Beiträge von BiteMe


    Und um das klar zu stellen - mir liegt es fern hier jemanden anzugreifen, zu belehren oder gar meine Meinung aufzuzwingen. Und ja, man ist MIT Freigabe definitiv „besser aufgehoben“ aber auch hier ist ja, genau genommen, die Rechtslage unklar.
    Denn mit dem Hinweis auf den unveränderten Originalzustand des Motorrades ist es, im Falle einer Veränderung am Motorrad, für den Reifenhersteller juristisch jederzeit möglich sich aus der Verantwortung zu ziehen.


    Sommerloch hin oder her - die Rechtslage ist hier sehr unklar und unbefriedigend.


    Guter zusammenschnitt meines Textes (getreu dem Motto: was nicht passt wird passend gemacht) ...... wenn du alles dazwischen weg lässt gebe ich dir recht und ich habe tatsächlich unrecht.


    Hättest du aber meinen Beitrag gelesen und auch besagten Satz aus der Reifenfreigabe (worauf sich das „Original“ auch bezogen hat) wirst du feststellen, dass deine Reifenfreigabe tatsächlich keine Gültigkeit hat.
    Wodurch - wie du selber schon festgestellt hast - du illegal unterwegs bist :icon-mrgreen:
    Würde ja, dann mit Umbauten, auf eine Einzelabnahme hinaus laufen?!
    Und worauf bezieht sich dann: Originalzustand gem. der erteilten EG Typengenehmigung/Betriebserlaubnis was ja in der Reifenfreigabe gefordert ist?


    Original hat mal definitiv nichts mit E-Prüfzeichen zu tun. Da mischt du jetzt unterschiedliche Dinge. Natürlich darfst du E-Geprüfte Teile an deinem Motorrad verbauen. Und genau hier sehe ich das Problem.......


    Was bedeutet dann:
    in unverändertem Originalzustand gemäß der erteilten EG Typengenehmigung / Betriebserlaubnis befinden? (Auszug aus der Reifenfreigabe)


    Hier werden, bei nicht vorhandener Freigabe, laufend worst case Szenarien mit SV etc. beschrieben aber genau hier hätten wir ja dann doch wieder genau so eines..


    Kein Reifenhersteller ist in der Lage alle möglichen Kombinationen an Umbauten (mit E-Prüfzeichen) Tests durchzuführen.
    Genau deswegen steht ja auch dieser oder ein ähnlicher, Satz in JEDER Freigabe die ich mir bis jetzt angesehen habe - und das waren mittlerweile einige.


    Und wenn das so ein blödsinn und an den Haaren herbeigezogen ist erklär mir mal was genau dieser Satz in der Reifenfreigabe dann zu bedeuten hat?!


    Vielleicht irre ich mich ja wirklich!!!!!


    Danke

    Hier eine E-Mail, die ich am 15.02 von Yamaha erhalten habe:
    (Was das ganze nicht undurchsichtiger macht)



    :icon-cry:


    Ganz ehrlich: das hoffe ich (für euch in Deutschland) nicht. Es gibt hier eine gewaltige Rechtsunsicherheit.
    Denn wie ich in meinem letzten Beitrag schon geschrieben habe, sind für ALLE die auch nur die kleinste Kleinigkeit an ihrem Bike geändert haben,
    diese Freigaben das Papier nicht wert auf denen sie ausgedruckt werden. Denn wenn, wie hier schon mehrmals erwähnt, nach einem Unfall ein SV beauftragt wird, dieser zu dem Schluss kommen könnte, dass aufgrund des geänderten Widschildes, Fussrasten, Federbeines, kürzeren Kennzeichenhalters oder was auch immer geändert wurde, genau diese Freigabe nicht gültig ist.


    Interessant wäre ja, was der ADAC - genau mit Bezug auf unser Bike - zu diesem Thema sagen würde :eusa-think:


    Einige User hier haben, wie ich auch, bei Conti angefragt. Ich kann mich aber an keine Antwort erinnern, wo dezidiert vor dem Hochgeschwindigkeitspendeln gewarnt wurde. Mir wurde geantwortet, dass aufgrund der höheren Geschwindigkeiten, die in DE gefahren werden dürfen, auch dies ein Kriterium bei den Tests ist und es möglicherweise damit zusammen hängt.



    Seht euch mal diese Freigaben GENAU an. Bei mehr als 90% hier haben diese keine Gültigkeit.
    Was ich meine beginnt immer mit: wichtiger Hinweis: unbedingt beachten!
    und befindet sich am Ende JEDER Freigabe.


