Zitat von Tom068Alles anzeigen
Warum nachrüsten, wenn da schon einer dran ist?
Erst ab der RN43 ..... gab aber auch schon davor eine MT09
![]()
Zitat von Tom068Alles anzeigen
Warum nachrüsten, wenn da schon einer dran ist?
Erst ab der RN43 ..... gab aber auch schon davor eine MT09
![]()
Dachte es hätten mehr hier einen QS nachgerüstet ![]()
Zitat von stoppelhopserAlles anzeigenIch hab gestern den Termin für die 40.000er gemacht. Sechs Arbeitsstunden ruft Yamaha da auf
. Ich bin sehr auf die Werte gespannt. Wenn sich dann nach weiteren 40.000 km nix oder fast nix getan hat, wird dass das letzte Mal sein, dass ich die Ventile kontrollieren lassen. Aber bis dahin ist ja noch ein wenig Zeit.
Entspannte Grüße
Stoppelhopser
Gibts da was neues? Mussten die Ventile nachgestellt werden?
Danke
Zitat von GummiwuzlerAlles anzeigenServus
Ich hab zwar eine MT09 aber .....
Ich habe meine ECU flashen lassen und gleich den QS , der bei der RN29 hinterlegt ist aktivieren lassen. Hatte mir den Sensor gleich mitbestellt und alles funktioniert so wie es sein soll.
Welchem Sensor? Weist du wie der angeschlossen wurde?
Danke
Hallo Leute,
ich würde gerne wissen, welche (langzeit)Erfahrungen ihr mit NACHGERÜSTETEM Quickshifter habt.
Sollte ich was vergessen haben bitte hinzufügen.
Besonderheiten oder andere Systeme bitte in den Kommentaren eintragen.
Danke
Wurde hier schon mal erwähnt, dünnere Folie kann man sich selber basteln. In nahezu jeder Küche vorhanden.
Aus Backpacker (Teflon beschichtet) ein passendes Stück runter schneiden......
E61 aus 2004 mit 361000km (wurde sohnemann „überlassen)
E93 aus 2008 mit 113000km (Frauchens Spassmobil)
F11 aus 2015 mit 53000km (Familienkutsche)
Bei Motorräder sind wir alle Yamaha Fans
2x BullDog und meine Tracer
Zitat von Triple/oneAlles anzeigenHi
Jeder wie er fährt. Ich hab jetzt den D222 mit 4800 km unter der Abfahrgrenze und für mich ist es kein Super Reifen. Er fährt gut, im Trockenen ja, aber bei Feuchter Straße hatte ich Rutscher.
Komfortabel ist er schon und Zielgenau auch. Leider ist für mich die Laufleistung mit 5000 km nicht Akzeptabel. Dann Fahr ich lieber den Pilot Power 2ct. Im Herbst wird dann gewechselt.
Bei mir kommt jetzt der Michelin Pilot Road 5 drauf und der hält bei mir im Normalfall 7000 und mehr.
Gruß
Also so wie ich das lese bezieht sich Triple/one mit: komfortabel und zielgenau eben auf den Michelin Road 5, mit dem er nun knapp 7000km gefahren ist und ihn noch zum GS jagen in der Eifel verwendet.
Zitat von h0iJ0iAlles anzeigenHier mal das einzige Soundvideo welches ich gefunden habe: https://www.youtube.com/watch?v=Gd8lQctyLfg
Klingt richtig schön dumpf & bassig
optisch nicht unbedingt mein Fall ABER der Klang ist sogar hier am PC richtig cool ![]()
Zitat von katzenaugeAlles anzeigenDas genau ist das Problem dieser Diskussion. Es ist nämlich nicht klar. Das Ganze nennt sich Rechtsunsicherheit davon „rede“ ich
und die werden wir nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass Vertreter von entweder "schwarz" oder "weiß" sich jeweils auf genau die Textpassage berufen, die ihre persönliche Meinung unterstützt.
- Im Fahrzeugschein ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Freie Fahrt? gem. gültigem EU Recht - ja
- Im Fahrerhandbuch schreibt Yamaha aber, dass sie ausschließlich nur die Erstbereifung freigegeben haben. Ist das rechtsverbindlich? laut ADAC nein - andernfalls müsste ein Hinweis darauf in der Zulassung stehen. Wo könnte ich den D222 jetzt kaufen? Ich habe ihn nirgends gefunden!
- Sowohl in den diversen Freigaben, als auch in dem vielzitierten Antwortschreiben von Conti, steht, dass die 09 sehr wohl einer Reifenfabrikatsbindung unterliegt. im Gegensatz dazu steht auf der Homepage und in dem Mail das ich von Yamaha erhalten habe das dem NICHT so ist -wer hat nun recht?!
- Beziehen die sich damit also auf die im Fahrerhandbuch vermerkte Einschränkung (was offenbar auch der ADAC so sieht)? die dann in der Zulassung vermerkt sein müsste - steht im selben schreiben vom ADAC
- Wenn dem aber so ist, warum haben sie es dann nicht gleich in den Schein eingetragen? das ist die Frage
Das alles scheint mir doch ein "Schwarzer Peter" Spiel um Verantwortlichkeiten und Haftung zu sein. stimmt
Das die Reifenhersteller ihre jeweiligen Freigaben auf den Originalzustand des getesteten Fahrzeugs beschränken, ist da nur eine Randnotiz. FETT UND GROSS geschrieben
Natürlich machen sie das, dann nur so haben sie getestet. Wenn ich mir dann aber andere Hebel, Rasten oder einen Zubehör-KZH anbaue (zudem noch mit ABE), ABER: durch genau solche und andere Änderungen befindet sich das Motorrad nicht mehr im Zustand der damaligen Genehmigung!
dann wird die Reifenfreigabe damit natürlich nicht hinfällig. da bist du dir sicher? worauf begründest du diese Aussage?
Gesunder Menschenverstand hierauf? Falls ja, würde ich mal behaupten, dass egal was ich am Motorrad ändere (auch mit ABE) sich das Bike danach nicht mehr in dem in der Reifenfreigabe geforderten - Zitat: unveränderten Originalzustand - befindet. Oder siehst du das anders?
Bei dem ganzen hin und her ist es dann auch nicht verwunderlich, dass die Mehrzahl der Werkstätten sich weigert, nicht freigegebene Reifen aufzuziehen. Auch die wollen im Zweifel nicht in der Haftung sein.
Für mich persönlich habe ich die Sache entschieden und das kann jeder andere auch - ganz ohne seine Mitmenschen unbedingt von seiner eigenen Meinung überzeugen zu müssen.
ich versuche niemanden von etwas zu überzeugen. Jedoch ist diese Sache, wie du selber schreibst, mehr als unklar. Wo wir wieder bei meiner Ursprungsfrage wären: wenn dieser Reifen (in meinem Fall CRA3) so „gefährlich“ ist warum werden Konsumenten dann nicht gewarnt? Außer in DE darf jeder den CRA3 auf der Tracer montieren.außer es gäbe anderswo noch Reifenbinungen
Und um das klar zu stellen - mir liegt es fern hier jemanden anzugreifen, zu belehren oder gar meine Meinung aufzuzwingen. Und ja, man ist MIT Freigabe definitiv „besser aufgehoben“ aber auch hier ist ja, genau genommen, die Rechtslage unklar.
Denn mit dem Hinweis auf den unveränderten Originalzustand des Motorrades ist es, im Falle einer Veränderung am Motorrad, für den Reifenhersteller juristisch jederzeit möglich sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Sommerloch hin oder her - die Rechtslage ist hier sehr unklar und unbefriedigend.