Alles anzeigendann lach mal schön weiter....
Er darf weiter Lachen.

Habe mir einen MT09 zugelegt, darf man in einer freien Werkstatt seinen Service machen?
(Mein Motorrad hat die zwei Jahre Garantie) Macht das ein Problem ?! In der Autobranche ist es gestattet! Solange es sich um eine Meister Betrieb handelt
Grund hierfür : Habe für die erst Inspektion 196 Euro gezahlt, finde ich sehr teuer ! Die 10000 sollte ca 320 Euro kosten.
Habe die Maschine 6 Wochen knapp 3000 km drauf gefahren. Bei meinen alten Maschine habe diesen Service /…
ZitatAlles anzeigenMan kann sein Fahrzeug (auch Motorrad), laut EU-Recht, in einer freien Werkstatt reparieren und warten lassen.
Bedingung: Es muss aber laut Herstellervorgaben gemacht werden (Wartungsintervall, richtige Öl, usw.,...)
Jetzt kommt aber der Haken.
Man sollte immer unterscheiden zwischen "Gewährleistung und Garantie".
Die Gewährleistung ist gesetzlich Pflicht und geht vom Händler aus, wobei der Zustand der Ware bei Auslieferung eine Rolle spielt.
Die Garantie geht vom Hersteller aus und ist eine zusätzliche und freiwillige Dienstleistung zur Gewährleistungspflicht, hierbei spielt der Zustand der Ware bei auslieferung keine Rolle.
Gewährleistung bis zum 6. Monat nach Auslieferung:
Nehmen wir als Beispiel mal die Höchstgeschwindigkeit wird im weitem nicht erreicht.
Hier geht man prinzipiell davon aus, dass die Ware bereits bei der Auslieferung mangelhaft war (es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil nachweisen), der Händler haftet also für die Ware ohne Diskussion.
Gewährleistung nach den 6. Monat nach Auslieferung:
In dem Moment ändert sich die Beweislast und muss der Kunde beweisen dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war.
Jetzt könnte es bereits schwieriger werden, wenn man sein Fahrzeug in einer freien Werkstatt warten lässt. Muss nicht unbedingt so sein, aber man wird auf jedem Fall nicht mit offenen Armen empfangen beim Händler bzw. kann man sich grundsätzlich auf einer Diskussion einstellen
Schlimmstenfalls, Pech gehabt.
Garantie:
Als Beispiel nehmen wir mal die Rückrufaktionen ABS, Scheinwerfer und seit kurzen das Getriebe (hier liegen Konstruktionsfehler zu Grunde).
Der Hersteller steht jetzt gerade, dass diese Sachen kostenlos behoben werden. Auch für Fahrzeuge die nicht in einer Vertragswerkstatt gewartet werden/wurden.
Es steht den Hersteller aber frei, was er für seine Produkte garantiert bzw. wie er dieses Paket gestalltet (solange es keine sicherheitrelevante Sachen betrifft).
Jetzt sind wir beim Thema "Kulanz". Wo ein treuer Kunde in den meisten Fällen vom Händler geholfen wird (Kulanzantrag stellen und über den Hersteller abwickeln), geht der freie Werstattbesucher wohl eher leer aus.
Zum Schluss:
Wenn es um Gewährleistung geht ist immer der Händler der Ansprechpartner (egal wo man sein Fahrzeug laut Herstellervorgaben wartet).
Im Falle einer Herstellergarantie könnte der Händler dir ohne weiteres direkt an den Hersteller verweisen.