    Hier mal der Link zur Freigabe für den Road5 ..... für jene die keine Freigabe zur Hand haben.
    http://moto.permission.jfnet.de/MICHELIN/3147.pdf


    An dieser Stelle noch mal:
    Ich verstehe was du damit zum Ausdruck bringen möchtest. Allerdings habe ich dir weiter oben schon geschrieben, dass diese Freigaben die du dir da ausdruckst das Papier nicht wert ist.


    JEDER Reifenhersteller wird immer nur im Serienzustand die Tests durchführen. Es ist denen gar nicht möglich hier alle erdenklichen Kombinationen die an Umbauten möglich sind zu testen.


    Für mich ein wenig unverständlich, dass du einerseits so erpicht bist, dass eine Freigabe für deine Reifen vorhanden ist, andererseits du deine ECU bearbeiten hast lassen wodurch dein Motorrad an sich schon die Zulassung verloren hat.


    Wie gesagt, so lange es kein Urteil gibt werden wir das hier nicht lösen können. Nicht mal der TÜV Nord, bei dem ich eine Anfrage gestellt habe, konnte mir eine aussagekräftige Antwort geben.


    MEINE Versicherung auf Reifenfreigabe befragt hat mir als Antwort sinngemäß geschrieben:


    Solange die Spezifikationen des Reifens (Dimension, Last- und Geschwindigkeitsindex) passen und das Profil den gesetzlichen Bestimmungen entspricht wird es weder in einem Haftplicht- noch in einem Kaskoschadensfall Probleme geben.


    Also: für jene, die wissen wollen wie ihre Versicherung das handhabt, stellt eine schriftliche Anfrage und hebt eich die Antwort am besten irgendwo auf.


    Welchen Tester hast du dafür verwendet?
    Danke

    Also ich habe den Projsix von RoadsItalia mit KAT und DB eater an meiner Tracer. Meine ist ein Euro3 Model aus 2016.
    Leistungsverlust konnt ich hier keinen feststellen :eusa-think: also schon möglich, dass sie ein klein wenig weniger hat; aber definitiv nicht so viel, dass ich das nach der Montage spüren konnte.
    Muss aber gestehen, dass ich davor (wegen KFR) meine ECU hab machen lassen. Möglicherweise liegt es daran.
    Muss mal meinen Kumpel fragen. Hat das gleiche Motorrad und Auspuff allerdings ohne ECU Anpassung..........

    Leute ich wollte hier keinen Krieg entfachen!!!!!!


    Ich bin ein Fan von „überprüften“ Reifen, sprich von Reifenfreigaben. Aber ich bin noch ein größerer Fan von guten Reifen.
    Weiters kann ich euch sagen, dass ich (und nur ich) mit dem Original ausgelieferten D222 öfters ins pendeln gekommen bin und den es im übrigen nicht mehr zu kaufen gibt, als mit dem jetzigen CRA3 den ich montiert habe. Und nein ich bin nicht besser als die Reifentester aber das sind meine Erfahrungen mit DIESEM Reifen.


    Und wenn man hier „Neulinge“ auf die Gefahren eines Reifens ohne Freigabe hinweist, dann sollte man auch darauf hinweisen, dass eine solche Freigabe nur dann seine Gültigkeit hat, wenn sich das jeweilige Motorrad im Originalzustand (also ohne Umbauten) befindet.
    Das steht nehmlich auf JEDER Reifenfreigabe drauf
    Auszug einer solchen:

    Code
    Alle o.g. Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine Bauartgenehmigung
    nach ECE-R 75. Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombinationen an einem Fahrzeug im Originalzustand gemäß ABE bzw. EG-BE unter Beachtung der ggf. genannten Auflagen führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19.2 StVZO, da keine Gefährdung zu erwarten ist.


    Quelle: https://www.mopedreifen.de/dow…Tracer_RN29BRI07-2015.pdf


    Also im schlimmsten Fall beauftrag die Versicherung einen Gutachter, der zwar feststellt, dass der Reifen eine Freigabe besitzt diese jedoch nicht anzuwenden ist da:
    Das StG geflasht, ander Spiegel, Handschutz, Windschild, Brems- und Kupplungshebel, Blinker, Fahrwerk ja im schlimmsten Fall sogar ein anderer Seitenstrahler bei E4 Motorräder sowie alles andere was wir im Laufe der Zeit an unseren Bikes modifiziert haben, umgebaut wurde.


    Also bleibt freundlich zueinander wir sind alle Motorradfahrer und teilen ein richtig tolles Hobby