4 Prüfergebnis / Test results
Die Federbeine, Typ 64 erfüllen die Bestimmungen des VdTÜV- Merkblatt 762
Richtlinie für die Prüfung von Austauschfederbeinen für Krafträder und die geltenden Bestimmungen
der StVZO.
Die Abnahme der Anbauteile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach
§ 19.3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
An Fahrzeugen -im Verwendungsbereich- mit Einzelzulassung (EBE) muss nach §19(3)
StVZO eine Anbauabnahme durchgeführt werden.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen
die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen
Grundlagen.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen bei
ansonsten serienmäßiger Ausrüstung der im Verwendungsbereich genannten Krafträder
keine technischen Bedenken.
@ Tom
Ich habe es glaube ich auch erst jetzt kapiert und gelernt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Der Punkt 4 Prüfergebnis im Technischen Bericht ist wohl der wichtigste Teil
also Mea culpa