Zitat von katzenaugeAlles anzeigenDas genau ist das Problem dieser Diskussion. Es ist nämlich nicht klar. Das Ganze nennt sich Rechtsunsicherheit davon „rede“ ich
und die werden wir nicht dadurch aus der Welt schaffen, dass Vertreter von entweder "schwarz" oder "weiß" sich jeweils auf genau die Textpassage berufen, die ihre persönliche Meinung unterstützt.
- Im Fahrzeugschein ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen. Freie Fahrt? gem. gültigem EU Recht - ja
- Im Fahrerhandbuch schreibt Yamaha aber, dass sie ausschließlich nur die Erstbereifung freigegeben haben. Ist das rechtsverbindlich? laut ADAC nein - andernfalls müsste ein Hinweis darauf in der Zulassung stehen. Wo könnte ich den D222 jetzt kaufen? Ich habe ihn nirgends gefunden!
- Sowohl in den diversen Freigaben, als auch in dem vielzitierten Antwortschreiben von Conti, steht, dass die 09 sehr wohl einer Reifenfabrikatsbindung unterliegt. im Gegensatz dazu steht auf der Homepage und in dem Mail das ich von Yamaha erhalten habe das dem NICHT so ist -wer hat nun recht?!
- Beziehen die sich damit also auf die im Fahrerhandbuch vermerkte Einschränkung (was offenbar auch der ADAC so sieht)? die dann in der Zulassung vermerkt sein müsste - steht im selben schreiben vom ADAC
- Wenn dem aber so ist, warum haben sie es dann nicht gleich in den Schein eingetragen? das ist die Frage
Das alles scheint mir doch ein "Schwarzer Peter" Spiel um Verantwortlichkeiten und Haftung zu sein. stimmt
Das die Reifenhersteller ihre jeweiligen Freigaben auf den Originalzustand des getesteten Fahrzeugs beschränken, ist da nur eine Randnotiz. FETT UND GROSS geschrieben
Natürlich machen sie das, dann nur so haben sie getestet. Wenn ich mir dann aber andere Hebel, Rasten oder einen Zubehör-KZH anbaue (zudem noch mit ABE), ABER: durch genau solche und andere Änderungen befindet sich das Motorrad nicht mehr im Zustand der damaligen Genehmigung!
dann wird die Reifenfreigabe damit natürlich nicht hinfällig. da bist du dir sicher? worauf begründest du diese Aussage?
Gesunder Menschenverstand hierauf? Falls ja, würde ich mal behaupten, dass egal was ich am Motorrad ändere (auch mit ABE) sich das Bike danach nicht mehr in dem in der Reifenfreigabe geforderten - Zitat: unveränderten Originalzustand - befindet. Oder siehst du das anders?
Bei dem ganzen hin und her ist es dann auch nicht verwunderlich, dass die Mehrzahl der Werkstätten sich weigert, nicht freigegebene Reifen aufzuziehen. Auch die wollen im Zweifel nicht in der Haftung sein.
Für mich persönlich habe ich die Sache entschieden und das kann jeder andere auch - ganz ohne seine Mitmenschen unbedingt von seiner eigenen Meinung überzeugen zu müssen.
ich versuche niemanden von etwas zu überzeugen. Jedoch ist diese Sache, wie du selber schreibst, mehr als unklar. Wo wir wieder bei meiner Ursprungsfrage wären: wenn dieser Reifen (in meinem Fall CRA3) so „gefährlich“ ist warum werden Konsumenten dann nicht gewarnt? Außer in DE darf jeder den CRA3 auf der Tracer montieren. außer es gäbe anderswo noch Reifenbinungen
Und um das klar zu stellen - mir liegt es fern hier jemanden anzugreifen, zu belehren oder gar meine Meinung aufzuzwingen. Und ja, man ist MIT Freigabe definitiv „besser aufgehoben“ aber auch hier ist ja, genau genommen, die Rechtslage unklar.
Denn mit dem Hinweis auf den unveränderten Originalzustand des Motorrades ist es, im Falle einer Veränderung am Motorrad, für den Reifenhersteller juristisch jederzeit möglich sich aus der Verantwortung zu ziehen.
Sommerloch hin oder her - die Rechtslage ist hier sehr unklar und unbefriedigend.