Alles anzeigenwobei es normal ist, dass dies in einem Meisterbetrieb geschieht
Gemäß verlinktem Artikel muss es ein Meisterbetrieb für "Reifen- und Vulkanisationstechnik" sein, der mit diesem Handwerk auch so in die Handwerksrolle eingetragen ist.
Sofern man "nur" einen artverwandten Meisterbetrieb (z.B. KFZ-Mechatronikermeister) hat, muss der Betrieb einen Befähigungsnachweis nach § 7a der Handwerksordnung erbringen. D.h. der Betrieb muss seine Mitarbeiter entsprechend schulen und das Vorhaben muss von der Handwerkskammer genehmigt werden.
Und bzgl. Haftung steht im Artikel, dass "der Ausführende einer Reparatur damit auch die Verantwortung für Schäden trägt, die nicht unmittelbar aus der Reparatur selbst herrühren". D.h. man hält als Betrieb möglicherweise auch für Schäden den Kopf hin, für die man eigentlich gar nix kann.
Ganz schön viel zusätzliche Bürokratie, Kosten & Verantwortung für einen normalen KFZ-Meisterbetrieb, der für den Kunden eine Reparatur durchführen soll, die ihm nur ~20€ Umsatz bringt - da zieht man dem Kunden doch lieber gleich einen neuen Reifen auf...