Konsument. Aber es wird nur Angenommen das man Unter Drogen Fahruntüchtig ist. Also eine Annahme die das Gericht da zugrunde legt. Es gibt aber keinen gesicherten Wert, der sagt ab wann ich Berrauscht bin, oder ob ich schon Nüchtern bin. Das geht von 5 ng/ml Blut bis 150 ng/ml Blut. Das ist nur Rätselraten was die Gerichte da machen.
Das Cannabis zu Verkehrsgefährdendem Verhalten führt, ist durch Amerikanische Studien wiederlegt worden. Den Artikel hatte ich schon verlinkt. An 20.000 Probanden wurden Tests durchgeführt, ob und wie sich der Cannabis Konsum im Straßenverkehr auswirkt. Es wurde kein Zusammenhang zwischen Gefährlichem Verkehrsverhalten und Cannabis festgestellt. Eher Anders herum, waren Fahrer unter THC Einfluß, Vorsichtiger und Umsichtiger im Straßenverkehr Unterwegs, als nicht Konsumenten.
Es liegt also nur im Ermessen des Polizisten und des Richters, ob Du Deine Pappe abgibst oder nicht. Man kann bis Heute keinen Gültigen Wert zugrunde legen, der genau aussagt, ob Du fahrtüchtig bist, oder nicht. Das ist die Crux an der Sache. Verkehrsminister Wissing, stellt sich leider Vehement gegen eine Neuregelung der Grenzwerte von THC.
EDIT: Gerade neu reingekommen. Wissing will nun doch an die Grenzwerte.
Gruß
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Schön und gut, da steht das die gefährdet sind und nicht, dass man Hunderttausenden den Führerschein weggenommen hat.

In den letzten 40 Jahren waren es bestimmt mehr als Hundert Tausend, die aufgrund falscher Testungen ihre Pappe abgegeben haben..

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Hast da nen Nachweis?
Kann ich jetzt schwer nachvollziehen, dass man bei nem Positiven Schnelltest nicht Einspruch einlegt, wenn man weiß, dass man nix genommen hat bzw. das lange her ist. Dann sollte doch der Bluttest, auf den ich dann bestehen würde, negativ ausfallen.
Natürlich kannst Du Einspruch Einlegen. Aber Du kennst die Deutschen Gerichte und die Bearbeitungszeiten ?
Lies mal im Forum beim Deutschen Hanf Verband, was die Konsumenten zum Thema Führerschein sagen.
Betäubungsmittelgesetz | Klarer Kopf. Klare Regeln!
Cannabiskonsum und Führerschein
ZitatAlles anzeigenDer Führerscheinentzug ist mittlerweile für viele Cannabiskonsumenten eine größere Gefahr als die Strafverfolgung. Auch wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat, läuft Gefahr, den Führerschein zu verlieren. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Hintergründe.
Cannabiskonsumenten wird der Führerschein oft dauerhaft entzogen, selbst wenn sie nicht unter Rauschwirkung am Steuer sitzen oder sogar überhaupt nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsum führt zu schwerwiegenden Folgen für den Konsumenten und die Gesellschaft:
Der langfristige Verlust des Führerscheins zerstört Existenzen und Steuerzahler werden zu Sozialhilfeempfängern gemacht – auch wenn keine Verkehrsgefährdung vorgelegen hat!
Dadurch wird nicht die Gefährdung der Verkehrssicherheit bestraft, sondern der reine Cannabiskonsum.
Null-Toleranz ist keine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Null-Toleranz ist ungerecht und unverhältnismäßig.
Mehr zu unseren Forderungen findet ihr auf der Kampagnen-Homepage!
Rechtliches
Wer in Deutschland Inhaber einer Fahrerlaubnis ist und Cannabis konsumiert hat oder konsumiert, ist grundsätzlich einem behördlichen Generalverdacht ausgesetzt, wonach der zurückliegende oder aktuelle Cannabiskonsum dazu führen könnte, dass die psycho-physische Leistungsfähigkeit herabgesetzt und die Fahreignung deswegen nicht gegeben sein könnte. Dieser Verdacht gilt grundsätzlich auch für Fahrerlaubnisinhaber, die Cannabis aus medizinischen Gründen nach der geänderten Gesetzeslage seit dem 10.03.2017 auf ärztliches Rezept konsumieren können.
Grundsätzlich gilt, dass Fahrerlaubnisinhaber, die Cannabis konsumiert haben oder konsumieren, gegenüber Konsumenten alkoholischer Getränke deutlich benachteiligt sind. Dies gilt für alle rechtlichen Aspekte im Bereich „Cannabis und Fahrerlaubnis“ und während sämtlicher Abschnitte in den einzelnen und unten näher dargestellten verschiedenen Verfahren. Ein besonders hohes Maß an Rechtsunsicherheit besteht insbesondere im Bereich des Fahreignungsrechts auf Grundlage der Fahrerlaubnisverordnung, wenn es um Fahrerlaubnisinhaber geht, die Cannabis aus medizinischen Zwecken konsumieren.
Um für den betroffenen Fahrerlaubnisinhaber einen Überblick über die einzelnen betroffenen Rechtsgebiete zu verschaffen, soll im Folgenden aufgezeigt werden, womit ein Fahrerlaubnisinhaber zu rechnen hat, wenn Polizei und/oder Fahrerlaubnisbehörden Kenntnis davon erlangen, dass ein Fahrerlaubnisinhaber Cannabis konsumiert hat oder konsumiert.