Die Scheibe ist Bestandteil der Verkleidung, diese wiederum Bestandteil der BE. Nix mehr mit Weiterfahrt.
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Naja zum Glück hab ich in meiner Laufbahn noch Nie einen Polizisten getroffen, der so ein Kleingeist war, oder ein Pflichtversessener Beamten Kacker.
Ich konnte bis jetzt immer bei einem kleinen Plausch alles Abwenden und da waren Abgefahrene Reifen, keine ABE für Kennzeichenhalter, Stahlflex Bremsleitungen und was weiß ich noch alles dabei.
Ich komme komischerweise immer mit der Rennleitung Klar. 
Zitat
Nebenbei: ich habe die RN57 GT, scheibe gekürzt. Polizikontrolle, weiterfahrt untersagung angedroht, weil betriebserlaubnis erloschen.
Konnte zum glück die email mit der paketankündigung der puig scheibe vorzeigen, dann durfte ich nach hause fahren.
Begründung: bei unfall möglicher aufschlag auf die scheibenkante, deshalb die bemängelung.
Gruss Rolf
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EDIT: Und die Kurzen Puig Racing Scheiben ? Da kann keiner auf die Kante Aufschlagen ? Das ist doch wieder sowas von Unüberlegt von den Bullen. Was ist denn da anders, wenn ich die Original Scheibe Kürze, oder eine Puig Scheibe montiere ? Wie gesagt ist meine Kante genauso Abgerundet, wie Original. Den Unterschied soll mir mal einer Erklären. Ja ja die Puig Scheibe ist aus anderem Kunststoff. Ja nee is Klar.
So ein Schwachfug.
Gruß